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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.12.2015

Kein Grundsteuererlass bei durch den Steuerschuldner zu vertretender Ertragsminderung

VG Koblenz 11.12.2015, 5 K 475/15.KO

Der Erlass von Grundsteuer setzt u.a. voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Trifft er die wirtschaftliche Entscheidung, die Nutzung eines Objekts von einer Gewerbeimmobilie in eine Wohnimmobilie zu ändern und nimmt er damit für den Zeitraum des Umbaus eine Ertragsminderung willentlich in Kauf, so hat er selbst durch ein ihm zurechenbares Verhalten die Ursache für die Ertragsminderung herbeigeführt.

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22.12.2015

Differenzkindergeld für einen unter die VO (EWG) Nr. 1408/71 fallenden Selbständigen bei Gewährung von Familienleistungen im EU-Ausland

BFH 16.7.2015, III R 39/13

Unterliegt der Selbständige dem persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71, steht ihm ein Anspruch auf Differenzkindergeld auch dann zu, wenn Deutschland nach Art. 13 ff. der VO (EWG) Nr. 1408/71 der für die Gewährung der Familienleistungen zuständige Mitgliedstaat und die Konkurrenz zu den im EU-Ausland gewährten Familienleistungen nach § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu lösen sein sollte.

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22.12.2015

1. FC Köln kann Verbandsstrafe nicht von "Böllerwerfer" ersetzt verlangen

OLG Köln 17.12.2015, 7 U 54/15

Ein Fußballverein kann eine vom Deutschen Fußballbund (DFB) wegen des Fehlverhaltens eines Zuschauers verhängte Verbandsstrafe nicht im Wege des Schadensersatzes von diesem zurückverlangen. Für eine Haftung fehlt es am erforderlichen Zurechnungszusammenhang zwischen der verletzen Vertragspflicht und dem eingetretenen Schaden.

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22.12.2015

Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietverhältnisses bei Überlassung der Wohnung an die Tochter

FG Düsseldorf 20.5.2015, 7 K 1077/14 E

Ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis liegt nicht vor, wenn sich die Überlassung einer Wohnung an die Tochter nicht als entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern vielmehr als Gewährung von Naturalunterhalt darstellt. Die grundsätzlich denkbare Verrechnung zwischen dem Unterhaltsanspruch der Tochter und dem Anspruch der Eltern auf Mietzinszahlung müsste, um steuerlich anerkannt werden zu können, allerdings auch tatsächlich zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen nachweisbar durchgeführt worden sein.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Arbeitnehmerüberlassung

Das für viele Arbeitsrechtler spannendste Gesetzgebungsvorhaben der nächsten Zeit ist wohl das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze". Es wird allerdings frühestens zum 1.1.2017 in Kraft treten. Der Mitte November 2015 von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgestellte Referentenentwurf ist derart umstritten, dass das Bundeskanzleramt die Ressortabstimmung vorerst gestoppt und das BMAS zu Nachbesserungsarbeiten aufgefordert hat.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Betriebsrentenrecht

Am 18.12.2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie zugestimmt. Die Neuregelungen werden allerdings erst zum 1.1.2018 in Kraft treten. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2014/50/EU in nationales Recht um. Ziel der Neuregelung ist die Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften im Fall des Arbeitgeberwechsels.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Syndikusanwälte

Am 1.1.2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten. Mit dieser Neuregelung erkennt der Gesetzgeber - anders als das BSG - den Syndikusanwalt als vollwertigen Rechtsanwalt an. Insoweit werden vor allem die bisherigen Regelungen über Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen reformiert und wird das Berufsbild des Syndikusanwalts konkretisiert.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Seearbeitsrecht

Ebenfalls am 18.12.2015 passierte das Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes den Bundesrat. Das erst am 1.8.2013 in Kraft getretene Seearbeitsgesetz (SeeArbG) wird mit der Neuregelung an die von der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst. Das Gesetz tritt größtenteils erst 2017 in Kraft. Eine Ausnahme gilt allerdings für § 119 Abs. 4 SeeArbG n.F., der bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes gilt.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Inzwischen gelten in 18 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung nach dem AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2016 steigen die Mindestlöhne in vielen Branchen. Zudem treten mit Beginn des neuen Jahres neue Mindestlohnverordnungen für Dachdecker sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche in Kraft.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Höhere Leistungen für ALG-II- und Sozialgeld-Bezieher

Ab dem 1.1.2016 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 404 Euro.

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