Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Das BAG hat mit Beschluss vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber in unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.  Mit dieser sog. „Stechuhr-Entscheidung“ ist das BAG dem Gesetzgeber zuvorgekommen, denn bereits mit der CCOO-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) war klar, dass das deutsche Arbeitszeitrecht anzupassen ist. 

Lesen Sie hierzu unser Online-Dossier zum Thema: Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Inhalt und Konsequenzen

Online-Dossier: Das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) im Arbeitsrecht

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21.02.2017
Aufsatzsammlung zur geplanten Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen (Stand: Februar 2017)

Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" wird am 1.4.2017 in Kraft treten. Nach der Verabschiedung im Bundestag hat am 25.11.2016 auch der Bundesrat die Neuregelungen gebilligt. Zu den verschiedenen Facetten der geplanten Neuregelung sind im Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) bereits einige Aufsätze veröffentlicht worden, die wir für einen besseren Überblick hier für Sie zusammengestellt haben.

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21.02.2017
ILO-Studie zum Arbeiten im digitalen Zeitalter: Bessere Work-Life-Balance oder mehr Stress?

Die verstärkte Nutzung digitaler Technologien bei der Arbeit kann auf der einen Seite zu einer besseren Work-Life-Balance, geringeren Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz und zu einer steigenden Produktivität führen. Es gibt aber auch Nachteile, wie verlängerte Arbeitszeiten, Arbeitsverdichtung und Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit. Zu diesem Ergebnis kommt der neue ILO/Eurofound-Bericht "Working Anytime, Anywhere: The effect on the world of work".

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20.02.2017
Schweres Übergewicht als solches stellt keine Behinderung i.S.d. Diskriminierungsrechts dar
LAG Niedersachsen 29.11.2016, 10 Sa 216/16

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen starken Übergewichts des Arbeitnehmers verstößt regelmäßig nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch eine schwere Adipositas stellt als solche keine Behinderung i.S.d. §§ 7 Abs. 1, 1 AGG und des EU-Rechts dar. Hinzukommen muss vielmehr, dass das Übergewicht bestimmte Einschränkungen von langer Dauer mit sich bringt.

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16.02.2017
BAG-Jahresbericht 2016: Kürzere Verfahrensdauer und konstante Eingangszahlen

Bei relativ konstanten Eingangszahlen nimmt die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) kontinuierlich ab. Sie betrug im letzten Jahr sieben Monate und zwei Tage, 2015 noch acht Monate und 23 Tage und 2014 neun Monate und elf Tage. Das ergibt sich aus dem Jahresbericht 2016, den das BAG jetzt veröffentlicht hat.

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14.02.2017
Neue Themenseite zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ein Geleitwort von Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau vom 14.2.2017

Das geplante "Betriebsrentenstärkungsgesetz" hat seinen Namen verdient. Ausgelöst durch die Öffnung des BetrAVG für reine Beitragszusagen sieht es auch für die bisherigen Zusagearten zahlreiche Verbesserungen vor. So soll die betriebliche als zweite Säule der Altersversorgung tragfähig bleiben.

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13.02.2017
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat verlangt nur kleinere Änderungen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.2.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) überwiegend gebilligt und nur kleinere Änderungen verlangt (BR-Drs. 780/16). So hat er etwa angeregt, zu prüfen, ob die Sozialversicherungsbeiträge auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden können.

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10.02.2017
bAV-Experten begrüßen den Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Nachdem das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 21.12.2016 den Gesetzentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz gebilligt hat, dürfte das Gesetz Anfang März bereits in die parlamentarische Beratung gelangen und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Rechtsanwälte des Eberbacher Kreises, eines Zusammenschlusses von rechts- und wirtschaftsberatenden Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung (baV), begrüßen die Gesetzesinitiative. Um das Ziel der Reform, nämlich eine stärkere Verbreitung der baV, zu erreichen, seien aber noch Nachbesserungen nötig.

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10.02.2017
Generelles Kopftuch-Verbot an Berliner Schulen unzulässig - Abgelehnte Bewerberin hat Anspruch auf Entschädigung
LAG Berlin-Brandenburg 9.2.2017, 14 Sa 1038/16

Bewerberinnen um eine Lehrerstelle in Berlin haben einen Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG, wenn ihre Bewerbung nur deshalb abgelehnt wird, weil sie ein muslimisches Kopftuch tragen. Das Kopftuch-Verbot im Berliner Neutralitätsgesetz muss nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dahingehend einschränkend ausgelegt werden, dass es nicht generell gilt, sondern nur beim Vorliegen einer konkreten Gefährdung.

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06.02.2017
Vizepräsident des BAG Dr. Rudi Müller-Glöge im Ruhestand

Der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Dr. Rudi Müller-Glöge ist mit Ablauf des 31.1.2017 in den Ruhestand getreten. Er leitete seit 2001 den insbesondere für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz zuständigen Fünften Senat des BAG.

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06.02.2017
Dr. Ronny Heinkel zum neuen Richter am BAG ernannt

Dr. Ronny Heinkel ist mit Wirkung zum 1.2.2017 zum Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) ernannt worden. Er wird zunächst dem insbesondere für das Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht zuständigen Ersten Senat angehören.

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03.02.2017
Unsere Serie "Arbeitsrecht 4.0": Neue Herausforderungen für die Beratungspraxis durch Crowdworking, Scrum und Co. (Stand: Februar 2017)

Die "Industrie 4.0" ist als Sammelbegriff für viele technische Neuerungen sowie Ideen für innovative Produktionsprozesse und Arbeitsformen in aller Munde. Wenn sich die Arbeitswelt wandelt, muss auch das Arbeitsrecht Antworten auf neue rechtliche Fragen finden, etwa zum Umgang mit Phänomenen wie Crowdworking, Scrum oder On-Demand-Economy. Hiermit befasst sich die Serie "Arbeitsrecht 4.0" im Arbeits-Rechtsberater, die in den nächsten Monaten weiter fortgesetzt wird.

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02.02.2017
Entgeltdiskriminierung: Frauen haben keinen Anspruch auf Auskunft über die Bezahlung ihrer Kollegen
ArbG Berlin 1.2.2017, 56 Ca 5356/15

Frauen, die eine Entgeltdiskriminierung vermuten, haben nach aktuellem Recht keinen Anspruch auf Auskunft gegen ihren Arbeitgeber über die Vergütung vergleichbarer männlicher Kollegen. Hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Ist eine Entgeltdiskriminierung dargelegt, besteht allerdings ein Entschädigungsanspruch aus dem AGG. Der Anspruch scheidet aber aus, wenn eine freie Mitarbeiterin eine Entgeltdiskriminierung gegenüber fest angestellten männlichen Mitarbeitern geltend macht, da es insoweit an einer Vergleichbarkeit fehlt.

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30.01.2017
Ungleichbehandlung von behinderten Arbeitnehmern indiziert nicht ohne weiteres eine Diskriminierung
BAG 26.1.2017, 8 AZR 736/15

Entspricht ein Arbeitgeber allen Wünschen seiner Mitarbeiter nach einer Aufstockung der Arbeitszeit und nimmt hiervon lediglich einen gerade neu eingestellten und einen behinderten Arbeitnehmer aus, so lässt dies nur dann eine Diskriminierung des behinderten Arbeitnehmers vermuten, wenn Indizien vorliegen, die mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" darauf schließen lassen, dass die Behinderung ursächlich für die Benachteiligung war; die bloße "Möglichkeit" einer Ursächlichkeit reicht insoweit nicht aus.

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27.01.2017
Arbeitnehmer in Elternzeit dürfen beim Massenentlassungsschutz nicht benachteiligt werden - Erweiterung des Entlassungsbegriffs
BAG 26.1.2017, 6 AZR 442/16

Unter einer "Entlassung" i.S.v. § 17 Abs. 1 KSchG, die innerhalb von 30 Kalendertagen erfolgen muss, ist zwar grds. die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zu verstehen. Sind aber Arbeitnehmer in Elternzeit von der Kündigungswelle betroffen, reicht es für eine "Entlassung" auch aus, wenn der Arbeitgeber innerhalb des 30-Tage-Zeitraums den insoweit notwendigen Antrag auf Zustimmung der zuständigen Behörde zur Kündigung gestellt hat. Das folgt aus dem Beschluss des BVerfG vom 8.6.2016, an den der Sechste Senat des BAG gebunden ist.

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26.01.2017
Auch die Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes aus 2012 und 2013 sind unwirksam
BAG 25.1.2017, 10 ABR 43/15 u. 10 ABR 34/15

Bereits am 21.9.2016 hatte das BAG entschieden, dass die in den Jahren 2008, 2010 und 2014 erfolgten Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (AVE VTV) unwirksam sind, da in allen Fällen die nach damaligem Rechtsstand erforderliche 50-Prozent-Quote nicht erreicht war. Jetzt hat das BAG klargestellt, dass Gleiches für die AVE VTV 2012 und 2013 gilt.

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19.01.2017
Kündigung während der Probezeit und Erkrankung des Kindes
LAG Rheinland-Pfalz 8.11.2016, 8 Sa 152/16

Bleibt der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Probezeitkündigung zur Betreuung seines erkrankten Kindes der Arbeit fern, stellt die Kündigung nur dann eine unzulässige Maßregelung dar, wenn sie ausgesprochen wurde, weil der Arbeitnehmer von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, eigenmächtig der Arbeit fernzubleiben. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu keiner Zeit aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen.

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18.01.2017
Keine Verkürzung der Ruhezeit für Betriebsratsmitglieder - Anspruch auf Zeitgutschrift
BAG 18.1.2017, 7 AZR 224/15

Betriebsratsmitglieder können ihre Nachtschicht grds. abkürzen, wenn sie nur so eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Ende der Nachtarbeit und einer am nächsten Tag - außerhalb ihrer Arbeitszeit - stattfindenden Betriebsratssitzung sicherstellen können. Die deshalb nicht geleistete Arbeitszeit ist dem Betriebsratsmitglied gutzuschreiben. Dabei kann dahinstehen, ob Betriebsratsarbeit Arbeitszeit i.S.d. ArbZG ist. Die volle Nachtschicht abzuleisten, ist in einem solchen Fall jedenfalls unzumutbar i.S.v. § 37 Abs. 2 BetrVG.

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13.01.2017
Mobbing-Prozess: Scharfe Äußerungen des Arbeitnehmers rechtfertigen regelmäßig keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses
BVerfG 8.11.2016, 1 BvR 988/15

Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach den §§ 9, 10 KSchG auf Antrag des Arbeitgebers kann zwar grds. auch auf das Verhalten des Arbeitnehmers im laufenden Prozess gestützt werden. Allerdings sind wertende Äußerungen im Prozess durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Arbeitnehmer dürfen daher auch starke, eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen, um die eigene Rechtsposition zu unterstreichen. Das gilt insbesondere in Mobbing-Prozessen.

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12.01.2017
Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Das Bundeskabinett hat am 11.1.2017 das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) beschlossen. Unmittelbares Ziel der Neuregelung ist die Schaffung von mehr Transparenz über die Entlohnung von Männern und Frauen; mittelbar soll hierdurch mehr Lohngerechtigkeit geschaffen werden. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind ein individueller Auskunftsanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten und besondere Prüf- und Berichtspflichten in Unternehmen mit mehr  als 500 Beschäftigten.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Arbeitnehmerüberlassung

Die arbeitsrechtliche Praxis muss sich für 2017 auf einige Gesetzesänderungen einstellen. Die wichtigste davon ist wohl das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze", das am 1.4.2017 in Kraft treten wird. Der Regierungsentwurf vom 20.7.2016 ist nach zweiter und dritter Lesung am 21.10.2016 vom Bundestag verabschiedet worden und passierte am 25.11.2016 den Bundesrat, versehen mit einigen letzten Änderungen, die auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales beruhen.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Weitere wichtige Änderungen - nicht nur im Sozial-, sondern auch im Arbeitsrecht - verbergen sich im zum 1.1.2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetz (BTHG). Dieses verändert nicht nur die Struktur (und Paragraphenreihenfolge) des SGB IX, sondern erschwert auch die Kündigung schwerbehinderter Menschen. Konkret ist vorgesehen, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ausspricht, gem. § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam ist. Diese Sanktion ist völlig neu.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Arbeitsstättenverordnung

Bereits im Dezember 2016 in Kraft getreten ist die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die das Bundeskabinett am 3.11.2016 beschlossen hatte. Damit werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert. Außerdem werden einige schon bislang bestehende Regelungen konkretisiert und diese teilweise an neue Anforderungen angepasst.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Flexirentengesetz

Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz - FlexReG) tritt überwiegend zum 1.1.2017, in Teilen aber auch (z.B. hinsichtlich der besseren Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst oder der flexibleren Zuzahlungsmöglichkeit bei Rentenabschlägen) zum 1.7.2017 in Kraft. Mit der Neuregelung verfolgt die Bundesregierung im Wesentlichen zwei Ziele: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus soll attraktiver gemacht werden. Hierfür sind eine Reihe von Änderungen vor allem im SGB VI und SGB III geplant.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am 26.10.2016 im Rahmen seiner Zustimmung zur Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Es folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Diese entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns, das nächste Mal also 2018 über eine Anpassung zum 1.1.2019.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: SGB II

Ab dem 1.1.2017 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 409 Euro.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: SGB III

Zum 1.1.2017 wird die soziale Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung neu geregelt. Danach sind Pflegepersonen versicherungspflichtig, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mind. "Pflegegrad 2" in einem zeitlichen Umfang von mind. zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mind. zwei Tage in der Woche pflegen. Zudem muss die Pflegeperson unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung gewesen sein oder einen Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung (insb. Arbeitslosengeld) gehabt haben. Die Beiträge werden allein von den Pflegekassen gezahlt.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Insolvenz- und Kurzarbeitergeld

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird 2017 von bisher 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent gesenkt. Dies regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017, die am 1.1.2017 in Kraft tritt. Der Umlagesatz von 0,09 Prozent gilt für das Kalenderjahr 2017.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz beträgt ab dem 1.1.2017 weiterhin 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Betriebliche Altersversorgung

Ab dem 1.1.2017 sind Anbieter von Riester- und Basisrentenverträgen verpflichtet, ihre Kunden vor Abschluss des Vertrags mit einem neuen Produktinformationsblatt zu informieren. Das Blatt dient der Erhöhung der Transparenz gegenüber dem Verbraucher und enthält wichtige Informationen zu wesentlichen Merkmalen der Produkte, insbesondere zu deren Chancen und Risiken sowie zu deren Kosten. Kosten, die im Produktinformationsblatt nicht ausgewiesen sind, muss der Kunde nicht übernehmen. Kostenänderungen sind vom Anbieter anzuzeigen.

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23.12.2016
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Mutterschutzgesetz

Ebenfalls noch im Entwurfsstadium befindet sich die Reform des Mutterschutzrechts. Ziel der geplanten Neuregelung ist es, Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser zu schützen und das aus dem Jahr 1952 stammende Mutterschutzgesetz (MuSchG) an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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