Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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18.07.2013

Erstmals allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Gerüstbauer (plus aktuelle Mindestlohn-Übersicht)

Für die rund 20.000 Gerüstbauer in Deutschland gilt ab dem 1.8.2013 ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von zehn Euro in der Stunde. Auf diese Entgeltgrenze hatten sich die Tarifpartner für das Gerüstbauerhandwerk bereits im Februar 2013 verständigt. Auf ihren Antrag hat das Bundesarbeitsministerium diesen Tarifvertrag nunmehr für allgemeinverbindlich erklärt.

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11.07.2013

Nicht vorübergehender Einsatz von Leiharbeitnehmern verboten - Zustimmungsverweigerungsrecht des BR

BAG 10.7.2013, 7 ABR 91/11

Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG n.F. erfolgt die Überlassung von Leiharbeitnehmern an einen Entleiher "vorübergehend". Diese Bestimmung enthält nicht lediglich einen unverbindlichen Programmsatz, sondern untersagt die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung. Die Norm stellt zudem ein Gesetz i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG dar. Daher kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs jedenfalls seine Zustimmung zu einem zeitlich unbegrenzten Einsatz eines Leiharbeitnehmers verweigern.

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10.07.2013

Wieder Streit bei der BA: In Auswahl für Versetzungen sind auch vormals unbefristet Beschäftigte einzubeziehen

BAG 10.7.2013, 10 AZR 915/12

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zahlreiche Arbeitsverträge aufgrund des Urteil des BAG vom 9.3.2011 (Az.: 7 AZR 728/09) "entfristet". Soweit hierdurch Versetzungen erforderlich geworden sind, durfte sie die Auswahl der zu versetzenden Arbeitnehmer nicht auf die vormals befristet Beschäftigten beschränken. Eine solche Auswahl ist unbillig und führt zur Unwirksamkeit der jeweiligen Versetzung.

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10.07.2013

Sind Betriebsratsbeschlüsse auch bei fehlender Mitteilung der Tagesordnung wirksam?

BAG 9.7.2013, 1 ABR 2/13

Nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG muss in der Ladung zu einer Betriebsratssitzung auch die Tagesordnung mitgeteilt werden. Ein Verstoß hiergegen führte nach der bisherigen Rechtsprechung des Ersten und Siebten Senats des BAG zur Unwirksamkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse, wenn nicht sämtliche Betriebsratsmitglieder anwesend waren. Da der Erste Senat dieses Erfordernis aufgeben möchte, hat er jetzt nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim Siebten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung festhält.

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09.07.2013

Behinderte Arbeitnehmer: EU-Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen verpflichten

EuGH 4.7.2013, C-312/11

Die Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Beschäftigung und die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen. Dies betrifft etwa Regelungen zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Arbeitsrhythmus oder zur Aufgabenverteilung. Nicht ausreichend sind insoweit Regelungen, die behinderten Menschen keine unmittelbare gerichtliche Geltendmachung ihrer Rechte erlauben.

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09.07.2013

Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag um einen Tag zu lang - Keine Anfechtbarkeit

LAG Mecklenburg-Vorpommern 17.4.2013, 2 Sa 237/12

Überschreitet die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags den Zwei-Jahres-Zeitraum des § 14 Abs. 2 TzBfG um einen Tag, so besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort. Der Arbeitgeber kann die Befristung nicht erfolgreich mit der Begründung anfechten, dass er sich beim Datum verschrieben habe. Denn insoweit liegt regelmäßig kein Erklärungs- oder Inhaltsirrtum vor, sondern ein unbeachtlicher Kalkulationsirrtum.

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08.07.2013

Streit im Betriebsrat: Hitler-Vergleich kann Betriebsratsmitglied sein Amt kosten

Hessisches LAG 23.5.2013, 9 TaBV 17/13

Wirft ein Betriebsratsmitglied dem Betriebsratsvorsitzenden vor, dass sich "33 schon mal so jemand an die Macht gesetzt habe mit solchen Methoden", so kann er aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Der Hitler-Vergleich stellt eine solche Diffamierung dar, dass das Betriebsratsmitglied im Betriebsrat nicht mehr tragbar ist.

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04.07.2013

Kündigung: Arbeitnehmer haben kein Wahlrecht zwischen Bestandsschutz und Schadensersatz

LAG Rheinland-Pfalz 16.5.2013, 10 Sa 39/13

Hält ein Arbeitnehmer eine Kündigung für unwirksam, so muss er innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG hiergegen Klage erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung gem. § 7 KSchG als wirksam. Dann kann der Arbeitnehmer auch keinen Schadensersatz mehr verlangen. Er hat kein beliebiges Wahlrecht zwischen der Geltendmachung des Bestandsschutzes und finanziellen Entschädigungsleistungen.

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28.06.2013

Auch große Klinik-Verbünde müssen u.U. Arbeitnehmer-Vertreter in ihren Aufsichtsrat lassen

LG Meiningen 27.6.2013, HK O 80/12 (80)

Ein Klinik-Verbund in der Rechtsform einer GmbH mit mehr als 2.000 Beschäftigten kann verpflichtet sein, seinen Aufsichtsrat gem. §§ 1 Abs. 1, 7 MitbestG paritätisch mit Anteilseignern und Arbeitnehmer-Vertretern zu besetzen. Zwar findet das Mitbestimmungsgesetz auf karitative Unternehmen keine Anwendung. Maßgeblich ist aber insoweit eine Gesamtbetrachtung des Konzerns. Ist dieser mitsamt seinen Servicegesellschaften auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet, liegt kein karitatives Unternehmen vor.

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28.06.2013

Höherer Lohn für die Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildungsbranche - Aktuelle Mindestlohn-Übersicht

Die rund 30.000 Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildungsbranche erhalten einen höheren Mindestlohn und mehr Urlaub. Das sieht eine entsprechende Verordnung vor, die zum 1.7.2013 in Kraft tritt und mindestens bis zum 31.12.2015 gilt. Danach steigt die im Juli 2012 vereinbarte Lohnuntergrenze ab Januar 2014 stufenweise an und wird der jährliche Urlaubsanspruch von 26 auf 29 Tagen erhöht.

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