Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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12.11.2013

Keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer durch Staffelung der Kündigungsfristen

Hessisches LAG 13.5.2013, 7 Sa 511/12

Die nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 BGB verstoßen weder gegen das AGG noch gegen EU-Recht. Die Staffelung hat zwar regelmäßig zur Folge, dass für jüngere Arbeitnehmer kürzere Kündigungsfristen gelten als für ältere Arbeitnehmer. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch gerechtfertigt, da mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses die Bindungen an den Arbeitgeber und Arbeitsort immer längerfristiger und intensiver werden.

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12.11.2013

Im allgemeinen Verwaltungsdienst gilt kein Kopftuchverbot

VG Düsseldorf 8.11.2013, 26 K 5907/12

Das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen steht einer Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes nicht entgegen. Anders als im Schuldienst gibt es in der allgemeinen Verwaltung kein Kopftuchverbot. Das folgt aus der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot.

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06.11.2013

Ehemalige WestLB-Mitarbeiter haben keinen Sonderkündigungsschutz

LAG Düsseldorf 30.10.2013, 7 TaBV 56/13

Langjährige Mitarbeiter der ehemaligen WestLB genießen bei der Rechtsnachfolgerin der zerschlagenen Bank keinen Sonderkündigungsschutz. Zwar sieht eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 1969 vor, dass ordentliche Kündigungen nach mehr als 20 Beschäftigungsjahren grds. ausgeschlossen sind. Diese Regelung ist aber wegen Verstoßes gegen einen vorrangigen Manteltarifvertrag unwirksam.

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04.11.2013

Insolvenzanfechtung: Rückforderung von Arbeitsvergütung unterliegt keinen tariflichen Ausschlussfristen

BAG 24.10.2013, 6 AZR 466/12

Insolvenzverwalter können grds. von einem Arbeitnehmer die Rückzahlung von Arbeitsvergütung zur Masse verlangen, die dieser in der Krise des Unternehmens durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat. Der Rückforderungsanspruch unterfällt keinen tariflichen Ausschlussfristen. § 146 InsO, der für die Insolvenzanfechtung auf die Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem BGB verweist, enthält insoweit eine abschließende Sonderregelung.

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04.11.2013

Arbeitgeber dürfen Teilnahme an Weihnachtsfeier mit Überraschungsgeschenk belohnen

Arbeitsgericht Köln 18.10.2013, 3 Ca 1819/13

Arbeitgeber dürfen die Anwesenheit der Arbeitnehmer auf einer Betriebs- oder Weihnachtsfeier mit einem Überraschungsgeschenk (hier: ein iPad mini) belohnen. Nicht anwesende Arbeitnehmer gehen in diesem Fall leer aus. Das gilt selbst dann, wenn sie unverschuldet - z.B. wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - an einer Teilnahme gehindert waren. Ein Anspruch auf das Geschenk ergibt sich insbesondere nicht aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

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04.11.2013

Geringfügige Nebentätigkeit für die Konkurrenz rechtfertigt nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung

LAG Düsseldorf 4.9.2013, 4 TaBV 15/13

Eine in geringfügigem Umfang ausgeübte Tätigkeit für einen Wettbewerber des Arbeitgebers rechtfertigt ohne vorausgegangene Abmahnung nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Wettbewerbsverstoß die Interessen des Arbeitgebers allenfalls geringfügig beeinträchtigt und der Arbeitnehmer auch nicht in bewusster Schädigungsabsicht zulasten seines Arbeitgebers gehandelt hat.

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28.10.2013

Zur Änderung einer Auswahlrichtlinie durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

BAG 24.10.2013, 6 AZR 854/11

Arbeitgeber und Betriebsräte können Auswahlrichtlinien i.S.v. § 1 Abs. 4 KSchG später oder zeitgleich - etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste - ändern. Setzen sich die Betriebsparteien in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt die Namensliste.

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23.10.2013

Zum Anspruch auf Wiedereinstellung

BAG 15.10.2013, 9 AZR 564/12

Ob der bisherige Arbeitgeber das Angebot rückkehrwilliger Arbeitnehmer auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags anzunehmen oder selbst ein solches Angebot abzugeben hat, hängt von der Rückkehrzusage und den weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Diese sind auch für den Inhalt des neu zu begründenden Arbeitsverhältnisses maßgebend.

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22.10.2013

Keine Witwenrente bei erneuter Ehe mit der Ex-Ehefrau nach Eintritt in den Ruhestand - Spätehenklausel ist wirksam

BAG 15.10.2013, 3 AZR 294/11

Eine Bestimmung in einer Versorgungsordnung einer Unterstützungskasse, wonach ein Anspruch auf eine Witwen-/Witwerversorgung nur besteht, wenn die Ehe geschlossen wurde, bevor beim versorgungsberechtigten Mitarbeiter ein Versorgungsfall eingetreten ist (sog. Spätehenklausel), ist grundsätzlich wirksam. Sie führt auch unter Beachtung grundrechtlicher Wertungen nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB.

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21.10.2013

Betriebsübergang: Zur Verwirkung des Rechtes zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB

BAG 17.10.2013, 8 AZR 974/12

Wenn ein Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang den Betriebserwerber auf Feststellung verklagt, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, kann er durch die Art und Weise der Prozessführung und Prozessbeendigung sein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsveräußerer verwirken. In einem solchen Fall geht der rechtsgestaltende Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines "bereinigten" Arbeitsverhältnisses ins Leere.

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