Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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13.08.2024

Keine Nachgewährung von Urlaub wegen Quarantäne in der Corona-Pandemie

BAG, 28.5.2024 - 9 AZR 76/22

Bewilligt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer antragsgemäß Urlaub und zahlt an ihn Urlaubsentgelt, erfüllt er den Urlaubsanspruch ungeachtet des Umstands, dass die zuständige Behörde anschließend für denselben Zeitraum die Absonderung des selbst nicht erkrankten Arbeitnehmers in häusliche Quarantäne anordnet, weil er mit einer Person Kontakt gehabt hat, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen ist. Dies hat das BAG für einen Fall aus Oktober 2020 entschieden. Die neue Bestimmung des § 59 Abs. 1 IfSG, wonach die Tage der Absonderung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, gilt erst ab September 2022 und fand daher auf den streitgegenständlichen Zeitraum keine Anwendung.

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12.08.2024

Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung

LAG Berlin-Brandenburg v. 29.7.2024 - 12 Ta 625/24

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren hat auch die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zur Voraussetzung, dass ein dringender Fall i.S.v. § 62 Abs. 2 Satz 2 ArbGG vorliegt. Anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden. Liegt kein dringender Fall vor, entscheidet das Arbeitsgericht aber dennoch ohne mündliche Verhandlung durch den Kammervorsitzenden allein, so liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor, der grundsätzlich geeignet ist, die Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung des Verfahrens zu begründen.

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08.08.2024

Zustimmungsersetzungsverfahren: Fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden

ArbG Köln v. 8.8.2024 - 6 BV 25/24

Das ArbG Köln hat vorliegend die von einem Arbeitgeber beabsichtigte fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden für gerechtfertigt erachtet und die notwendige Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung ersetzt, § 103 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 15 KSchG. Die Beteiligten stritten u.a. über das Arbeitszeitverhalten der Betriebsratsvorsitzenden, insbesondere über den Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG.

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06.08.2024

Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurf-Einschreibens

BAG v. 20.6.2024 - 2 AZR 213/23

Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen. Maßgeblich dafür ist der Umstand, dass sich die übliche Postzustellungszeit aus der Arbeitszeit der Postbediensteten ergibt und die Zustellung vorliegend durch einen solchen Bediensteten erfolgt ist.

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05.08.2024

Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten kommen zur Auszahlung

Rund 3 Millionen Rentner erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.

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02.08.2024

Feiertagszuschläge: Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts

BAG v. 1.8.2024 - 6 AZR 38/24

Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.

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31.07.2024

BAföG-Reform 2024: Die wichtigsten Änderungen zum 1.8.2024

Mit der neuen BAföG-Reform sollen Studierende finanziell entlastet werden und mehr Flexibilität während des Studiums erhalten. Höhere Grundbedarfsätze, erhöhte Freibeträge, eine Studienstarthilfe und ein Flexibilitätssemester: Das sind die wichtigsten Änderungen der aktuellen BAföG-Reform, die zum 1.8.2024 in Kraft tritt.

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31.07.2024

Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ab 1.8.2024

Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1.8.2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können - auf Antrag - Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.

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31.07.2024

Wann hat eine Fluggesellschaft einen Betrieb im Inland iSd KSchG?

BAG v. 29.5.2024 - 2 AZR 325/22

Ein Luftverkehrsbetrieb iSv. § 24 Abs. 2 KSchG bedarf keiner im Inland ansässigen Leitung oder weitergehenden Organisationsstruktur. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den betrieblichen Geltungsbereich des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes auf die Arbeitsverhältnisse der Besatzung von Luftfahrzeugen (§ 24 Abs. 1 KSchG) sind nach § 24 Abs. 2 KSchG die Luftfahrzeuge und damit sächliche Betriebsmittel des Luftfahrtunternehmens. Diese müssen an inländischen Flughäfen stationiert sein, weil nur so das Erfordernis eines Inlandsbezugs erfüllt wird.

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31.07.2024

Wann hat eine Fluggesellschaft einen Betrieb im Inland i.S.d. KSchG?

BAG v. 29.5.2024 - 2 AZR 325/22

Ein Luftverkehrsbetrieb i.S.v. § 24 Abs. 2 KSchG bedarf keiner im Inland ansässigen Leitung oder weitergehenden Organisationsstruktur. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den betrieblichen Geltungsbereich des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes auf die Arbeitsverhältnisse der Besatzung von Luftfahrzeugen (§ 24 Abs. 1 KSchG) sind nach § 24 Abs. 2 KSchG die Luftfahrzeuge und damit sächliche Betriebsmittel des Luftfahrtunternehmens. Diese müssen an inländischen Flughäfen stationiert sein, weil nur so das Erfordernis eines Inlandsbezugs erfüllt wird.

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