Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Das geplante Tarifeinheitsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2014 den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beschlossen. Das Gesetz soll Anwendung finden, wenn zwei Gewerkschaften in ein- und demselben Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und für diese unterschiedliche tarifliche Regelungen treffen wollen. In diesem Fall soll nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die in dem jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

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16.12.2014

Keine doppelten Urlaubsansprüche bei Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr

BAG 16.12.2014, 9 AZR 295/13

Wechselt ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis, so kann er von seinem neuen Arbeitgeber gem. § 6 Abs. 1 BUrlG nur insoweit die Gewährung von Urlaub verlangen, wie der Urlaubsanspruch nicht schon vom alten Arbeitgeber erfüllt worden ist. Der Arbeitnehmer muss deshalb seinem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat, und dies im Prozess ggf. nachweisen.

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12.12.2014

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Tarifeinheit

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit beschlossen. Das Gesetz soll Anwendung finden, wenn zwei Gewerkschaften in ein- und demselben Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und für diese unterschiedliche tarifliche Regelungen treffen wollen. Für so entstehende Tarifkollisionen legt das Gesetz Wege der Auflösung fest.

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12.12.2014

Zur Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs bei Mobbing

BAG 11.12.2014, 8 AZR 838/13

Zwar kann ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings (§§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes "Zuwarten" oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Ein Unterlassen begründet nur dann ein Umstandsmoment, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht.

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09.12.2014

Arbeitnehmer können tarifliche Sanierungsbeiträge bei Leistungsstörungen nicht ohne weiteres zurückfordern

LAG Düsseldorf 5.12.2014, 10 Sa 605/14

Sieht ein Sanierungs- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag als Gegenleistung des Arbeitgebers für die Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer eine bestimmte Investitionsverpflichtung vor, so haben Arbeitnehmer bei deren Nichterfüllung nicht unbedingt einen Nachvergütungsanspruch. Ein solcher scheidet insbesondere dann aus, wenn die Regelung des Nachvergütungsanspruchs im Tarifvertrag auf einen Anhang verweist, auf dessen Abschluss die Tarifvertragsparteien bewusst verzichtet haben.

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03.12.2014

Einschlafen bei der Arbeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung

Arbeitsgericht Köln 19.11.2014, 7 Ca 2114/14

Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeit einschläft, kann dies nicht als Arbeitsverweigerung gewertet werden, die zur sofortigen Kündigung berechtigt. Selbst wenn es sich hierbei um eine Pflichtverletzung handeln sollte, bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung einer vorherigen Abmahnung. Eine bereits erteilte Abmahnung wegen Verschlafens des Dienstbeginn ist insoweit nicht einschlägig, so dass ggf. eine weitere Abmahnung auszusprechen ist.

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02.12.2014

Regelung zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bleibt auch für 2015 bei zwölf Monaten. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat das Bundesarbeitsministerium am 13.11.2014 erlassen. Voraussetzung für das verlängerte Kurzarbeitergeld ist, dass die Betriebe die Kurzarbeit bis zum 31.12.2015 anzeigen.

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02.12.2014

Auch vermeintlich "freie" Intensivpfleger sind Arbeitnehmer und damit sozialversicherungspflichtig

LSG NRW 26.11.2014, L 8 R 573/12

Setzt eine Klinik bei Belastungsspitzen im Pflegebereich vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitende Intensivpflegekräfte ein, so handelt es sich hierbei in Wahrheit um Arbeitnehmer, für die das Krankenhaus Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss. Denn die Intensivpflegekräfte sind vollständig in die organisatorischen Abläufe der jeweiligen Intensivstation eingegliedert. Sie unterliegen in allen entscheidenden Punkten ärztlichen Vorgaben, so dass nicht genügend Raum für eine weisungsfreie Tätigkeit besteht.

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27.11.2014

Bundeskabinett bringt Verordnungen zur Kontrolle des Mindestlohns auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 19.11.2014 zwei Verordnungen zur Kontrolle des Mindestlohns auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich zum einen um die Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem MiLoG und AEntG und zum anderen um die Verordnung über Meldepflichten nach dem MiLoG, AEntG und dem AÜG.

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27.11.2014

Arbeitnehmer haben trotz Nichtbeschäftigung wegen polizeilichen Einsatzverbots einen Lohnanspruch

LAG Berlin-Brandenburg 29.10.2014, 17 Sa 285/14

Nehmen Arbeitnehmer als Beliehene hoheitliche Aufgaben wahr (hier nach dem Luftsicherheitsgesetz), so können sie trotz eines polizeilichen Einsatzverbots einen Anspruch auf (Annahmeverzugs-)Lohn gegen ihren Arbeitgeber haben. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine Gründe für das Einsatzverbot gegeben haben und sie auch nicht Adressaten der behördlichen Anordnung sind. In einem solchen Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls.

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