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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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28.03.2025

Keine allgemeingültige Höhenbegrenzung für Hecken im Landesnachbarrecht

BGH v. 28.3.2025 - V ZR 185/23

Im Landesnachbarrecht gibt es keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken.

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28.03.2025

Apotheker zu wettbewerbsrechtlicher Klage wegen Verstößen eines anderen Apothekers gegen das Datenschutzrecht befugt

BGH v. 27.3.2025 - I ZR 222/19 u.a.

Ein Apotheker, der auf einer Internet-Verkaufsplattform Arzneimittel vertreibt, wobei ohne ausdrückliche Einwilligung von Kunden deren Bestelldaten (Name des Kunden, Lieferadresse und Informationen zur Individualisierung des Medikaments) erhoben werden, verstößt gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ein solcher Verstoß kann von einem anderen Apotheker mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden.

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28.03.2025

Verbraucherschutzverbände zu wettbewerbsrechtlichen Klagen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht befugt

BGH v. 27.3.2025 - I ZR 186/17

Ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, begründet wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche. Ein solcher Verstoß kann von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden.

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27.03.2025

Zum Rückerhalt der Mietsache bei Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters

BGH v. 29.1.2025 - XII ZR 96/23

Der Rückerhalt der Mietsache i.S.d. § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, weil dieser erst durch die unmittelbare Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von etwaigen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache zu machen. Für den Verjährungsbeginn ist der Rückerhalt der Mietsache auch dann maßgeblich, wenn der Mietvertrag noch nicht beendet ist mit der Folge, dass ein Anspruch i.S.d. § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses verjähren kann.

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27.03.2025

Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.3.2025 IV A 2 - O 2000/00074/009/001DOK: COO.7005.100.4.11635103 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von gleichlautenden Erlassen, die bis zum 13.3.2025 ergangen sind, Stellung genommen.

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27.03.2025

Anwendung von BMF-Schreiben

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.3.2025 - IV A 2 - O 2000/00074/009/001 DOK: COO.7005.100.4.11635102 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 13.3.2025 ergangen sind, Stellung genommen.

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27.03.2025

Anwendungsschreiben zur Zinsschranke

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 24.3.2025 hat die Finanzverwaltung umfassend zu Anwendung von § 4h EStG und § 8a KStG Stellung genommen.

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27.03.2025

Neufassung des § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung und Neueinführung des § 19a UStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.3.2025 hat die Finanzverwaltung umfassend zur Neufassung des § 19 UStG und zur Neueinführung des § 19a UStG durch das JStG 2024 zum 1.1.2025 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

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27.03.2025

Alle weiteren am 27.3.2025 veröffentlichten

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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27.03.2025

Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung

Kurzbesprechung

Stellt das Finanzgericht (FG) nur Tatsachen fest, aus denen weder bei einer Einzelbetrachtung noch in ihrer Zusammenschau die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden kann, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden. Geht das FG unter diesen Umständen von der Erschütterung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung aus, liegt ein Fehler der Rechtsanwendung vor, der dazu führt, dass der Bundesfinanzhof an die Würdigung des FG nicht gebunden ist.

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