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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.01.2014

Keine Bindungswirkung einer familiengerichtlichen Bestimmung des Kindes zum Kindergeldberechtigten

BFH 8.8.2013, III R 3/13

Die nach § 64 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 S. 4 EStG durch das Familiengericht zu treffende Entscheidung, welcher von mehreren gleichrangig Kindergeldberechtigten vorrangig bei der Kindergeldfestsetzung zu berücksichtigen ist, entfaltet keine Tatbestandswirkung für das Festsetzungsverfahren der Familienkasse, wenn sie unter Überschreitung des gesetzlichen Entscheidungsrahmens eine nach §§ 62 f. EStG nicht kindergeldberechtigte Person (insbesondere das Kind selbst) zum Berechtigten bestimmt.

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15.01.2014

Finanzämter müssen Gründe für die Versagung des Vorsteuerabzuges wegen betrügerischen Handelns darlegen

FG Münster 12.12.2013, 5 V 1934/13 U

Das Finanzamt muss konkrete Anhaltspunkte darlegen, aus denen sich ergibt, dass ein Unternehmer von seiner Einbeziehung in einen Umsatzsteuerbetrug gewusst hat bzw. hätte wissen können oder müssen. Entgegen der bisherigen BFH-Rechtsprechung ist der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer nicht verpflichtet, einen echten "Negativbeweis" dahin zu führen, dass er keine Anhaltspunkte für etwaige Ungereimtheiten in Bezug auf den Leistenden und/oder die Leistung hatte. Dies gilt auch in Bezug auf einen vermeintlichen Scheinsitz des Lieferers.

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15.01.2014

Kein befristeter Einsatz von Leiharbeitnehmern bei dauerndem Beschäftigungsbedarf - Betriebsrat kann widersprechen

LAG Schleswig-Holstein 8.1.2014, 3 TaBV 43/13

Auch ein nur befristeter Einsatz eines Leiharbeitnehmers in einem Unternehmen verstößt gegen das in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG normierte Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung, wenn damit ein dauerhaft anfallender Bedarf abgedeckt werden soll. Der Betriebsrat des Entleih-Unternehmens kann in diesem Fall die Zustimmung zur "Einstellung" des Leiharbeitnehmers verweigern.

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15.01.2014

Zur Einkommensteuerpauschalierung nach § 37b EStG

BFH 16.10.2013, VI R 78/12 u.a.

Der BFH hat die bisher ungeklärte und von den Finanzgerichten auch unterschiedlich beurteilte Frage, ob § 37b EStG voraussetzt, dass die Zuwendungen oder Geschenke dem Empfänger im Rahmen einer der Einkommensteuer unterliegenden Einkunftsart zufließen, in grundsätzlicher Weise bejaht. Damit hat er zugleich der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung im Wesentlichen widersprochen.

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15.01.2014

Erstmals Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) haben sich auf einen Mindestlohntarifvertrag für die deutsche Fleischwirtschaft geeinigt. Danach gilt ab dem 1.7.2014 erstmals eine Lohnuntergrenze für die rund 80.000 Beschäftigten der Branche. Der Mindeststundenlohn beträgt zunächst 7,75 Euro und steigt bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Der Tarifvertrag soll für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit auch für nach Deutschland entsandte ausländische Arbeitnehmer gelten.

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14.01.2014

Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für Vertriebsvergütungen

BGH 14.1.2014, XI ZR 355/12

Der BGH hat eine von einem Kreditinstitut im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden verwendete AGB, wonach die Bank die von Wertpapieremittenten gezahlten Vertriebsvergütungen behalten darf, für wirksam erachtet. Hierfür bedurfte es allerdings keiner Klärung der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen und vom BGH noch nicht entschiedenen Frage, ob Banken verpflichtet sind, Vertriebsvergütungen, die sie von Wertpapieremittenten erhalten, gem. § 384 Abs. 2 Hs. 2 Fall 2 HGB, § 667 Fall 2 BGB an ihre Kunden herauszugeben.

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14.01.2014

Zu Schadensersatzansprüchen von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3

OLG Hamm 17.12.2013, 34 U 110/11 u.a.

Die Tochtergesellschaft einer Sparkasse schuldet einem Anleger Schadensersatz für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 3, weil sie den Anleger bei dem Erwerb der Anlage mit einem für sie erkennbar fehlerhaften Anlageprospekt beraten hat, ohne die Prospektmängel richtig zu stellen. Für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 2 wird demgegenüber kein Schadensersatz geschuldet, weil der Anlageprospekt keine wesentlichen Prospektfehler aufwies und ein fehlerhaftes Beratungsgespräch nicht bewiesen ist.

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14.01.2014

Auch ein Werksgelände kann eine großräumige Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen

FG Düsseldorf 21.10.2013, 11 K 2103/12 E

Es entspricht der BFH-Rechtsprechung, dass ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (und damit beim Verpflegungsmehraufwand als Tätigkeitsmittelpunkt i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2 EStG) in Betracht kommt, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Werksgelände eine großräumige Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen.

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14.01.2014

Vorläufiger Rechtsschutz: Stiftung Warentest unterliegt Ritter Sport im Streit um Schokoladen-Aroma

LG München I 13.1.2014, 9 O 25477/13

Die Stiftung Warentest kann sich bei den im Interesse der Allgemeinheit durchgeführten Warentests zwar auf eine weitgehende Meinungsäußerungsfreiheit berufen; diese Freiheit findet aber ihre Grenze in den ebenfalls geschützten Interessen der Anbieter, nicht in unbilliger Weise in ihrer Stellung am Markt beeinträchtigt zu werden. Von einem fairen Warentest kann nicht mehr gesprochen werden, wenn diesem in der zentralen Frage der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen (hier: Europäische Aroma-Verordnung) ein nicht vertretbares, zu enges Verständnis zugrunde liegt.

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14.01.2014

Geschäftsführer müssen substantiiert zu etwaigen stillen Reserven oder in der Bilanz nicht abgebildeten Werten vortragen

BGH 19.11.2013, II ZR 229/11

In Fällen, in denen ein Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie aus der Bilanz nicht ersichtlichen Vermögenswerte vorhanden sind, die Überschuldung einer GmbH dargelegt, genügt der wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommene Geschäftsführer seiner sekundären Darlegungslast nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte behauptet. Er muss vielmehr substantiiert zu etwaigen stillen Reserven oder in der Bilanz nicht abgebildeten Werten vortragen.

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