Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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27.10.2016

Sachgrundlose Befristungen: Durch Tarifvertrag darf die Höchstdauer um das bis zu Dreifache überschritten werden

BAG 26.10.2016, 7 AZR 140/15

Eine tarifliche Regelung, wonach sachgrundlos befristete Arbeitsverträge bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren verlängert werden dürfen, ist wirksam. Die Befugnis zur Abweichung von der gesetzlichen Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG durch Tarifvertrag gilt zwar nicht schrankenlos. Die gesetzliche Höchstdauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags und die Anzahl der möglichen Vertragsverlängerungen darf aber um das bis zu Dreifache überschritten werden.

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26.10.2016

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 auf 8,84 Euro - Übersicht über alle Branchenmindestlöhne zum Download

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am 26.10.2016 im Rahmen seiner Zustimmung zur Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Es folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.6.2016.

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20.10.2016

LKW-Fahrer riskieren auch bei einem Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit ihre fristlose Kündigung

BAG 20.10.2016, 6 AZR 471/15

Berufskraftfahrer dürfen ihre Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin ("Crystal Meth") gefährden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann auch dann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn die Droge außerhalb der Arbeitszeit konsumiert wurde und die Fahrtüchtigkeit zum Zeitpunkt der Aufnahme der Arbeit nicht mehr konkret beeinträchtigt war.

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20.10.2016

Ausschuss stimmt dem Gesetzentwurf zur Leiharbeit mit Änderungen zu - Späteres Inkrafttreten beschlossen

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen am 19.10.2016 in geänderter Fassung zugestimmt. Das Gesetz soll nunmehr nicht bereits zum 1.1., sondern erst zum 1.4.2017 in Kraft treten. Weitere Änderungen betreffen die sog. Festhaltenserklärung nach § 9 Abs. 2 AÜG-E, die Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2020 und die Definition des Arbeitnehmerbegriffs in § 611a BGB-E.

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18.10.2016

EuGH-Vorlage: Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

BAG 18.10.2016, 9 AZR 196/16 (A)

Der EuGH hat noch nicht die Frage entschieden, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse wird, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließt. Außerdem ist noch nicht geklärt, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC auch in den Fällen eine erbrechtliche Wirkung zukommt, in denen das Arbeitsverhältnis zwischen Privatpersonen bestand.

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18.10.2016

Portugiesische Arbeitnehmer können bei Automobilzulieferer am Samstag eingesetzt werden

LAG Hamm 14.10.2016, 13 TaBVGa 8/16

Dem Betriebsrat der Firma DURA Automotive stehen keine Beteiligungsrechte zur Seite, den Einsatz von 300 Arbeitnehmern einer Konzerntochter aus Portugal am Wochenende zu verhindern; insbesondere bedarf es seiner Zustimmung nicht. Durch die unternehmerische Entscheidung der Arbeitgeberin, die Betriebsanlagen am Wochenende durch Mitarbeiter einer Konzerntochter auf Werkvertragsbasis nutzen zu lassen, entsteht ein neuer Betrieb mit anderen Arbeitnehmern, für die der gewählte Betriebsrat nicht zuständig ist und die auch keine Betriebsänderung darstellt.

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17.10.2016

Betriebsrente: Benachteiligung wegen der Behinderung?

BAG 13.10.2016, 3 AZR 439/15

Sieht eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen, "festen Altersgrenze" Abschläge vor, liegt darin keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung. Soweit allein schwerbehinderte Menschen die gesetzliche und damit die Betriebsrente früher beanspruchen können, werden sie nicht gegenüber anderen Arbeitnehmern benachteiligt.

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17.10.2016

Unterschrift quer zum Zeugnistext begründet Zweifel an der Ernsthaftigkeit

LAG Hamm 27.7.2016, 4 Ta 118/16

Eine quer zum Zeugnistext verlaufende Unterschrift begründet regelmäßig Zweifel an dessen Ernsthaftigkeit und verstößt gegen § 109 Abs. 2 S. 2 GewO. Dabei kommt es nicht auf die subjektive Zwecksetzung des Unterzeichnenden an; vielmehr ist eine derartige Form der Unterschriftsleistung im Rechtsverkehr völlig unüblich.

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07.10.2016

Koalitionsausschuss einigt sich auf Lohngleichheitsgesetz

Die Spitzen der großen Koalition haben sich am 6.10.2016 auf ein "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen" (Lohngleichheitsgesetz) geeinigt. Danach sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern künftig ein einklagbares Recht auf Offenlegung der Gehälter haben und so in Erfahrung bringen können, ob sie genauso viel verdienen wie die mit ihnen vergleichbaren Beschäftigten. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht ein Anspruch auf Nachzahlung.

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06.10.2016

Grobe Beleidigung von Vorgesetzten mittels Emoticons rechtfertigt nicht unbedingt eine Kündigung

LAG Baden-Württemberg 22.6.2016, 4 Sa 5/16

Beleidigt ein Arbeitnehmer auf Facebook Vorgesetzte mittels der Verwendung sog. Emoticons, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine Kündigung. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass unter dem Schutz der Anonymität in sozialen Netzwerken deutlich heftiger "vom Leder gezogen wird" als in persönlichen Gesprächen und nicht jedem bewusst ist, welche Außenwirkungen solche Beleidigungen entfalten können. Daher kann im Einzelfall vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich sein, um dem Arbeitnehmer die Pflichtverletzung deutlich vor Augen zu führen.

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