Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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17.02.2014

Kein Betriebsausgabenabzug für spirituelle Dienstleistungen

FG Münster 22.1.2014, 12 K 759/13 G,F

Die Kosten für die Inanspruchnahme spiritueller Dienstleistungen zur Umsatzförderung stellen keine Betriebsausgaben dar. Anders als bei Werbemaßnahmen wie Zeitungsinseraten oder TV-Spots besteht kein wissenschaftlich belegter Erfahrungssatz, dass der geschäftliche Erfolg eines Unternehmens durch die Kontaktaufnahme mit einem spirituellen Wesen beeinflusst werden könnte.

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17.02.2014

Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow ist steuerpflichtig

FG Münster 15.1.2014, 4 K 1215/12 E

Das Preisgeld aus einer Fernsehshow, bei der ein Kandidat ständig anwesend ist (hier: "Die Farm" bei RTL) und dem Sender die Verwertungsrechte am Bild- und Tonmaterial überlässt, ist steuerpflichtig. Der Projektgewinn stellte gerade keinen Spielgewinn dar, wenn sich der Steuerpflichtige in den Ausscheidungsspielen durch Geschicklichkeit und Wissen gegen andere Kandidaten durchsetzen muss.

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14.02.2014

Zur Besteuerung von Einnahmen aus Festen der Freiwilligen Feuerwehren in Hamburg

FG Hamburg 31.1.2014, 5 K 122/11

Die Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr bilden bei Ausrichtung eines sog. "Osterfeuers" bzw. bei dem Verkauf von Speisen und Getränken anlässlich eines solchen Festes keinen konkludent gegründeten nichtrechtsfähigen Verein. Eine Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG scheidet insoweit aus. 

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14.02.2014

Irreführende Rechtsbehelfsbelehrungen der Familienkassen setzen Einspruchsfristen nicht in Gang

FG Münster 9.1.2014, 3 K 742/13 Kg, AO u.a.

Eine von den Familienkassen vielfach verwendete Rechtsbehelfsbelehrung ist irreführend und setzt deshalb die Einspruchsfrist von einem Monat nicht in Gang. Ein Einspruch kann in einem solchen Fall innerhalb einer Frist von einem Jahr seit Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

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14.02.2014

Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

BVerfG 15.1.2014, 1 BvR 1656/09

Wenn ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist, verletzt er das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Außerdem hat das BVerfG im vorliegenden Fall die Sorgfaltsanforderungen für die Einhaltung von Fristen bei Einlegung von Verfassungsbeschwerden per Telefax konkretisiert.

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13.02.2014

Zur Verfassungswidrigkeit eines sog. "Treaty override"

BFH 11.12.2013, I R 4/13

Der BFH hat dem BVerfG erneut die Frage vorgelegt, ob der Gesetzgeber durch ein sog. "Treaty override" gegen Verfassungsrecht verstößt. Hintergrund des aktuellen Vorlagebeschlusses ist die Regelung des § 50d Abs. 10 EStG.

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13.02.2014

Zur Besteuerung von in Deutschland ansässigen Piloten irischer Fluggesellschaften

BFH 19.12.2013, I B 109/13

Für Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind (hier: für Arbeitslohn eines Piloten nach dem DBA-Irland 1962), wird die Freistellung unbeschadet des in § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG 2002 n.F./2009 angeordneten Besteuerungsrückfalls auch dann gewährt, wenn der andere Vertragsstaat (hier: Irland) das ihm abkommensrechtlich zugewiesene Besteuerungsrecht nur für einen Teil der Einkünfte wahrnimmt. Damit widerspricht der BFH der Finanzverwaltung.

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12.02.2014

Erstattungszinsen sind steuerbar

BFH 12.11.2013, VIII R 36/10

Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen nicht der Einkommensteuer. Dies hatte der BFH im Jahr 2010 noch anders gesehen, woraufhin der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 eine Regelung in das EStG aufgenommen hat, wonach Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte steuerbar sind. Nun hat der BFH erstmals zu der neuen Gesetzeslage entschieden.

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11.02.2014

Zur Berichtigung einer Anrechnungsverfügung nach Änderung der bei der Veranlagung erfassten Einkünfte

BFH 29.10.2013, VII R 68/11

Werden durch einen die Festsetzung der Einkommensteuer ändernden Steuerbescheid die Einkünfte in abweichender Weise erfasst und führt diese Änderung zu einer entsprechenden Änderung der gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnenden Beträge, ist die erforderliche Berichtigung einer früheren Anrechnungsverfügung durch eine neue mit dem Steueränderungsbescheid verbundene Anrechnungsverfügung oder einen Abrechnungsbescheid innerhalb der fünfjährigen Zahlungsverjährungsfrist vorzunehmen. Diese wird insoweit durch die Bekanntgabe des Steueränderungsbescheids in Lauf gesetzt wird.

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11.02.2014

Überschuss aus dem Rückverkauf von Genussrechten kann Arbeitslohn darstellen

BFH 5.11.2013, VIII R 20/11

In Fällen, in denen der Arbeitnehmer die von seinem Arbeitgeber erworbenen Genussrechte nur dadurch verwerten kann, dass er sie nach Ablauf der Laufzeit an diesen veräußert und in denen die Höhe des Rückkaufswerts der Genussrechte davon abhängt, wie das Anstellungsverhältnis endet, handelt es sich bei dem Überschuss aus dem Rückverkauf der Genussrechte um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer dabei zu dem Zeitpunkt zu, in dem ihm das Entgelt für die Rücknahme der Genussrechte ausgezahlt wird.

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