Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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26.01.2015

Anbringen einer Kamera-Attrappe unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats

LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.11.2014, 3 TaBV 5/14

Eine Klinik kann im Außenbereich ihres Gebäudes die Attrappe einer Videokamera anbringen, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einholen zu müssen. Ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG scheidet aus, weil die Kamera-Attrappe objektiv nicht geeignet ist, Arbeitnehmer zu überwachen. Es besteht auch kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da mit der Attrappe nicht kontrolliert werden kann, wer wann das Gebäude betritt oder verlässt.

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22.01.2015

Leiharbeitnehmer-Einsatz darf inhaltlich und zeitlich beschränkt werden

EuGH-Generalanwalt 20.11.2014, C-533/13

Die Leiharbeitsrichtlinie verbietet zwar grds. Einschränkungen der Leiharbeit. Das gilt aber nicht für solche Einschränkungen, die aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Tarifvertrag den Einsatz von Leiharbeitnehmern auf vorübergehende Aufgaben beschränkt, die aus objektiven Gründen nicht durch die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens ausgeführt werden können. Gleiches gilt für das Verbot, Leiharbeitnehmer über einen längeren Zeitraum mit Aufgaben zu betrauen, die auch der Stammbelegschaft obliegen.

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20.01.2015

Arbeitnehmer haften nicht für Unternehmenskartellbußen ("Schienenkartell")

LAG Düsseldorf 20.1.2015, 16 Sa 459/14

Hat das Bundeskartellamt gegen ein Unternehmen Bußgelder wegen rechtswidriger Kartellabsprachen verhängt, kann das Unternehmen insoweit nicht den für den Kartellrechtsverstoß verantwortlichen Mitarbeiter in Regress nehmen. Das ergibt sich aus der Funktion der Unternehmensgeldbuße, da hiermit u.a. der durch den Kartellverstoß erzielte Vorteil beim Unternehmen abgeschöpft werden kann. Dies würde unterlaufen, wenn das Bußgeld an den verantwortlichen Mitarbeiter weitergereicht werden könnte.

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16.01.2015

Whistleblowing mal andersherum: Auch Strafanzeigen gegen Arbeitnehmer setzen innerbetrieblichen Klärungsversuch voraus

ArbG Köln 6.11.2014, 11 Ca 3817/14

Erstattet ein Arbeitgeber Strafanzeige gegen einen Arbeitnehmer, ohne zuvor versucht zu haben, die Vorwürfe in einem persönlichen Gespräch zu klären, so muss er ggf. die Kosten für die anwaltliche Vertretung des Arbeitnehmers übernehmen. Das folgt aus den im Arbeitsverhältnis bestehenden besonderen Fürsorgepflichten, nach denen die eine Partei der anderen nicht grundlos Nachteile zufügen darf.

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14.01.2015

Geänderte Altersgrenzen bei der gesetzlichen Rente können zum Wegfall der Betriebsrente mit 60 führen

BAG 13.1.2015, 3 AZR 894/12

Sah eine Versorgungsordnung ursprünglich vor, dass weibliche Mitarbeiter - anders als ihre männlichen Kollegen - bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres einen Anspruch auf Betriebsrente haben, und wurden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Betriebsrente angerechnet, so kann die Versorgungsordnung nach Änderung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung dahingehend auszulegen sein, dass auch weibliche Mitarbeiter frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine Betriebsrente beanspruchen können.

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14.01.2015

Exklusiv in ArbRB online: Aufsatz zu den sozialversicherungsrechtlichen Fragen zum MiLoG

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) betrifft nicht allein die Vergütung von Arbeitnehmern, sondern wirft auch einige sozialversicherungsrechtliche Folgefragen auf. Hierzu stellen wir den Abonnenten des Arbeits-Rechtsberaters exklusiv in der zur Zeitschrift gehörenden Datenbank ("Berater-Modul Arbeitsrecht") einen Aufsatz.

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13.01.2015

Betriebsrat muss der Einrichtung einer Facebook-Seite für das Unternehmen nicht zustimmen

LAG Düsseldorf 12.1.2015, 9 Ta BV 51/14

Die Facebook-Seite eines Unternehmens ist regelmäßig keine technische Einrichtung i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, die zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist. Die Einrichtung einer solchen Seite unterliegt daher grds. nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das gilt selbst dann, wenn auf der Facebook-Seite negative Kommentare über die Qualität der Mitarbeiter des Unternehmens veröffentlicht werden können.

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12.01.2015

Verleiher dürfen Leiharbeitnehmern bei fehlender Einsatzmöglichkeit keine Plusstunden abziehen

LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2014, 15 Sa 982/14

Nach § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG darf das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht aufgehoben oder beschränkt werden. Mit dieser Vorschrift ist es unvereinbar, wenn ein Leiharbeitnehmer zwar unabhängig von seiner Einsatzzeit eine bestimmte monatliche Vergütung erhält, eine fehlende Einsatzmöglichkeit aber den Abbau von Plusstunden auf seinem Arbeitszeitkonto zur Folge hat.

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09.01.2015

Prof. Dr. Stefan Lunk neuer Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses des DAV

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e.V. hat mit Wirkung zum 1.1.2015 Prof. Dr. Stefan Lunk, Partner im Hamburger Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins LLP und ständiger Autor des Arbeits-Rechtsberater (ArbRB), zum neuen Vorsitzenden des Arbeitsrechtsausschusses berufen. Vorbehaltlich der formalen Bestätigung in der nächsten Vorstandssitzung am 25.2.2015 wird er den Vorsitz des Arbeitsrechtsausschuss bis zum Ende der Amtsperiode zum 31.12.2018 innehaben.

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08.01.2015

Wann ist jemand Arbeitnehmer? Umfangreiche Darlegungslast zur Weisungsgebundenheit

LAG Düsseldorf 18.12.2014, 15 Ta 582/14

Wer geltend macht, als Arbeitnehmer beschäftigt worden zu sein, muss darlegen, dass die für ein Arbeitsverhältnis typische Weisungsgebundenheit vorgelegen hat. Konkret ist vorzutragen, wer zur Erteilung von bindenden Weisungen befugt war, warum bindende Weisungen erteilt werden konnten und welche Weisungen tatsächlich erfolgt und befolgt worden sind. Es spricht gegen das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses, wenn im zugrunde liegenden Vertrag lediglich Zielvorgaben enthalten waren und keine Verpflichtung, persönlich tätig zu werden.

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