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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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14.01.2014

Zu Schadensersatzansprüchen von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3

OLG Hamm 17.12.2013, 34 U 110/11 u.a.

Die Tochtergesellschaft einer Sparkasse schuldet einem Anleger Schadensersatz für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 3, weil sie den Anleger bei dem Erwerb der Anlage mit einem für sie erkennbar fehlerhaften Anlageprospekt beraten hat, ohne die Prospektmängel richtig zu stellen. Für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 2 wird demgegenüber kein Schadensersatz geschuldet, weil der Anlageprospekt keine wesentlichen Prospektfehler aufwies und ein fehlerhaftes Beratungsgespräch nicht bewiesen ist.

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14.01.2014

Auch ein Werksgelände kann eine großräumige Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen

FG Düsseldorf 21.10.2013, 11 K 2103/12 E

Es entspricht der BFH-Rechtsprechung, dass ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (und damit beim Verpflegungsmehraufwand als Tätigkeitsmittelpunkt i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2 EStG) in Betracht kommt, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Werksgelände eine großräumige Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen.

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14.01.2014

Vorläufiger Rechtsschutz: Stiftung Warentest unterliegt Ritter Sport im Streit um Schokoladen-Aroma

LG München I 13.1.2014, 9 O 25477/13

Die Stiftung Warentest kann sich bei den im Interesse der Allgemeinheit durchgeführten Warentests zwar auf eine weitgehende Meinungsäußerungsfreiheit berufen; diese Freiheit findet aber ihre Grenze in den ebenfalls geschützten Interessen der Anbieter, nicht in unbilliger Weise in ihrer Stellung am Markt beeinträchtigt zu werden. Von einem fairen Warentest kann nicht mehr gesprochen werden, wenn diesem in der zentralen Frage der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen (hier: Europäische Aroma-Verordnung) ein nicht vertretbares, zu enges Verständnis zugrunde liegt.

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14.01.2014

Geschäftsführer müssen substantiiert zu etwaigen stillen Reserven oder in der Bilanz nicht abgebildeten Werten vortragen

BGH 19.11.2013, II ZR 229/11

In Fällen, in denen ein Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie aus der Bilanz nicht ersichtlichen Vermögenswerte vorhanden sind, die Überschuldung einer GmbH dargelegt, genügt der wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommene Geschäftsführer seiner sekundären Darlegungslast nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte behauptet. Er muss vielmehr substantiiert zu etwaigen stillen Reserven oder in der Bilanz nicht abgebildeten Werten vortragen.

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14.01.2014

Verstoß gegen einstweilige Verfügung: Ordnungsgeld für Onlinedienst wegen unverpixelter Darstellung der an einem Einsatz beteiligten Polizisten

OLG Oldenburg 10.12.2013, 13 W 32/13

Das OLG Oldenburg hat das gegen den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung verhängte Ordnungsgeld i.H.v. 10.000 € bestätigt. Dieser hatte trotz gegen ihn ergangener einstweiliger Verfügung Videoaufzeichnungen eines Polizeieinsatzes öffentlich zugänglich gemacht, ohne dabei die Köpfe der Polizisten zu verpixeln.

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13.01.2014

Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht

BGH 9.10.2013, VIII ZR 22/13

Wenn bereits das Hauswartunternehmen eine gesonderte Rechnung für jede Wohneinheit erstellt, braucht der Vermieter selbstverständlich nur den sich daraus ergebenden Betrag anzugeben und nicht, welche Gesamtkosten auf die gesamte Wirtschaftseinheit entfallen.

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13.01.2014

Falschberatung: Widerspruch zwischen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und Feststellungen des Berufungsgerichts

BGH 3.12.2013, XI ZR 301/11

Der BGH hat zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Widerspruch zwischen dem in Bezug genommenen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und den Feststellungen des Berufungsgerichts Stellung genommen. Hintergrund der Entscheidung ist ein Verfahren, in dem eine Anlegerin von ihrer Bank Schadensersatz wegen angeblicher Falschberatung in Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten begehrte.

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13.01.2014

Zum Abzug von Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz

FG Düsseldorf 8.8.2013, 11 K 1705/12 E

Für den Abzug von Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz genügt es nicht, dass nach Feierabend oder am Wochenende im häuslichen Arbeitszimmer Arbeiten verrichtet werden, die grundsätzlich auch an dem anderen Arbeitsplatz verrichtet werden können. Auch beim Aspekt des störungsfreien Arbeitens handelt es sich allein um eine Arbeitsbedingung, die für die Frage, ob die Kerntätigkeit in der Bank oder im häuslichen Arbeitszimmer ausübt wird, wenig von Bedeutung ist.

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13.01.2014

Zum Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen

BFH 27.8.2013, VIII R 3/11

Zinsaufwendungen aus der Fremdfinanzierung von Beiträgen zu einer Lebensversicherung, die nicht zu steuerpflichtigen Erträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG führt, können gem. § 3c EStG nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lebensversicherung dazu dient, einen Immobilienkredit einer vom Steuerpflichtigen beherrschten GmbH zu tilgen.

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13.01.2014

Zur fiktiven Abrechnung eines Kfz-Sachschadens bei geringeren als durch den Sachverständigen angesetzten Reparaturkosten

BGH 3.12.2013, VI ZR 24/13

Lässt der Geschädigte einen Kfz-Sachschaden fachgerecht in dem Umfang reparieren, den der Sachverständige für notwendig gehalten hat, und unterschreiten die Reparaturkosten die von dem Sachverständigen angesetzten Kosten, so beläuft sich auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich angefallenen Bruttokosten. Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Zahlung des vom Sachverständigen angesetzten Nettobetrags zzgl. der tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer, soweit dieser Betrag die tatsächlich gezahlten Bruttoreparaturkosten übersteigt.

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Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Band IV/I

Ehescheidung: Brüssel IIb-VO, Rom III-VO
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