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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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10.01.2013

Regelung zum Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 ist verfassungsgemäß

FG Hamburg 21.9.2012, 3 K 144/11

Die Verminderung des Sonderausgabenabzugs für die private Krankenversicherung der Basisversorgung um die Arbeitgeberzuschüsse ist auch insofern verfassungsgemäß, als diese auf die Komfortversorgung entfallen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Halbs. 2 EStG). Zudem ist auch die Regelung, nach der andere Vorsorgeaufwendungen (wie Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfallversicherung) vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen sind, wenn die Aufwendungen für die Krankenversicherung der Basisversorgung den Höchstbetrag bereits ausschöpfen (§ 10 Abs. 4 S. 4 EStG), verfassungsgemäß.

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10.01.2013

Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen nicht insolvenzfest angelegter Kaution gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten

BGH 13.12.2012, IX ZR 9/12

Dem Mieter steht in der Insolvenz des Vermieters gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten ein Zurückbehaltungsrecht wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest angelegten Barkaution nicht zu. Ein allein auf § 273 Abs. 1 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht hat zugunsten bloßer Insolvenzgläubiger innerhalb des Insolvenzverfahrens keine Wirkung.

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10.01.2013

Zum Wegfall der Unternehmeridentität bei kurzfristigem Ausscheiden aus einer Personengesellschaft

BFH 11.10.2012, IV R 3/09

Für eine Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs muss unbedingt eine ununterbrochene Unternehmeridentität vorliegen. Infolgedessen führen auch kurzfristige Unterbrechungen - selbst für eine logische Sekunde - zum Wegfall des Verlustabzugs.

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09.01.2013

Entleiher werden bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung zu Arbeitgebern

LAG Berlin-Brandenburg 9.1.2013, 15 Sa 1635/12

Erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht vorübergehend, sondern auf Dauer, so wird ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer begründet. Eine auf Dauer angelegte Arbeitnehmerüberlassung ist von der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nicht gedeckt. Rechtsfolge einer fehlenden Erlaubnis ist gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher.

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09.01.2013

Zur Entstehung einer sog. Nachsteuer gem. § 37 Abs. 3 KStG auch bei bloßem Rechtsformwechsel

Schleswig-Holsteinisches FG 26.9.2012, 1 K 229/09

Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft wird ertragsteuerrechtlich ein Vermögensübergang fingiert. Auch ein bloßer Rechtsformwechsel kann - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Vorschrift - zur Entstehung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages (sog. Nachsteuer) gem. § 37 Abs. 3 KStG sowohl in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20.12.2001 (UntStFG) als auch in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 (StSenkG) führen.

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08.01.2013

BGH hält an Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten bei Anlageberatung durch selbständige Unternehmen der Finanzgruppe einer Sparkasse fest

BGH 6.12.2012, III ZR 307/11

Der BGH hält daran fest, dass ein auf dem Gebiet der Anlageberatung tätiges selbständiges Unternehmen der Finanzgruppe einer Sparkasse hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln ist. Kommt es wegen der Verpflichtung des Anlageberaters, bei der Anlageberatung nur Angaben und Prospekte der Vertriebsgesellschaft zu benutzen, zu einer Pflichtenkollision und sieht sich der Anlageberater nicht imstande, das Informationsinteresse des Kunden pflichtgemäß zu erfüllen, so ist er ggf. verpflichtet, den Vertrieb der Anlage einzustellen.

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08.01.2013

Verletzung eines Lehrers bei Schnellballschlacht mit Schülern gilt als Dienstunfall

VG Freiburg 4.12.2012, 5 K 1220/11

Lässt sich ein Lehrer beim Verlassen des Unterrichtsraums von seinen Schülern in eine Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verwickeln und erleidet er dabei eine Augenverletzung, so ist dies ein Dienstunfall, für den ihm Unfallfürsorge zu gewähren ist. Dies gilt auch dann, wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersagt.

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08.01.2013

Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages

BGH 15.11.2012, VII ZR 99/10

Es ist grundsätzlich nicht interessengerecht, einem Unternehmer die Möglichkeit zu verschaffen, einen Vergütungsanspruch ohne Erbringung der Gegenleistung durchzusetzen. Bei der Schließung einer Vertragslücke (hier: ein dreiseitiger Vertrag) durch ergänzende Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten.

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08.01.2013

Zur Beendigung des Mietvertrags über einen Garagenplatz wegen Untervermietung durch die Wohnungseigentümerin

BGH 30.11.2012, V ZR 234/11

Beschließen die Wohnungseigentümer Maßnahmen zur Beendigung eines zwischen der Gemeinschaft und einem ihrer Mitglieder geschlossenen Vertrages (hier: Miete eines Tiefgaragenplatzes), ist eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht schon wegen eines möglichen Scheiterns der Maßnahmen zu verneinen. Dies ist erst dann der Fall, wenn für einen verständigen Wohnungseigentümer ohne weiteres ersichtlich ist, dass die Beendigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von vornherein nicht erreichbar ist.

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08.01.2013

Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung der sog. Wesentlichkeitsgrenze

FG Düsseldorf 15.11.2012, 11 K 2312/11 E

Bei der Frage, ob das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre veranlagungszeitraumbezogen oder stichtagsbezogen auszulegen ist, kommt es nach Auffassung des 11. Senats des FG Düsseldorf auf die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltende Wesentlichkeitsgrenze an. Damit widerspricht er der Auffassung des 13. Senats und des Niedersächsischen FG sowie der Finanzverwaltung.

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