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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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27.06.2025

Verkehrsunfall: Streit um tatsächlich entstandenen Reparaturaufwand

OLG Saarbrücken v. 5.6.2025, 3 U 68/24

Der Geschädigte kann den tatsächlich entstandenen Reparaturaufwand ersetzt verlangen, wenn es ihm gelingt, die Reparatur innerhalb der 130%-Grenze fachgerecht und in einem Umfang durchzuführen, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat, um es nach der Reparatur weiter zu benutzen. Dies gilt auch dann, wenn das vorgerichtliche Schadengutachten den Unfallschaden infolge der Mitberücksichtigung von Vorschäden unzutreffend abbildet und sich die für den Kostenvergleich maßgeblichen Werte erst nachträglich im gerichtlichen Verfahren ergeben.

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27.06.2025

Haftung eines Lohnbuchhalters bei fehlerhafter Behandlung eines GmbH-Geschäftsführers als Selbständiger

LG Stuttgart v. 4.6.2025 - 27 O 280/24

Ist der Lohnbuchhalter dafür verantwortlich, dass der Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungsrechtlich fehlerhaft als Selbständiger behandelt worden ist und keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind, während bei pflichtgemäßer Beratung durch eine Satzungsänderung die Voraussetzungen der Sozialversicherungsfreiheit geschaffen worden wären, so muss sich die GmbH auf ihren Anspruch auf Ersatz des Schadens in Form nachzuentrichtender Sozialversicherungsbeiträge auch im Falle konsolidierter Schadensberechnung nicht den Barwert der vom Geschäftsführer erworbenen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung als Vorteil anrechnen lassen. Ein zu berücksichtigender Vorteil liegt erst vor, wenn aufgrund der Anwartschaften tatsächlich Rentenzahlungen erfolgen.

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27.06.2025

Entschädigung für Entzug des Dienstwagens nach erfolgter Freistellung während laufender Kündigungsfrist

LAG Niedersachsen v. 22.5.2025 - 5 SLa 249/25

Eine formularmäßige Klausel, die den Arbeitgeber berechtigt, einen Arbeitnehmer ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen innerhalb der Kündigungsfrist freizustellen, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam.

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26.06.2025

Befangenheit wegen nicht eingeräumter Gelegenheit zur Stellungnahme vor Entscheidung über VKH-Antrag

Thüringer OLG v. 16.6.2025 - 1 WF 38/25

Der Verstoß gegen die Vorgabe des § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO, dem Gegner grundsätzlich vor der Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, kann eine Besorgnis der Befangenheit begründen.

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26.06.2025

Beschwer bei Entscheidung über Kindergeldbezugsberechtigung

OLG Frankfurt a.M. 6.6.2025 - 6 UF 108/25

Auch soweit Eltern ein Kind im paritätischen Wechselmodell betreuen, besteht im Regelfall bei einer erstinstanzlichen Entscheidung zur Kindergeldbezugsberechtigung nach § 64 Abs. 2 S. 3 EStG i.V.m. § 231 Abs. 2 FamFG keine über 600 € liegende Beschwer.

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26.06.2025

Kündigung wegen verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub

ArbG Herne v. 8.5.2025 - 4 Ca 208/25

Allein die Ungewissheit über eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ohne Schilderung weiterer konkreter betrieblicher Ablaufstörungen vermag nur dann eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn diese deutlich länger als die vorliegenden rund drei Monate andauert.

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26.06.2025

Einkommensteuer: Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern

FG Hamburg v. 13.11.2024 - 3 K 111/21

Berufsgeheimnisträger können bei der Vorlage eines Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG Schwärzungen vornehmen, soweit diese erforderlich sind, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Die Berechtigung, einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch zu schwärzen, ändert nichts an der grundsätzlichen Beweislastverteilung; gegebenenfalls muss der Berufsträger substantiiert und nachvollziehbar darlegen, weshalb Schwärzungen in dem erfolgten Umfang erforderlich waren, und die berufliche Veranlassung der Fahrten durch ergänzende Angaben darlegen.

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26.06.2025

Kein Bio-Logo für Arzneitees?

EuGH v. 26.6.2025 - C-618/23

Ein als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestufter Arzneitee darf grundsätzlich nicht mit dem Bio-Logo vermarktet werden. Etwas anders kann gelten, wenn eine solche Angabe auf der Verpackung von der zuständigen Behörde wegen der günstigen Wirkung der ökologischen/biologischen Produktion auf die therapeutischen Merkmale des Arzneimittels gebilligt wurde.

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26.06.2025

Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens

Kurzbesprechung

1. Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 der Abgabenordnung führen (Festhaltung am Senatsurteil vom 01.06.2016 - X R 66/14, BFH/NV 2016, 1688, Rz 29 f.).
2. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Steuern zu leisten, um eine Zinsentstehung zu verhindern oder jedenfalls zu reduzieren, begründet keine sachliche Unbilligkeit.
3. Die Freistellung von der Zahlung der Steuer rechtfertigt im Hinblick auf den hierdurch typisierend anzunehmenden Liquiditäts- und Zinsvorteil hinsichtlich der Steuerschuld die Festsetzung von Nachzahlungszinsen. Auf die fehlende Nutzungsmöglichkeit der Nachlassgegenstände durch den Steuerpflichtigen während des Erbscheinverfahrens kommt es nicht an.

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26.06.2025

Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG; Reihenfolge der Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer

Kurzbesprechung

1. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge als Sonderausgaben ergäbe, mit dem Zulageanspruch zu vergleichen.
2. Ist die Differenz zwischen den genannten tariflichen Einkommensteuerbeträgen höher als der Zulageanspruch, werden die ‑‑auch den Zulageanspruch umfassenden‑‑ Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen. Im Gegenzug wird der Zulageanspruch zur Vermeidung einer doppelten Begünstigung bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet.
3. Auf dem Weg zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer ist die tarifliche Einkommensteuer zunächst um Steuerermäßigungen nach § 35a EStG zu mindern (§ 2 Abs. 6 Satz 1 EStG). Erst danach ist der Zulageanspruch hinzuzurechnen (§ 2 Abs. 6 Satz 2 EStG).
4. Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 10a Abs. 2 Satz 1 EStG ist dann geboten, wenn zwar der Sonderausgabenabzug auf der Ebene der tariflichen Einkommensteuer günstiger als der Zulageanspruch ist, die festzusetzende Einkommensteuer aber dennoch höher ausfiele als ohne den Sonderausgabenabzug.

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