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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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26.06.2025

Beschwer bei Entscheidung über Kindergeldbezugsberechtigung

OLG Frankfurt a.M. 6.6.2025 - 6 UF 108/25

Auch soweit Eltern ein Kind im paritätischen Wechselmodell betreuen, besteht im Regelfall bei einer erstinstanzlichen Entscheidung zur Kindergeldbezugsberechtigung nach § 64 Abs. 2 S. 3 EStG i.V.m. § 231 Abs. 2 FamFG keine über 600 € liegende Beschwer.

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26.06.2025

Kündigung wegen verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub

ArbG Herne v. 8.5.2025 - 4 Ca 208/25

Allein die Ungewissheit über eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ohne Schilderung weiterer konkreter betrieblicher Ablaufstörungen vermag nur dann eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn diese deutlich länger als die vorliegenden rund drei Monate andauert.

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26.06.2025

Einkommensteuer: Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern

FG Hamburg v. 13.11.2024 - 3 K 111/21

Berufsgeheimnisträger können bei der Vorlage eines Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG Schwärzungen vornehmen, soweit diese erforderlich sind, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Die Berechtigung, einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch zu schwärzen, ändert nichts an der grundsätzlichen Beweislastverteilung; gegebenenfalls muss der Berufsträger substantiiert und nachvollziehbar darlegen, weshalb Schwärzungen in dem erfolgten Umfang erforderlich waren, und die berufliche Veranlassung der Fahrten durch ergänzende Angaben darlegen.

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26.06.2025

Kein Bio-Logo für Arzneitees?

EuGH v. 26.6.2025 - C-618/23

Ein als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestufter Arzneitee darf grundsätzlich nicht mit dem Bio-Logo vermarktet werden. Etwas anders kann gelten, wenn eine solche Angabe auf der Verpackung von der zuständigen Behörde wegen der günstigen Wirkung der ökologischen/biologischen Produktion auf die therapeutischen Merkmale des Arzneimittels gebilligt wurde.

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26.06.2025

Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens

Kurzbesprechung

1. Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 der Abgabenordnung führen (Festhaltung am Senatsurteil vom 01.06.2016 - X R 66/14, BFH/NV 2016, 1688, Rz 29 f.).
2. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Steuern zu leisten, um eine Zinsentstehung zu verhindern oder jedenfalls zu reduzieren, begründet keine sachliche Unbilligkeit.
3. Die Freistellung von der Zahlung der Steuer rechtfertigt im Hinblick auf den hierdurch typisierend anzunehmenden Liquiditäts- und Zinsvorteil hinsichtlich der Steuerschuld die Festsetzung von Nachzahlungszinsen. Auf die fehlende Nutzungsmöglichkeit der Nachlassgegenstände durch den Steuerpflichtigen während des Erbscheinverfahrens kommt es nicht an.

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26.06.2025

Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG; Reihenfolge der Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer

Kurzbesprechung

1. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge als Sonderausgaben ergäbe, mit dem Zulageanspruch zu vergleichen.
2. Ist die Differenz zwischen den genannten tariflichen Einkommensteuerbeträgen höher als der Zulageanspruch, werden die ‑‑auch den Zulageanspruch umfassenden‑‑ Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen. Im Gegenzug wird der Zulageanspruch zur Vermeidung einer doppelten Begünstigung bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet.
3. Auf dem Weg zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer ist die tarifliche Einkommensteuer zunächst um Steuerermäßigungen nach § 35a EStG zu mindern (§ 2 Abs. 6 Satz 1 EStG). Erst danach ist der Zulageanspruch hinzuzurechnen (§ 2 Abs. 6 Satz 2 EStG).
4. Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 10a Abs. 2 Satz 1 EStG ist dann geboten, wenn zwar der Sonderausgabenabzug auf der Ebene der tariflichen Einkommensteuer günstiger als der Zulageanspruch ist, die festzusetzende Einkommensteuer aber dennoch höher ausfiele als ohne den Sonderausgabenabzug.

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26.06.2025

Genehmigung des Austauschs von Vermögenswerten zwischen RWE und E.ON

EuGH v. 26.6.2025 - C-464/23 P u.a.

Die von der EU-Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs bestimmter Erzeugungsanlagen von E.ON durch RWE bleibt bestehen. Der EuGH bestätigte entsprechende dahingehende Entscheidungen des EuG.

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26.06.2025

Covid-19-Beihilfe zugunsten von Condor für das Jahr 2020 hat Bestand

EuG v. 25.6.2025 - T-366/22

Die Klage von Ryanair gegen die von der Kommission erteilte Genehmigung der Covid-19-Beihilfe Deutschlands zugunsten von Condor für das Jahr 2020 hatte keinen Erfolg. Ryanair ist es nicht gelungen, nachzuweisen, dass die Kommission aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt das förmliche Prüfverfahren hätte einleiten müssen.

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25.06.2025

Keine Markeneintragung für Nero Champagne

EuG v. 25.6.2025 - T-239/23

Nero Champagne kann nicht als Unionsmarke für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung "Champagne" eingetragen werden.

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25.06.2025

Zulässigkeit eines per eBO übermittelten Schriftsatzes

BAG v. 28.1.2025 - 1 AZR 41/24

Die Übermittlung eines nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments aus einem besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach, das für eine juristische Person oder eine sonstige Vereinigung eingerichtet worden ist, verlangt nicht, dass die - einfach - signierende Person gesetzlicher Vertreter des Postfachinhabers ist. Der Gesetzgeber wollte mithilfe des eBO gerade auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in den elektronischen Rechtsverkehr einbeziehen.

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