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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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30.09.2024

Neuer Höchststand an sozialversicherungspflichtig beschäftigten Älteren

In Deutschland nimmt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 55 Jahren bis zur Regelaltersgrenze seit über zehn Jahren deutlich zu. Ihre Anzahl erreichte im Dezember 2023 einen Höchststand, sie hat sich seit Dezember 2000 fast verdreifacht.

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30.09.2024

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 40)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

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30.09.2024

Schleswig-Holstein plant die Konzentration aller Arbeits- und Sozialgerichte an einem Ort

Das schleswig-holsteinische Justizministerium plant in den kommenden Jahren einen tiefgreifenden Umbau der Gerichtsstrukturen. Alle Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz sollen in einem Fachgerichtszentrum örtlich zusammengefasst werden. Außerdem geplant ist eine Reform der Struktur der Amtsgerichte. Auch hier soll geprüft werden, ob durch Zusammenlegung von Amtsgerichten notwendig gewordene Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können.

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30.09.2024

Wann führt eine fehlerhafte Jahresabrechnung zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung?

BGH v. 20.9.2024 - V ZR 195/23

Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegenden Jahresabrechnung können nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt. Es ist zu berücksichtigen, dass die zu einer gesetzmäßigen Verwaltung verpflichteten Wohnungseigentümer im Zweifel keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollen.

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27.09.2024

Begrenzung der Miethöhe (§ 556d BGB): Wie weit geht die Auskunftspflicht des Vermieters?

LG Berlin II v. 8.2.2024 - 67 S 177/23

Verlangt der Mieter gem. § 556g Abs. 3 Satz 1 BGB Auskunft über die Voraussetzungen des § 556e Abs. 1 BGB, umfasst die Auskunftspflicht des Vermieters das Datum des Vertragsschlusses mit dem Vormieter, den vereinbarte Beginn und das tatsächliche Ende des Vormietverhältnisses sowie die Angabe sämtlicher im Vormietverhältnis vereinbarter oder einseitig geänderter Mieten (aufgegliedert nach Grundmiete und Nebenkosten(-vorauszahlungen)), mit Ausnahme der Mieten, die mit dem Vormieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart worden sind. Der Vermieter ist weder zur Vorlage von Belegen noch zur Versicherung an Eides Statt verpflichtet.

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27.09.2024

Maßstab für Bestpreis-Werbung ("30-Tage-Bestpreis")

OLG Nürnberg v. 24.9.2024, 3 U 460/24 UWG

Die Werbung mit einem Preisnachlass ist wettbewerbswidrig, wenn der normal informierte und verständige Durchschnittsverbraucher den niedrigsten Gesamtpreis, den der Unternehmer innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat, anhand der konkreten Angaben in der Werbung nicht unschwer ermitteln kann.

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27.09.2024

Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters zum Ende der Legislaturperiode des Bayerischen Landtags unwirksam

LAG München v. 26.9.2024 - 3 SLa 46/24

Die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag zum 31.10.2023 am Ende der Legislaturperiode ist unwirksam. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Fraktionsgesetzes gilt die Fraktion über die Dauer der Wahlperiode hinaus als fortbestehend, sofern sie sich in der folgenden Wahlperiode nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtags neu bildet.

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27.09.2024

Zweitbeschluss über die Vorschüsse aufgrund des Wirtschaftsplans

BGH v. 20.9.2024 - V ZR 235/23

Eine im WEG oder in einer Vereinbarung vorgesehene Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst sowohl die erste Beschlussfassung als auch erneute Beschlussfassungen über die bereits geregelte Angelegenheit. Die Wohnungseigentümer können nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht auch nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs einen Zweitbeschluss über die Vorschüsse aufgrund des Wirtschaftsplans fassen; die hierfür erforderliche Beschlusskompetenz folgt aus § 28 Abs. 1 WEG. Ein Zweitbeschluss über die Vorschüsse aufgrund des Wirtschaftsplans wird regelmäßig nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit des Erstbeschlusses bestehen und schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer hinreichend berücksichtigt werden.

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26.09.2024

Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel wegen Krebserkrankung als außergewöhnliche Belastung?

FG München v. 25.7.2024, 15 K 286/23

An der Zugehörigkeit von Aufwendungen für Lebensmittel zu den Kosten der privaten Lebensführung ändert auch nichts, dass die Präparate weitgehend ärztlich verordnet waren. Eine "Zwangsläufigkeit" im Sinne des § 33 EStG lässt sich daraus nicht ableiten. Der BFH hatte allerdings noch keine Gelegenheit, näher darüber zu entscheiden ob in Fällen einer Krebserkrankung die Einnahme von Präparaten in Form von Nahrungsergänzungsmitteln zwangsläufig i.S.d. § 33 Abs. 2 EStG ist, weshalb die Revision zugelassen wurde.

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26.09.2024

Ermittlung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte

Kurzbesprechung

1. § 25 Abs. 3 Satz 2 der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) ist nur im Rahmen der "Öffnungsklausel" nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV anwendbar und gilt nicht für die modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für inländische Versicherungsbetriebsstätten nach § 25 Abs. 1 und 2 BsGaV (entgegen Rz 320 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.12.2016, BStBl I 2017, 182 [Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung ‑‑VwG BsGa‑‑]). § 25 Abs. 3 Satz 2 BsGaV lässt sich damit kein allgemeiner Grundsatz entnehmen, wonach das Mindesteigenkapital, das ein selbständiges Versicherungsunternehmen in der Situation der Versicherungsbetriebsstätte im Inland versicherungsaufsichtsrechtlich ausweisen muss, durch die inländische Versicherungsbetriebsstätte nicht unterschritten werden darf.
2. Werden Abrechnungsforderungen nach aufsichtsrechtlichen Vorschriften als bedeckungsfähige Vermögenswerte behandelt, können sie nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BsGaV in die Aufteilung für steuerliche Zwecke mit einbezogen werden.
3. Von einer "erheblichen Veränderung" im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 6 BsGaV ist jedenfalls dann auszugehen, wenn das Dotationskapital zu Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres um 29,75 % von demjenigen zu Beginn des Wirtschaftsjahres abweicht (entgegen Rz 322 VwG BsGa).

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