Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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19.07.2012

Zum Verpflegungsmehraufwand bei einem Studium im Ausland

FG Köln 20.6.2012, 4 K 4118/09

Der Sachverhalt:
Der hatte zunächst ein Bachelor-Studium an einer Berufsakademie abgelegt. Bis Ende September 2008 war er Angestellter bei einer Firma und für die Studienzeit von seiner Tätigkeit freigestellt. Vom 1.8.2008 bis zum 23.9.2009 war der Kläger als Student im Programm "Master of Science in International Management" eingeschrieben. Während des ersten Semesters war er beurlaubt, um das Studium an einer Universität in Mexiko zu absolvieren. Die von dem Kläger in Mexiko erbrachten Leistungen wurden vollständig anerkannt und bildeten einen Pflichtteil des Programms. Einen eigenen Hausstand in Deutschland hatte der Kläger während des Aufenthalts in Mexiko nicht. Er war während dieser Zeit bei seinen Eltern gemeldet.

Erst im Jahr 2010 nahm der Kläger erneut eine Angestelltentätigkeit auf. In seiner Einkommensteuererklärung 2008 stellte er die Kosten seiner Weiterbildung zusammen und berechnete dabei auch Verpflegungsmehraufwendungen für den Aufenthalt in Mexiko. Er begehrte den Abzug von insgesamt 5.041 €. Das Finanzamt erkannte zwar die Aufwendungen für das Studium weitgehend an, berücksichtigte jedoch nicht die Verpflegungsmehraufwendungen. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass es sich bei dem Ausbildungsort in Mexiko um die regelmäßige Arbeitsstätte bzw. Ausbildungsstätte gehandelt habe.

Das FG gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Es ließ allerdings wegen der grundsätzlicher Bedeutung der Frage, ob einem Steuerpflichtigen bei Einsatzwechseltätigkeit auch dann Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten zugebilligt werden können, wenn dieser außer seiner Wohnung am auswärtigen Einsatzort keine weitere Wohnung unterhält, die Revision zum BFH zu.

Die Gründe:
Dem Kläger stehen Mehraufwendungen für Verpflegung dem Grunde nach als Werbungskosten zu.

Der Kläger war bei seinem Aufenthalt in Mexiko nicht auf einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig. Denn Hochschulen sind nicht als regelmäßige Arbeitsstätten anzusehen, auch wenn sie häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitstudiums aufgesucht werden. Denn auch wenn die berufliche Fort- oder Ausbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt, ist eine Bildungsmaßnahme, auch wenn sie sich - wie hier - über einen längeren Zeitraum erstreckt, regelmäßig vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt. Im Übrigen versteht der BFH nach neuerer Rechtsprechung unter regelmäßiger Arbeitsstätte nur eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb.

Der Höhe nach stehen dem Kläger die geltend gemachten Mehraufwendungen in vollem Umfang als Werbungskosten zu, da er während seines Auslandsaufenthalts seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland beibehielt. Zwar verfügte er während seiner Auswärtstätigkeit in Deutschland über keinen eigenen Hausstand. Als Wohnung am Ort seines Lebensmittelpunktes war aber die Wohnung der Eltern anzusehen. Dort war der Kläger während seines Studiums in Mexiko polizeilich gemeldet. Da seine Eltern dort wohnten hatte er zu dieser Wohnung auch persönliche Bindungen. Es stand während der zeitlich begrenzten Zeit des Aufenthalts in Mexiko fest, dass der Kläger zunächst an diese Wohnung zurückkehren würde, um sodann für die Fortsetzung seines Studiums eine Wohnung am Studienort zu suchen.

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19.07.2012

Zigarettenschmuggel: Zur Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer

BFH 22.5.2012, VII R 51/11

Wurden in Deutschland sichergestellte in das Zollgebiet der EU geschmuggelte Zigaretten über einen nicht bekannten anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht, hat die deutsche Zollverwaltung neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer auch die Einfuhrumsatzsteuer festzusetzen. In diesem Fall ist die entstandene Tabaksteuer der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer hinzuzurechnen.

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19.07.2012

Ständige BFH-Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand ist unionsrechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich

BFH 28.3.2012, II R 57/10

Das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands wird in der Regel indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt. Gegen die ständige BFH-Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestehen keine durchgreifenden unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken.

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18.07.2012

Rekultivierungskosten stellen keinen Bestandteil gewerbesteuerlich hinzuzurechnender Pachtzinsen dar

BFH 21.6.2012, IV R 54/09

In Fällen, in denen mit behördlicher Genehmigung zum Abbau eines Bodenschatzes durch den Grundstückspächter eine Verpflichtung zur Rekultivierung verbunden ist, stellen die Rekultivierungsrückstellungen keinen wirtschaftlichen Bestandteil der an den Grundstückseigentümer zu leistenden Pachtzinsen dar. Sie erhöhen deshalb nicht den nach § 8 Nr. 7 GewStG a.F. hinzuzurechnenden Betrag für geleistete Pachtzinsen.

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18.07.2012

Flugbenzin: Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge

BFH 28.2.2012, VII R 9/09

Die Steuerbefreiung für Flugbenzin steht nur Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen zu. Damit hat der BFH die Vorgaben des EuGH-Urteils vom 1.12.2011 (C-79/10) umgesetzt.

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17.07.2012

Zur Wirksamkeit eines Bescheids trotz unrichtiger Adressierung

BFH 23.3.2012, VII B 191/11

Es kann als in Rechtsprechung und Literatur geklärt angesehen werden, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, der an einen falschen oder nicht existierenden Adressaten gerichtet ist. Ebenso ist geklärt, dass ein lediglich falsch geschriebener Name des Adressaten nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt, sofern der Adressat durch Auslegung anhand der den Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann.

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17.07.2012

Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist steuerpflichtig

FG Münster 16.5.2012, 12 K 1280/08 E

Eine im Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung führt zu sonstigen Einkünften. Diese unterliegen nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG zu 50 Prozent der Besteuerung.

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16.07.2012

Zur Fortgeltung eines Vorläufigkeitsvermerks bei fehlender Wiederholung im Änderungsbescheid

FG Münster 25.5.2012, 4 K 511/11 E

Ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 AO kann auch dann noch fortbestehen, wenn er in einem Änderungsbescheid nicht ausdrücklich wiederholt wird. Die Aufhebung kann nach § 165 Abs. 2 S. 2 AO nur erfolgen, wenn die Ungewissheit über die Voraussetzungen für die Entstehung des Steueranspruchs beseitigt ist.

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16.07.2012

Erstattungszinsen sind nicht notwendig einkommensteuerpflichtig

FG Münster 10.5.2012, 2 K 1947/00 E u.a.

Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), sind ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG nicht steuerbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren.

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13.07.2012

Zur Einfuhrumsatzsteuer und der Feststellung des Steuerschuldners bei Zigarettenschmuggel

BFH 22.5.2012, VII R 50/11

In Fällen, in denen in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellte in das Zollgebiet der Union geschmuggelte Zigaretten über einen bestimmten anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht wurden, hat die deutsche Zollverwaltung neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer auch die Einfuhrumsatzsteuer festzusetzen, falls die Zollschuld weniger als 5.000 € beträgt. Steuerschuldner ist nach § 19 S. 2 TabStG der Empfänger der Tabakwaren, sobald er Besitz an ihnen erlangt hat.

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