Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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16.09.2025

Betriebsaufspaltung? Vermietung von Dachflächen an Enkelgesellschaft für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen

FG Düsseldorf v. 19.2.2025 - 5 K 814/22 G,F

Es besteht keine sachliche Verflechtung durch Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern ist daher nicht aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen.

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16.09.2025

Opfer von Trickbetrügern können Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen

FG Münster v. 2.9.2025 - 1 K 360/25 E

Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Da die Frage der steuerlichen Behandlung von Betrugsopfern bei Schockanrufen eine Vielzahl von Steuerpflichtigen betrifft und höchstrichterlich bislang nicht geklärt ist, wurde die Revision zugelassen.

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15.09.2025

Führt eine Erbauseinandersetzung zu einer Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90% der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH i.S.v. § 1 GrEStG?

FG Düsseldorf v. 15.7.2025 - 11 V 170/25 A (GE)

Das FG Düsseldorf hatte über die Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH zu entscheiden. Das FG gab dem Aussetzungsantrag aufgrund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids statt. Dabei könne offenbleiben, ob durch die Erbauseinandersetzung überhaupt ein Gesellschafterwechsel im Sinne des § 1 Abs. 2b GrEStG eintritt, da die Erbengemeinschaft zivilrechtlich nicht rechtsfähig ist. Entscheidend sei vielmehr, dass selbst bei Annahme eines Rechtsträgerwechsels die Erben nicht als "neue" Gesellschafter anzusehen seien.

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11.09.2025

Strenge Anforderungen an die unmittelbare Nutzungsüberlassung

FG Münster v. 3.7.2025 - 3 K 469/24 F

Ziel der Steuerbefreiung für Betriebsvermögen im Allgemeinen ist es, unternehmerisches Vermögen vor der Inanspruchnahme von Erbschaft- und Schenkungsteuer zu verschonen, um dadurch Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Sinn und Zweck der Erfassung von Dritten zur Nutzung überlassenem Grundbesitz als Verwaltungsvermögen ist die Nichtbegünstigung von zum Betriebsvermögen gehörigen Grundbesitz, der aufgrund der Nutzungsüberlassung an Dritte sonst als Gegenstand der typischerweise risikolosen privaten Vermögensverwaltung anzusehen wäre.

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11.09.2025

Änderung des AO-Anwendungserlasses zu §§ 146, 146a und 147 AO

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.9.2025 hat die Finanzverwaltung erneut den AO-Anwendungserlass aktualisiert, jetzt im Bereich der Anwendungsregelungen zu den §§ 146, 146a und 147 AO.

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11.09.2025

Kein Verlust der Rechtsfähigkeit einer Stiftung bei Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland

FG München v. 13.8.2025 - 4 K 2055/23

Eine im EU/EWR-Ausland rechtswirksam gegründete Stiftung verliert ihre Rechtsfähigkeit nicht allein durch die Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland. Dies ergibt sich etwa aus dem Umstand, dass die Stiftung sich auf die im EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) berufen kann.

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10.09.2025

Nicht steuerbare Entnahme vor einem Verkauf zur Vermeidung von Umsatzsteuer?

Praktische Fälle des Steuerrechts

Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand, der ohne Recht auf Vorsteuerabzug erworben wurde, im Inland verkauft, ist dieser Umsatz umsatzsteuerbar und grundsätzlich auch -steuerpflichtig. Dagegen ist die Entnahme eines solchen Gegenstands gem. § 3 Abs. 1b UStG nicht umsatzsteuerbar. Ist es zulässig, einen Gegenstand zunächst (nicht steuerbar) zu entnehmen, um ihn gleich im Anschluss steuerlich unbeachtlich aus dem Privatvermögen zu verkaufen?

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04.09.2025

Prozessrecht: Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses im AdV-Verfahren

FG Hamburg v. 10.2.2025 - 4 V 4/25

Lässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO ist es nicht die Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt aufzuarbeiten und abzuklären, ob die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes ernstlich zweifelhaft ist.

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04.09.2025

Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

FG Hamburg v. 31.3.2025 - 3 K 161/23

Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand; verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht. Dass beim Wegfall der Druckfunktion regelhaft die Hälfte der Säumniszuschläge erlassen wird, beruht auf einer zulässigen Typisierung; es kommt nicht darauf an, welchen Verwaltungsaufwand die Säumnis im konkreten Einzelfall verursacht hat.

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04.09.2025

Alle weiteren am 4.9.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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