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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.04.2015

Änderungsbefugnis wegen neuer Tatsachen bei Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken

BFH 18.12.2014, VI R 21/13

In Fällen, in denen ein Steuerbescheid geändert wird und dabei bestimmte Tatsachen nicht berücksichtigt wurden, können diese Tatsachen bei einer beabsichtigten späteren Änderung nach § 173 AO nicht (mehr) als neu angesehen werden, wenn nach § 88 AO Anlass bestand, dass sie bereits bei Erlass des Änderungsbescheids zu berücksichtigen sind. Ist das Finanzamt im Rahmen der Änderung eines Steuerbescheids zur (umfassenden) Berücksichtigung aller bis dahin bekanntgewordenen Tatsachen nicht verpflichtet, bleibt eine Änderung nach § 173 AO möglich.

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01.04.2015

Mobilfunkvertrag: Verbot von "Pfand" für SIM-Karten und Anspruch auf Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

OLG Schleswig 19.3.2015, 2 U 6/14

Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen AGB nach Beendigung des Mobilfunkvertrages kein "Pfand" in Rechnung stellen, wenn der Kunde die deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte nicht zurückschickt. Verlangt das Unternehmen zudem Zusatzgebühren, wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anrufe getätigt und auch keine SMS versandt hat (sog. Nichtnutzergebühr), so liegen die Voraussetzungen für die Abschöpfung von Gewinnen vor.

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01.04.2015

Umsätze einer Internet-Apotheke

BFH 24.2.2015, V B 147/14

Die an Kassenpatienten von Internet-Apotheken gezahlten "Aufwandsentschädigungen" für die Mitwirkung der Patienten an ihrer von den Apotheken berufsrechtlich geschuldeten Beratung mindert nicht die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Versandhandelsumsätze gegenüber den Privatpatienten. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, weil die Patienten die Aufwandsentschädigungen nicht der Apotheke als Unternehmer mit Umsatzsteuerausweis in Rechnung stellen.

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01.04.2015

Besteuerung trotz außerhalb der Veräußerungsfrist liegendem Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung

BFH 10.2.2015, IX R 23/13

Ein aufschiebend bedingter Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren unterliegt auch dann als sog. privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung, wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt. Für den Zeitpunkt der Veräußerung ist die beidseitige zivilrechtliche Bindungswirkung des Rechtsgeschäfts, das den einen Vertragspartner zur Übertragung des Eigentums auf den anderen verpflichtet, und nicht der Zeitpunkt des Bedingungseintritts entscheidend.

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31.03.2015

Freiberufliche Einkünfte bei Betreiberin einer Kindertagesstätte

FG Hamburg 20.1.2015, 3 K 157/14

Die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte ist eine erzieherische Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Der Inhaber einer Kindertagesstätte wird trotz der Beschäftigung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte eigenverantwortlich tätig, wenn er durch regelmäßige und eingehende Kontrollen der Mitarbeiter maßgeblich auf die Erziehung jedes Kindes Einfluss nimmt und darüber hinaus eine persönliche Beziehung des Inhabers zu den einzelnen Kindern besteht; eine Kindertagesstätte mit 45 Plätzen ist keineswegs zu groß, um eine persönliche Beziehung zu jedem Kind herstellen zu können.

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31.03.2015

Doppelte Haushaltsführung: Arbeitswege von etwa einer Stunde sind in Ballungszentren üblich und zumutbar

FG Hamburg 17.12.2014, 2 K 113/14

Insbesondere in Großstädten, in denen die Wohnstätten der Beschäftigten immer weiter in die Randbereiche und über die politische Grenze einer Gemeinde hinaus (sog. "Speckgürtel") verdrängt werden, sind Fahrtzeiten von etwa einer Stunde üblich und ohne weiteres zumutbar. Es reicht nicht aus, in einen fremden Haushalt bloß - wie bei den Eltern oder als Besuch - eingegliedert zu sein, ohne die Haushaltsführung verantwortlich mitzubestimmen, wofür wiederum die finanzielle Beteiligung ein gewichtiges Indiz sein kann.

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31.03.2015

Gezogenes Fahrzeug i.S.v. A.2.3.2 AKB ist auch ein Anhänger

BGH 4.3.2015, IV ZR 128/14

Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer kann der Klausel unter A.2.3.2 AKB klar entnehmen, dass dieser Ausschluss auch Schäden zwischen einem Kfz und einem von diesem gezogenen Anhänger betrifft. Dabei versteht er den Begriff "Fahrzeug" als Oberbegriff, der Anhänger unabhängig davon umfasst, ob sie über einen eigenen Antrieb verfügen.

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31.03.2015

Testamentsvollstreckervermerk gehört nicht in eine Gesellschafterliste

BGH 24.2.2015, II ZB 17/14

Ein Testamentsvollstreckervermerk gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben einer Gesellschafterliste, weshalb ein Registergericht die Aufnahme in das Register ablehnen darf. Es liegt im Interesse des Rechtsverkehrs, dass die abrufbaren Informationen übersichtlich und geordnet sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

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31.03.2015

Zum Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB bei Vorhandensein zusätzlicher gewerblich vermieteter Räume

BGH 18.2.2015, VIII ZR 127/14

Das Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, wenn in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude neben zwei Wohnungen Räume vorhanden sind, in denen eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist, auch wenn diese als Gewerberaum vermietet sind. Eine Ausnahme hiervon kommt nur in Betracht, wenn die Räume schon vor Abschluss des Mietvertrags, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume genutzt wurden.

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31.03.2015

Auch vereinfachte und nicht lesbare Namenszüge können als Unterschrift anerkannt werden

BGH 3.3.2015, VI ZB 71/14

Auch ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug ist als Unterschrift anzuerkennen, wenn der Schriftzug individuelle und charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt. Ist ein Namenszug so oder leicht abweichend allgemein von den Gerichten über längere Zeit als in sehr verkürzter Weise geleistete Unterschrift unbeanstandet geblieben, darf der Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass die Unterschrift den in der Rechtsprechung anerkannten Anforderungen entspricht.

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