Wirtschaftsrecht

Das sollten Sie im Wirtschaftsrecht unbedingt wissen! News zu wichtigen aktuellen Urteilen und Beschlüssen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: AI Regulation & KI-Verordnung
Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten. Für Unternehmen gilt es, rechtzeitig tragfähige technische Lösungen aufzusetzen und in belastbaren Vertragsstrukturen einzufangen.

Online-Dossier: Data Act
Der Data Act verfolgt das Ziel, die Datenwirtschaft der EU zu verbessern und einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern, indem Daten (insbesondere Industriedaten) zugänglicher und nutzbarer gemacht, datengetriebene Innovationen gefördert und die Datenverfügbarkeit erhöht werden.

Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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10.12.2019

Renate Künast kann Untersagung eines Falschzitats verlangen

LG Frankfurt a.M. v. 5.12.2019 - 2-03 O 194/19

Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, die Bundestagsabgeordnete Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen, habe geäußert: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt". Dieses Zitat ist falsch.

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09.12.2019

Skylines: Netflix-Serie verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte

OLG Frankfurt a.M. v. 21.11.2019 - 16 W 56/19

Die Verbreitung der Serie "Skylines" ist durch die Kunstfreiheit geschützt. Sie verletzt weder das Persönlichkeitsrecht noch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Antragstellers. Die künstlerische Gestaltung der Lebensläufe der Protagonisten und der Geschäftstätigkeit der Firma sind verselbständigt und ausreichend künstlerisch transzendiert worden, so dass Kunstbild und Urbild unterscheidbar bleiben.

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09.12.2019

Werbung von Basiskunden für Premiumkunden bei Jameda ist unzulässig

LG München I 6.12.2019, 25 O 13978/18 u.a.

Zwar erfüllt das Ärztebewertungsportal "Jameda" eine von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion als Informationsmittler. Eine unzulässige Gewährung "verdeckter Vorteile" ist allerdings dann gegeben, wenn die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden auf dem Portal als "Werbeplattform" für Premiumkunden benutzt und letzteren durch die Darstellung ein Vorteil gewährt wird, der für die Nutzer nicht erkennbar ist.

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05.12.2019

KfW-Darlehen: Widerruf der auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Darlehensnehmers

BGH v. 8.10.2019 - XI ZR 717/17

Widerruft der Darlehensnehmer wirksam seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung und stammt das gewährte Darlehen aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), schuldet der Darlehensgeber, der nicht sämtliche vom Darlehensnehmer erlangten Leistungen ungekürzt an die KfW weitergeleitet hat, als Rückgewährschuldner die Herausgabe von Nutzungen, die er aus dem bei ihm verbliebenen Teil der Leistungen gezogen hat.

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04.12.2019

Leitsätze der Deutschen Bundesbank zur Insiderprävention

VG Frankfurt a.M. v. 14.11.2019 - 9 K 5011/18.F

Es ist legitimes Ziel der Deutschen Bundesbank, mit Leitsätzen über Anforderungen an private Finanzgeschäfte der Beschäftigten und zur Insiderprävention bereits der Entstehung des "bösen Anscheins" der Ausnutzung dienstlich erlangter Kenntnisse vorzubeugen und damit das Vertrauen in die Zentralbank zu schützen. Der Insiderbegriff ist insoweit weit und nicht straf- oder marktmissbrauchsrechtlich zu verstehen.

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04.12.2019

Zum Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena"

EuGH v. 4.12.2019 - C-432/18

Die Eintragung der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) "Aceto Balsamico di Modena" und der sich aus ihr ergebende Schutz betreffen die Bezeichnung als Ganzes, weil diese Bezeichnung sowohl auf dem nationalen Markt als auch im Ausland ein unzweifelhaftes Ansehen genießt. Dagegen können die nicht geografischen Begriffe dieser g.g.A., nämlich "aceto" und "balsamico", sowie ihre Kombination und ihre Übersetzungen nicht in den Genuss dieses Schutzes kommen.

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04.12.2019

Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung ist nicht anfechtbar

BGH v. 1.10.2019 - II ZB 23/18

Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens (hier: im Zusammenhang mit dem sog. VW-Abgasskandal) zurückweisende Entscheidung des OLG ist unanfechtbar und unterliegt daher nicht der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht. Auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG führt nicht zur Statthaftigkeit des Rechtsmittels, da sie keinen vom Gesetz nicht vorgesehenen Instanzenzug eröffnen kann.

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03.12.2019

Pflichtangaben zum Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensvertrag nicht in einer Urkunde

BGH v. 17.9.2019 - XI ZR 662/18

Die gem. Art. 247 § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht müssen nicht mit den übrigen Darlehensbestimmungen in einer einheitlichen Vertragsurkunde enthalten sein. Vielmehr genügt es zur Wahrung der Schriftform des § 492 Abs. 2 BGB, wenn in der Haupturkunde hinreichend deutlich auf die Anlage, die die Widerrufsinformation enthält, Bezug genommen wird.

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03.12.2019

Krankenschreibung per WhatsApp ist auch bei Erkältung rechtswidrig

LG Hamburg 3.9.2019, 406 HK O 56/19 u.a.

Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose (hier u.a per WhatsApp) verstößt - auch nur bei leichteren Erkrankungen wie Erkältungen - gegen die ärztliche Sorgfalt. Auch die für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wichtige Schwere der Erkrankung kann ohne unmittelbaren persönlichen Eindruck nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Daran ändert es auch nichts, dass herkömmliche, mit persönlichem Kontakt zum Patienten ausgestellte Krankschreibungen in einer mehr oder minder großen Zahl von Fällen nicht der ärztlichen Sorgfalt entsprechen.

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03.12.2019

Krankenschein per WhatsApp ist auch bei Erkältung rechtswidrig

LG Hamburg 3.9.2019, 406 HK O 56/19 u.a.

Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose (hier u.a per WhatsApp) verstößt - auch nur bei leichteren Erkrankungen wie Erkältungen - gegen die ärztliche Sorgfalt. Auch die für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wichtige Schwere der Erkrankung kann ohne unmittelbaren persönlichen Eindruck nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Daran ändert es auch nichts, dass herkömmliche, mit persönlichem Kontakt zum Patienten ausgestellte Krankschreibungen in einer mehr oder minder großen Zahl von Fällen nicht der ärztlichen Sorgfalt entsprechen.

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