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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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03.12.2014

Einschlafen bei der Arbeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung

Arbeitsgericht Köln 19.11.2014, 7 Ca 2114/14

Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeit einschläft, kann dies nicht als Arbeitsverweigerung gewertet werden, die zur sofortigen Kündigung berechtigt. Selbst wenn es sich hierbei um eine Pflichtverletzung handeln sollte, bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung einer vorherigen Abmahnung. Eine bereits erteilte Abmahnung wegen Verschlafens des Dienstbeginn ist insoweit nicht einschlägig, so dass ggf. eine weitere Abmahnung auszusprechen ist.

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02.12.2014

Regelung zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bleibt auch für 2015 bei zwölf Monaten. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat das Bundesarbeitsministerium am 13.11.2014 erlassen. Voraussetzung für das verlängerte Kurzarbeitergeld ist, dass die Betriebe die Kurzarbeit bis zum 31.12.2015 anzeigen.

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02.12.2014

Biologische Mutter bleibt im Verhältnis zum Kind Mutter und nicht Vater

KG Berlin 30.10.2014, 1 W 48/14

Ein Frau-zu-Mann Transsexueller, der nach der Änderung seines personenstandsrechtlichen Geschlechts ein Kind empfangen und geboren hat, ist in das Geburtenregister als Mutter des Kindes mit seinem (früheren) weiblichen Vornamen einzutragen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Elternteils wird im Hinblick auf die Ordnungsfunktion des Personenstandsrechts und die Grundrechte des Kindes nicht verfassungswidrig eingeschränkt.

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02.12.2014

Neuregelung zur illoyalen Vermögensminderung findet keine Anwendung auf vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschiedene Ehen

BGH 22.10.2014, XII ZR 194/13

Die Vorschrift des § 1378 Abs. 2 S. 2 BGB, wonach sich das für die Begrenzung der Ausgleichsforderung maßgebliche Vermögen des Ausgleichspflichtigen in Fällen der illoyalen Vermögensminderung um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag erhöht, findet keine Anwendung, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden wurde. In solchen Fällen kommt es für den Bestand der Ausgleichsforderung nicht wie nach der gesetzlichen Neuregelung auf den Vermögensstatus des Ausgleichspflichtigen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, sondern wie bisher auf den Zeitpunkt der Beendigung des Güterstands an.

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02.12.2014

Auch vermeintlich "freie" Intensivpfleger sind Arbeitnehmer und damit sozialversicherungspflichtig

LSG NRW 26.11.2014, L 8 R 573/12

Setzt eine Klinik bei Belastungsspitzen im Pflegebereich vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitende Intensivpflegekräfte ein, so handelt es sich hierbei in Wahrheit um Arbeitnehmer, für die das Krankenhaus Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss. Denn die Intensivpflegekräfte sind vollständig in die organisatorischen Abläufe der jeweiligen Intensivstation eingegliedert. Sie unterliegen in allen entscheidenden Punkten ärztlichen Vorgaben, so dass nicht genügend Raum für eine weisungsfreie Tätigkeit besteht.

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02.12.2014

Zur allabendlichen Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender

BGH 4.11.2014, VIII ZB 38/14

Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben; sie soll auch gewährleisten, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht. Zu diesem Zweck sind Fristenkalender - auch bei elektronischer Kalenderführung - so zu führen, dass auch eine gestrichene Frist noch erkennbar und bei der Endkontrolle überprüfbar ist.

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02.12.2014

WEG: Beschlüsse über Vorschüsse für Anwaltskosten können zulässig sein

BGH 17.10.2014, V ZR 26/14

Wohnungseigentümer können jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen.

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02.12.2014

Zur Auslösung und zeitlichen Festlegung des Rechtsschutzfalls

BGH 5.11.2014, IV ZR 22/13

Die Bestimmung in § 14 (3) ARB 75, wonach der Versicherungsfall bereits als eingetreten gilt, wenn ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen, und bei mehreren Verstößen der erste adäquat-ursächliche maßgeblich sein soll, bedarf der einschränkenden Auslegung. Der Gesetzes- oder Pflichtenverstoß eines Dritten, mag er auch die spätere Rechtsverfolgung des Versicherungsnehmers adäquat-kausal begründen, kann nur dann den Rechtsschutzfall auslösen und zeitlich festlegen, wenn bereits ein gesetzliches oder vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Gegner ansteht.

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02.12.2014

Weitergabe des Mobiltelefons stellt nicht zwangsläufig Handy-Nutzung am Steuer dar

OLG Köln 7.11.2014, III-1 RBs 284/14

Zwar schließt eine Benutzung i.S.d. § 23a Abs. 1a StVO eine "Vor- und Nachbereitungshandlungen" ein. Der Fall der Weitergabe eines Mobiltelefons ohne vorheriges Ablesen des Displays ist allerdings kein eigener Kommunikationsvorgang und deshalb nicht anders zu beurteilen als die Ortsveränderung eines beliebigen Gegenstandes im Fahrzeug, wie etwa wenn der Fahrer das Mobiltelefon wegen von diesem ausgehender störender Geräusche verlegt.

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01.12.2014

FG Köln schließt Steuerfalle bei der Ausübung von Bezugsrechten aus "Altanteilen"

FG Köln 23.10.2014, 10 K 3473/12

Bei der Veräußerung junger Aktien kann der anteilige Kurswert der Altaktien auch noch nach Einführung der Abgeltungsteuer den Veräußerungsgewinn mindern. Dies gilt (gegen die gängige Praxis der Finanzverwaltung) dann, wenn die jungen Anteile mit Bezugsrechten erworben wurden, die aus bereits vor dem 1.1.2009 angeschafften nicht mehr steuerverstrickten Altanteilen abgespalten wurden.

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