Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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18.09.2014

Exklusiv in ArbRB online: Tool zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werk- oder Dienstverträgen

Exklusiv in der Datenbank des Arbeits-Rechts-Beraters unter www.arbrb.de stellen wir den Abonnenten der Zeitschrift einen Aufsatz nebst einem praktischen (Excel-)Analyse-Tool zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werk- bzw. Dienstverträgen zur Verfügung.

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12.09.2014

Erwerber sind auch an im Zeitpunkt des Betriebsübergangs nachwirkende Tarifverträge gebunden

EuGH 11.9.2014, C-328/13

Bei einem Betriebsübergang tritt der Erwerber nicht nur in Rechte und Pflichten aus zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs unmittelbar geltende Tarifverträge ein. Vielmehr ist er auch an zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigte, aber noch nachwirkende Tarifverträge gebunden. Die Bindung hält an, bis für die betroffenen Arbeitsverhältnisse ein neuer Tarifvertrag gilt oder mit den Arbeitnehmern eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird.

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10.09.2014

Hartz-IV-Leistungen sind derzeit verfassungsgemäß

BVerfG 9.9.2014, 1 BvL 10/12 u.a.

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind derzeit noch verfassungsgemäß. Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt. Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der existenzsichernden Leistungen ist auch tragfähig begründet.

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09.09.2014

Betriebsrat: Bereitstellung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses ist nicht selbstverständlich

LAG Niedersachsen 30.7.2014, 16 TaBV 92/13

Die Überwachung und Kontrolle des Telefon- und Internetverkehrs von Betriebsräten kann durch entsprechende Vereinbarungen verhindert werden und erfordert nicht zwangsläufig separate Telefon- und Internetanschlüsse der Betriebsräte. Ein uneingeschränkter Internetzugang des Betriebsrates scheitert in der Regel an dem Interesse des Arbeitgebers, den Zugriff auf Seiten mit strafbarem und/oder sittenwidrigem Inhalt zu unterbinden.

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04.09.2014

Whistleblowing: Arbeitnehmer müssen zur Kündigung berechtigende Äußerungen nicht zwingend unterlassen

ArbG Berlin 2.9.2014, 31 Ga 11742/14

Berichtet ein Arbeitnehmer öffentlich über Missstände bei seinem Arbeitgeber, ohne zuvor eine innerbetriebliche Klärung versucht zu haben, so verstößt er zwar gegen Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag und kann ggf. fristlos gekündigt werden. Damit geht aber nicht zwingend ein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Unterlassung derartiger Äußerungen einher. Denn diese können trotz des arbeitsvertraglichen Pflichtenverstoßes von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein.

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02.09.2014

Vorbereitungsassistenten eines Zahnarztes können Arbeitnehmer sein

LAG Köln 11.8.2014, 6 Ta 192/14

Ein sog. Vorbereitungsassistent, der in die Praxis eines Zahnarztes eingegliedert ist, kann Arbeitnehmers sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine 40-Stunden-Woche, eine feste monatliche Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vereinbart sind. Der Zahnarzt kann sich in diesem Fall auch nicht darauf berufen, dass der Assistent seine Arbeitszeit frei bestimmen kann. Denn im Rahmen einer 40-Stunden-Woche verbleibt für den Assistenten kaum ein Spielraum zur freien Einteilung seiner Arbeitszeit.

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01.09.2014

Entlassung wegen Ausfallzeiten im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung verstößt gegen das AGG

LAG Köln 3.6.2014, 12 Sa 911/13

Eine Schwangerschaft ist als der Hauptgrund für eine Entlassung anzusehen, wenn einer Arbeitnehmerin aufgrund von Fehlzeiten gekündigt wird, die sich aus einer schwangerschaftsbedingten Arbeitsunfähigkeit ergeben. Entsprechendes gilt für Ausfallzeiten infolge einer künstlichen Befruchtung. In diesem Fall liegt eine unmittelbare, geschlechtsbezogene Benachteiligung i.S.d. AGG vor, die bei Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich des NV Bühne zu einer Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung und damit zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt.

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01.09.2014

Arbeitgeber dürfen Bewerber kritisch auf ihr (vermeintliches) Übergewicht ansprechen

Arbeitsgericht Darmstadt 12.6.2014, 6 Ca 22/13

Bewerber haben grds. keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber zum Ausdruck bringt, dass ihm an normalgewichtigen Mitarbeitern gelegen ist. Übergewicht ist jedenfalls unterhalb der Schwelle einer behandlungsbedürftigen Adipositas keine Behinderung i.S.v. § 1 AGG. Kritische Fragen zum Körpergewicht stellen auch keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Arbeitgeber dürfen bei der Entscheidung über eine Stellenbesetzung auch solche Umstände berücksichtigen, die für die Stelle zwar nicht zwingend geboten sind, aber im eigenen billigenswerten Interesse liegen.

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28.08.2014

Mindestlohngesetz: Diese Neuerungen sind jetzt schon zu beachten

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird zwar erst zum 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Einige Regelungen des Gesetzes sind allerdings schon seit dem 16.8.2014 in Kraft.

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28.08.2014

Neuer allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Gerüstbauer (plus Mindestlohn-Übersicht)

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den aktuellen Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk für allgemeinverbindlich zu erklären. Voraussichtlich zum 1.9.2014 soll der allgemeinverbindliche Tarifvertrag in Kraft treten. Er sieht einen Mindeststundenlohn von 10,25 Euro vor.

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