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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.12.2015

Zur Höhe des Streitwerts einer Auskunftsklage hinsichtlich der Namen und Adressen der Mitgesellschafter einer Fondsgesellschaft

BGH 17.11.2015, II ZB 28/14

Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-)Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt.

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23.12.2015

Einbeziehung von Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger Amtspflichtverletzungen in die Umlage der BaFin zulässig

BVerfG 24.11.2015, 2 BvR 355/12

In die von der BaFin erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Durch die Umlage soll eine wirkungsvolle Aufsichtstätigkeit finanziert werden, was sich auch zum Vorteil der beaufsichtigten Unternehmen auswirkt. Dabei werden sich einfach fahrlässige Fehlleistungen kaum vollständig vermeiden lassen.

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23.12.2015

Kein Grundsteuererlass bei durch den Steuerschuldner zu vertretender Ertragsminderung

VG Koblenz 11.12.2015, 5 K 475/15.KO

Der Erlass von Grundsteuer setzt u.a. voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Trifft er die wirtschaftliche Entscheidung, die Nutzung eines Objekts von einer Gewerbeimmobilie in eine Wohnimmobilie zu ändern und nimmt er damit für den Zeitraum des Umbaus eine Ertragsminderung willentlich in Kauf, so hat er selbst durch ein ihm zurechenbares Verhalten die Ursache für die Ertragsminderung herbeigeführt.

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22.12.2015

Differenzkindergeld für einen unter die VO (EWG) Nr. 1408/71 fallenden Selbständigen bei Gewährung von Familienleistungen im EU-Ausland

BFH 16.7.2015, III R 39/13

Unterliegt der Selbständige dem persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71, steht ihm ein Anspruch auf Differenzkindergeld auch dann zu, wenn Deutschland nach Art. 13 ff. der VO (EWG) Nr. 1408/71 der für die Gewährung der Familienleistungen zuständige Mitgliedstaat und die Konkurrenz zu den im EU-Ausland gewährten Familienleistungen nach § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu lösen sein sollte.

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22.12.2015

1. FC Köln kann Verbandsstrafe nicht von "Böllerwerfer" ersetzt verlangen

OLG Köln 17.12.2015, 7 U 54/15

Ein Fußballverein kann eine vom Deutschen Fußballbund (DFB) wegen des Fehlverhaltens eines Zuschauers verhängte Verbandsstrafe nicht im Wege des Schadensersatzes von diesem zurückverlangen. Für eine Haftung fehlt es am erforderlichen Zurechnungszusammenhang zwischen der verletzen Vertragspflicht und dem eingetretenen Schaden.

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22.12.2015

Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietverhältnisses bei Überlassung der Wohnung an die Tochter

FG Düsseldorf 20.5.2015, 7 K 1077/14 E

Ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis liegt nicht vor, wenn sich die Überlassung einer Wohnung an die Tochter nicht als entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern vielmehr als Gewährung von Naturalunterhalt darstellt. Die grundsätzlich denkbare Verrechnung zwischen dem Unterhaltsanspruch der Tochter und dem Anspruch der Eltern auf Mietzinszahlung müsste, um steuerlich anerkannt werden zu können, allerdings auch tatsächlich zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen nachweisbar durchgeführt worden sein.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Arbeitnehmerüberlassung

Das für viele Arbeitsrechtler spannendste Gesetzgebungsvorhaben der nächsten Zeit ist wohl das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze". Es wird allerdings frühestens zum 1.1.2017 in Kraft treten. Der Mitte November 2015 von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgestellte Referentenentwurf ist derart umstritten, dass das Bundeskanzleramt die Ressortabstimmung vorerst gestoppt und das BMAS zu Nachbesserungsarbeiten aufgefordert hat.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Betriebsrentenrecht

Am 18.12.2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie zugestimmt. Die Neuregelungen werden allerdings erst zum 1.1.2018 in Kraft treten. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2014/50/EU in nationales Recht um. Ziel der Neuregelung ist die Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften im Fall des Arbeitgeberwechsels.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Syndikusanwälte

Am 1.1.2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten. Mit dieser Neuregelung erkennt der Gesetzgeber - anders als das BSG - den Syndikusanwalt als vollwertigen Rechtsanwalt an. Insoweit werden vor allem die bisherigen Regelungen über Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen reformiert und wird das Berufsbild des Syndikusanwalts konkretisiert.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Seearbeitsrecht

Ebenfalls am 18.12.2015 passierte das Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes den Bundesrat. Das erst am 1.8.2013 in Kraft getretene Seearbeitsgesetz (SeeArbG) wird mit der Neuregelung an die von der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst. Das Gesetz tritt größtenteils erst 2017 in Kraft. Eine Ausnahme gilt allerdings für § 119 Abs. 4 SeeArbG n.F., der bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes gilt.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Inzwischen gelten in 18 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung nach dem AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2016 steigen die Mindestlöhne in vielen Branchen. Zudem treten mit Beginn des neuen Jahres neue Mindestlohnverordnungen für Dachdecker sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche in Kraft.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Höhere Leistungen für ALG-II- und Sozialgeld-Bezieher

Ab dem 1.1.2016 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 404 Euro.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Kurzarbeiter-, Insolvenz- und Arbeitslosengeld

Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird zum 1.1.2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert. Damit wird die Praxis der vergangenen 35 Jahre, die Bezugsdauer - bis auf wenige Ausnahmen - regelmäßig durch Rechtsverordnung des BMAS auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nunmehr dauerhaft im Gesetz nachvollzogen. Arbeitgeber sollen hiermit mehr Planungssicherheit erhalten.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Ausbildungsbegleitende Hilfen für geduldete Ausländer

Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften werden nun schon zum 1.1.2016 ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete geöffnet. Damit sollen insbesondere Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Voraufenthaltsdauer für junge geduldete Menschen sowie Inhaber weiterer humanitärer Aufenthaltstitel für den Bezug von Ausbildungsförderung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe wird zudem von vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz beträgt ab dem 1.1.2016 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Der Bundestag hat am 17.12.2015 eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Hiermit sollen unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler verhindert werden. Zudem soll die Befristung der angestrebten Qualifizierung angemessen sein. Das Gesetz, das noch den Bundesrat passieren muss, soll im März 2016 in Kraft treten.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Datenschutz-Grundverordnung

Am 15.12.2015 haben sich EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission im Rahmen des Trilogs auf die endgültige Version einer künftigen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geeinigt. Die Neuregelungen werden 2018 in Kraft treten.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 12: Insolvenzarbeitsrecht

Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Arbeitnehmer besser davor geschützt werden sollen, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert. Künftig sollen Arbeitnehmerentgelte nicht angefochten werden können, solange zwischen Arbeitsleistungen und Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate liegen.

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22.12.2015

Das ändert sich 2016 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 13: Zweites Pflegestärkungsgesetz

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) passierte am 18.12.2015 den Bundesrat und soll zum 1.1.2016 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. An die Stelle der drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade treten. Damit sollen sich Einschränkungen im Alltag differenzierter beurteilen und leistungsmäßig abdecken lassen. Die Leistungsbeiträge in der Pflege werden steigen.

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21.12.2015

Anspruch auf Unterhalt durch Absinken des Einkommens des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten unter das Einkommen des kinderbetreuenden Ehegatten

BGH 11.11.2015, XII ZB 7/15

Ein Anspruch auf Unterhalt kann auch dadurch entstehen, dass das Einkommen des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten durch den Vorwegabzug des Kindesunterhalts unter das Einkommen des kinderbetreuenden Ehegatten sinkt. Der auf Seiten des kinderbetreuenden Ehegatten entstehenden Belastung ist im Rahmen der Bemessung seiner Erwerbsobliegenheit und durch die Nichtberücksichtigung überobligatorisch erzielten Einkommens Rechnung zu tragen. Unterhalt ist stets zeitbezogen zu ermitteln und im Verfahren geltend zu machen; fordert der Unterhaltsberechtigte für bestimmte Zeiträume zu viel Unterhalt, so ist sein Antrag insoweit abzuweisen und kann nicht mit anderen Zeiträumen verrechnet werden, in denen er weniger verlangt, als ihm zusteht.

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