Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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24.02.2015

Klarstellung des Bundesarbeitsministerium: Mindestlohn gilt nicht für Amateursportler

Vertragsamateure im Fußball oder anderen Sportarten, die eine geringe Bezahlung für ihre Spieltätigkeit erhalten, fallen nicht unter das Mindestlohngesetz und haben dementsprechend auch keinen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro. Das gilt selbst dann, wenn sie als Mini-Jobber angemeldet sind. Auf diese "Klarstellung" zum Mindestlohngesetz hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 23.2.2015 mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) geeinigt.

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23.02.2015

Rechtsprechungsänderung: Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Wechsel in Teilzeittätigkeit

BAG 10.2.2015, 9 AZR 53/14 (F)

Reduziert ein bislang vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer die Zahl seiner Arbeitstage und konnte er zuvor seinen Urlaub nicht nehmen, darf die Zahl der bezahlten Urlaubstage wegen des Übergangs in die Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Das ergibt sich aus dem Urteil des EuGH vom 13.6.2013 (Rs. C-415/12 - "Brandes", ArbRB 2013, 230). An der anderslautenden bisherigen Rechtsprechung des BAG wird daher nicht mehr festgehalten.

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20.02.2015

Arbeitgeber müssen Videos von ausgeschiedenen Arbeitnehmern nicht zwingend von ihrer Homepage entfernen

BAG 19.2.2015, 8 AZR 1011/13

Arbeitgeber dürfen Bildnisse von Arbeitnehmern zwar gem. § 22 KUG nur mit deren Einwilligung auf ihrer Unternehmenshomepage veröffentlichen. Die Einwilligung muss zudem schriftlich erfolgen. Sie erlischt aber nicht automatisch mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis und kann nur dann widerrufen werden, wenn es hierfür einen plausiblen Grund gibt.

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19.02.2015

Höhere Hürden für die Mitarbeiter-Überwachung: Konkreter Verdacht einer Pflichtverletzung erforderlich

BAG 19.2.2015, 8 AZR 1007/13

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht ohne weiteres von einem Detektiv überwachen lassen. Erforderlich hierfür ist vielmehr ein auf Tatsachen beruhender konkreter Verdacht einer Pflichtverletzung. Diese kann etwa in dem Vortäuschen einer Krankheit oder in einem Diebstahl liegen. Stellt sich die Überwachung als unzulässig heraus, hat der observierte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

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18.02.2015

Kündigungsausschluss in Sozialplan muss auch für einem Betriebsübergang widersprechende Arbeitnehmer gelten

LAG Berlin-Brandenburg 10.2.2015, 7 Sa 1619/14

Ein Sozialplan, wonach betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind, darf hiervon Arbeitnehmer, die einem Betriebsübergang widersprechen, nicht ausnehmen. Es verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur einem Teil der betroffenen Arbeitnehmer den erweiterten Kündigungsschutz einzuräumen. Der Verstoß hat zur Folge, dass die Einschränkung unwirksam ist.

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13.02.2015

Zahl der Verfahren beim Bundesarbeitsgericht rückläufig

Beim Bundesarbeitsgericht sind im vergangenen Jahr 2.332 Sachen eingegangen. Das bedeutet einen Rückgang gegenüber 2013 um 352 Verfahren. Unter den 2014 eingegangenen Verfahren waren 39 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. 14,3 % der erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden betrug 7,5 %. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts.

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13.02.2015

Auch Ausbildungsverhältnisse können durch Verdachtskündigung beendet werden

BAG 12.2.2015, 6 AZR 845/13

Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Arbeitgeber die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.

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13.02.2015

Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der Rentengrenze ist nicht ohne weiteres sachlich gerechtfertigt

BAG 11.2.2015, 7 AZR 17/13

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, ist die Befristung nicht ohne weiteres sachlich gerechtfertigt. Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein stellt noch keinen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG dar. Die Befristung kann allerdings sachlich gerechtfertigt sein, wenn sie der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.

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13.02.2015

Freistellung unter Urlaubsanrechnung ist nur bei Zahlung von Urlaubsvergütung wirksam

BAG 10.2.2015, 9 AZR 455/13

Kündigt ein Arbeitgeber fristlos und hilfsweise fristgerecht, wird durch eine Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam sein sollte, der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht erfüllt. Denn eine wirksame Urlaubsgewährung setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Urlaubsvergütung zahlt bzw. verbindlich zusagt.

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10.02.2015

Sexuelle Belästigung zieht nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung nach sich

BAG 20.11.2014, 2 AZR 651/13

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz (hier: Busengrabschen) stellen grundsätzlich Verletzungen vertraglicher Pflichten dar und sind "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet. Beruht die Vertragspflichtverletzung allerdings auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen (Abmahnung) für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann.

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