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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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04.05.2017

Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung verstößt gegen EU-Recht

EuGH 4.5.2017, C-339/15

Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung ist mit dem Unionsrecht unvereinbar. Die Ziele des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Würde des Zahnarztberufs können es allerdings rechtfertigen, die Formen und Modalitäten der von Zahnärzten verwendeten Kommunikationsinstrumente einzugrenzen.

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04.05.2017

Zuwendung bei Verzicht eines Ehegatten auf höheren Zugewinnausgleich

FG Hessen 15.12.2016, 1 K 199/15

Der Verzicht eines Ehegatten auf einen höheren Zugewinnausgleichsanspruch im Rahmen der ehevertraglichen Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kann eine freigiebige Zuwendung an den anderen Ehepartner im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sein.

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04.05.2017

Beleidigung des Arbeitgebers als "soziales Arschloch" rechtfertigt auch im langjährigen Arbeitsverhältnis fristlose Kündigung

LAG Schleswig-Holstein 24.1.2017, 3 Sa 244/16

Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber als "soziales Arschloch", darf der Arbeitgeber im Regelfall fristlos kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Die Kündigung ist auch gegenüber langjährig beschäftigten Arbeitnehmern in einem kleinen Familienunternehmen möglich.

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04.05.2017

BEPS: Neutralisierung der Effekte von hybriden Gestaltungen im Abkommensrecht durch das Multilaterale Instrument - Teil 1 (Univ.-Prof. Dr. Siegfried Grotherr, ISR 2017, 179)

Mit der am 21.12.2016 von der Bundesregierung angekündigten Unterzeichnung des sog. Multilateralen Instruments (MLI), bei dem es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, dürfte klar sein, dass in absehbarer Zeit auch ein innerstaatliches Gesetzgebungsverfahren sowie die Ratifikation erfolgen werden. Damit kommt auf den steuerlichen Rechtsanwender ein neues und komplexes Regelungswerk im Abkommensrecht hinzu, mit dem er sich intensiv im Rahmen der Steuergestaltungsberatung und bei der Beurteilung internationaler Steuersachverhalte wird auseinandersetzen müssen.

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04.05.2017

Die am 3.5.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH im Volltext:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für die verschiedenen Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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04.05.2017

Beschränkte Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer


Zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG hat die Finanzverwaltung in einem umfangreichen BMF-Schreiben Stellung genommen (BMF-Schreiben v. 3.4.2017 - IV C 1 - S 2299/16/10002, DOK 2017/0298180).

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04.05.2017

Kapitalertragsteuerabzug bei Treuhandmodellen

Zu den Besonderheiten, die beim Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei (auch grenzüberschreitenden) Treuhandmodellen zu beachten sind, nimmt das BMF im Schreiben v. 31.3.2017 Stellung (BMF-Schreiben v. 31.3.2017 - IV C 1 - S 2252/15/10030 :003, DOK 2017/0298630).

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04.05.2017

Sanierungserlass - Vertrauensschutzregelung

Die Finanzverwaltung reagiert aus Vertrauensschutzgründen mit einem BMF-Schreiben auf den Beschluss des Großen Senats des BFH v. 28.11.2016 (BMF-Schreiben v. 27.4.2017 - IV C 6 - S 2140/13/10003, DOK 2017/0322100).

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04.05.2017

Zur Eigentumsvermutung beim Vermieterpfandrecht gegenüber Dritten

BGH 3.3.2017, V ZR 268/15

Dem Vermieter kommt zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts gegenüber Dritten die für seinen Mieter nach § 1006 BGB streitende Eigentumsvermutung zugute. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung kann sich auf die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB nicht nur der durch die Vermutung begünstigte Besitzer selbst, sondern - im Verhältnis zu Dritten - jeder berufen, der sein Recht von dem Besitzer ableitet.

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04.05.2017

Meinungsfreiheit im Ausbildungsverhältnis - Wertende Kritik am Arbeitgeber rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz 2.3.2017, 5 Sa 251/16

Reagiert ein Arbeitnehmer mit emotionaler und wertender Kritik auf in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erhobene Vorwürfe, sind diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit erfasst und stellen unter diesen Umständen keinen wichtigen Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG dar.

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