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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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28.08.2025

Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

Kurzbesprechung

1. Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.07.1966 - I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes ‑‑GewStG‑‑ a.F.) berufen.
2. Eine allgemeine, dem sogenannten Bankenprivileg (§ 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG i.V.m. § 19 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung) vergleichbare Ausnahme von § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG gibt es für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht.
3. Ein Rückversicherungsunternehmen kann die teilweise Hinzurechnung der von ihm gezahlten Zinsen auf Depotverbindlichkeiten gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 GewStG nicht durch Saldierung mit erhaltenen Zinsen auf Depotforderungen vermeiden.

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28.08.2025

Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers

Kurzbesprechung

1. Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen.
2. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen.
3. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung ausgegangen werden, wenn die Einrichtung in der Gesamtheit ihrer unternehmerischen Zielsetzung auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.

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27.08.2025

CO2 neutrales Produkt: Unzulässige Werbung für Apple Watch

LG Frankfurt a.M. v. 26.8.2025 - 3-06 O 8/24

Apple dar die Apple Watch nicht als "CO2 neutrales Produkt" bewerben. Bestehen Pachtverträge für Grundstücke mit Eukalyptus-Plantagen, die von Apple zum CO2-Ausgleich im Rahmen eines Waldprojekts in Paraguay betrieben werden, überwiegend lediglich bis 2029, so besteht keine gesicherte Perspektive für die Fortsetzung des Waldprojekts. Die beanstandete Werbung ist daher irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht (§ 5 Abs. 1 UWG).

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27.08.2025

Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos

ArbG Bocholt v. 24.7.2025 - 1 Ca 459/25

Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist - anders als bei der sog. Tatkündigung - Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung. Die Annahme, das für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unabdingbare Vertrauen sei bereits aufgrund des Verdachts eines erheblichen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers zerstört, ist zumindest solange nicht gerechtfertigt, wie der Arbeitgeber die zumutbaren Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts nicht ergriffen hat.

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27.08.2025

Selbständiges Beweisverfahren: Abweichende Kostenentscheidung in nachfolgendem Klageverfahren geht vor

BGH v. 23.7.2025 - VII ZB 26/23

Eine Kostenentscheidung in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO verliert ihre Wirksamkeit, wenn eine abweichende Kostenentscheidung in einem nachfolgenden Klageverfahren ergeht.

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27.08.2025

Verklickt: Rückzahlung eines Flugpreises infolge einer Irrtumsanfechtung

AG Steinfurt v. 24.6.2025 - 21 C 908/24

Auch der Fall des "Verklickens" mit der Maustaste bei elektronischen Willenserklärungen (hier: Online-Buchung von Flügen) stellt einen Erklärungsirrtum dar. Beim Angebot eines Gutscheins handelt es sich nicht um die nach §§ 812 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB geschuldete Leistung i.S.d. § 362 Abs. 1 BGB.

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27.08.2025

FluggastrechteVO ist nicht als deutsches Recht zu qualifizieren

AG Köln v. 24.7.2025 - 131 C 42/25

Einerseits kann deutsches Recht als in Deutschland geltendes Recht verstanden werden. Davon wären auch Verordnungen der Europäischen Union umfasst, die nach Art. 288 Abs. 2 S. 2 AEUV in Deutschland unmittelbar gelten. Andererseits kann es aber auch als Recht eines deutschen Gesetzgebers zu verstehen sein. In diesem Fall handelt es sich bei der FluggastrechteVO nicht um deutsches Recht.

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26.08.2025

Zum Risiko des Rechtsmittelführers hinsichtlich einer Versagung der beantragten Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

BGH v. 1.7.2025 - VI ZB 59/24

Der Rechtsmittelführer ist mit dem Risiko belastet, dass das Rechtsmittelgericht in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt. Ohne Verschulden i.S.v. § 233 ZPO handelt der Rechtsanwalt daher nur dann, wenn er auf die Fristverlängerung vertrauen durfte, wenn deren Bewilligung also mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Das setzt auch die Vollständigkeit des Fristverlängerungsantrags voraus. Hierzu gehört - bei Fehlen der Einwilligung des Gegners - auch die Darlegung eines erheblichen Grundes i.S.d. § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO für die Notwendigkeit der Fristverlängerung. Grundsätzlich können möglicherweise noch erfolgende Berichtigungen eines Urteils nach §§ 319, 320 ZPO oder Protokollberichtigungen keine erheblichen Gründe i.S.v. § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist darstellen.

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26.08.2025

Schadensersatz nach DSGVO: Steuerberaterkanzlei schickt Steuererklärung an die alte Adresse der Mandanten

AG Wesel v. 23.7.2025 - 30 C 138/21

Gem. Art. 5 Abs. 1 lit. d) DSGVO müssen personenbezogene Daten sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden ("Richtigkeit").

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26.08.2025

Sofortige Beschwerde gegen Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht statthaft

LAG Niedersachsen v. 8.8.2025 - 9 Ta 170/25

Die sofortige Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage ist nicht statthaft. § 707 Abs. 2 ZPO gilt entsprechend. Die Zulassung eines Rechtsmittels oder die insoweit fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung ist für das Beschwerdegericht nicht bindend, wenn die Beschwerde gegen die angefochtene Entscheidung bereits nicht statthaft ist.

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