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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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16.04.2026

PENNY Markt: Koppelung der Rabattgewährung an App-Nutzung verstößt nicht gegen AGG

OLG Hamm v. 16.4.2026 - I-13 UKl 7/25

Die PENNY Markt GmbH verstößt dadurch, dass sie Rabatte nur an registrierte Nutzer ihrer App gewährt, nicht gegen die Regelungen des AGG. Es ist keine "Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters" feststellbar. Die Bestimmung aus § 19 Abs. 1 AGG ist nicht verletzt und es liegt weder eine unmittelbare (§ 3 Abs. 1 AGG) noch eine mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG) vor.

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16.04.2026

Rechtsanwälte müssen bei einer Vermögensauskunft Angaben zu Mandantenforderungen offenlegen

FG Münster v. 17.2.2026 - 14 V 232/26 AO

Die bloße Offenlegung von Namen, Anschriften und Forderungshöhen betrifft keinen geschützten Kernbereich. Nach überwiegender BGH- und BVerwG-Rechtsprechung sowie herrschender Literatur treten Verschwiegenheitspflichten zurück, wenn gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen und eine verhältnismäßige Güterabwägung dies rechtfertigt. Dabei überwiegt das öffentliche Interesse an effektiver Vollstreckung titulierten Steueransprüche sowie der Besteuerungsgleichheit (Art. 3 GG i.V.m. Art. 14 GG).

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16.04.2026

Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.4.2026 (- III C 2 - S 7225/00009/002/051, DOK: COO.7005.100.3.14545133) hat die Finanzverwaltung zu dem EuGH-Urteil vom 1.8.2025, C-375/24, Keesing Deutschland, Stellung bezogen und einen ermäßigten Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften bekannt gegeben.

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16.04.2026

Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4b UStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.4.2026 (- III C 3 - S 7157-a/00005/001/052, DOK: COO.7005.100.4.14450860) hat die Finanzverwaltung zur  Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4b UStG) geäußert und sich dabei auf das BMF-Schreiben vom 28.1.2004 (- IV D 1 - S 7157 - 01/04 - /  IV D 1  S 7157a 01/04 - (BStBl I S. 242) bezogen. Außerdem hat sie Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bekannt gegeben.

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16.04.2026

Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften und weiteren nicht rechtsfähigen Wirtschaftsgebilden

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.4.2026 (- III C 2 - S 7104/00030/006/041, DOK: COO.7005.100.2.14526857) hat die Finanzverwaltung zur Änderung des § 2 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG durch das Jahressteuergesetz 2022 und zwei BFH-Urteile Stellung genommen.

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16.04.2026

Zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen

BFH v. 18.12.2025, V R 31/23

Die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und -zellen ist keine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreie Vermietung, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird (Abgrenzung zu Tz. 2.2 des BMF-Schreibens vom 23.11.2020, BStBl I 2020, 1335).

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16.04.2026

Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG

BFH v. 26.2.2026, IV R 27/23

Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes ist verfassungsgemäß.

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16.04.2026

Sympatex-Verfahren: Urteil gegen Investment-Manager wegen versuchten Betruges zu Lasten von Anleihegläubigern rechtskräftig

BGH v. 2.4.2026 - 1 StR 78/26

Der BGH hat das Urteil des LG München I im "Sympatex-Verfahren" wegen versuchten Betruges zu Lasten von Anleihegläubigern bestätigt. Das LG hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zum versuchten Betrug in 261 tateinheitlichen Fällen und falscher uneidlicher Aussage in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 660 Tagessätze zu je 200 € verurteilt.

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15.04.2026

Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen

FG Münster v. 13.2.2026 - 4 K 1985/22 F

Die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung unterliegt der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 EStG und i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. c EstG.

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15.04.2026

Streit um E-Mails: Kündigung wegen übler Nachrede nach interner Kritik

LAG Hamburg v. 10.11.2025 - 4 Sa 14/22

Eine erhebliche Pflichtverletzung, die sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, stellen u.a. grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über seinen Arbeitgeber oder Vorgesetzte bzw. Kollegen aufstellt, insbesondere wenn die Erklärungen den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.

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