Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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24.09.2014

Der Pflegemindestlohn steigt schrittweise bis 2017

Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege steigt in den kommenden Jahren in mehreren Schritten. Er soll ab dem 1.1.2015 im Westen 9,40 € pro Stunde und im Osten 8,65 € pro Stunde betragen. Hierauf hat sich die Pflegekommission am 4.9.2014 geeinigt. Vereinbart wurde zudem, den Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, ab dem 1.10.2015 auszuweiten. Dann soll der Mindestlohn zusätzlich auch für in Pflegebetrieben beschäftigte Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte gelten.

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19.09.2014

Öffentliche Aufträge: Mindestlohn-Vorgaben für Leistungen von Subunternehmen in anderen Mitgliedstaaten sind unzulässig

EuGH 18.9.2014, C-549/13

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verstößt insoweit gegen die Dienstleistungsfreiheit, als es auch für solche Leistungen einen bestimmten Mindeststundenlohn vorschreibt, die von ausländischen Subunternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht werden. Eine solche Regelung berücksichtigt nicht, dass die Lebenshaltungskosten in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch sind, und nimmt Unternehmen die Möglichkeit, die aus niedrigen Lebenshaltungskosten in ihrem Land resultierenden Wettbewerbsvorteile zu ziehen.

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19.09.2014

Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit stellt keine Altersdiskriminierung dar

BAG 18.9.2014, 6 AZR 636/13

Die Staffelung der vom Arbeitgeber kraft Gesetzes einzuhaltenden Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB verletzt nicht das Verbot der Altersdiskriminierung. Die Regelung führt zwar typischerweise zu einer mittelbaren Benachteiligung von jüngeren Arbeitnehmern, da diese regelmäßig noch keine allzu lange Betriebszugehörigkeit aufweisen. Die Benachteiligung ist aber durch das legitime Ziel gerechtfertigt, älteren Arbeitnehmern einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren.

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18.09.2014

Bundeskabinett beschließt Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze

Zum 1.1.2015 sollen Hartz IV-Empfänger gut zwei Prozent mehr Geld erhalten. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett beschlossen. Von der Erhöhung profitieren nicht nur Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. ALG II), sondern auch Menschen, die Sozialhilfe oder die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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18.09.2014

Exklusiv in ArbRB online: Tool zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werk- oder Dienstverträgen

Exklusiv in der Datenbank des Arbeits-Rechts-Beraters unter www.arbrb.de stellen wir den Abonnenten der Zeitschrift einen Aufsatz nebst einem praktischen (Excel-)Analyse-Tool zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werk- bzw. Dienstverträgen zur Verfügung.

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12.09.2014

Erwerber sind auch an im Zeitpunkt des Betriebsübergangs nachwirkende Tarifverträge gebunden

EuGH 11.9.2014, C-328/13

Bei einem Betriebsübergang tritt der Erwerber nicht nur in Rechte und Pflichten aus zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs unmittelbar geltende Tarifverträge ein. Vielmehr ist er auch an zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigte, aber noch nachwirkende Tarifverträge gebunden. Die Bindung hält an, bis für die betroffenen Arbeitsverhältnisse ein neuer Tarifvertrag gilt oder mit den Arbeitnehmern eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird.

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10.09.2014

Hartz-IV-Leistungen sind derzeit verfassungsgemäß

BVerfG 9.9.2014, 1 BvL 10/12 u.a.

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind derzeit noch verfassungsgemäß. Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt. Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der existenzsichernden Leistungen ist auch tragfähig begründet.

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09.09.2014

Betriebsrat: Bereitstellung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses ist nicht selbstverständlich

LAG Niedersachsen 30.7.2014, 16 TaBV 92/13

Die Überwachung und Kontrolle des Telefon- und Internetverkehrs von Betriebsräten kann durch entsprechende Vereinbarungen verhindert werden und erfordert nicht zwangsläufig separate Telefon- und Internetanschlüsse der Betriebsräte. Ein uneingeschränkter Internetzugang des Betriebsrates scheitert in der Regel an dem Interesse des Arbeitgebers, den Zugriff auf Seiten mit strafbarem und/oder sittenwidrigem Inhalt zu unterbinden.

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04.09.2014

Whistleblowing: Arbeitnehmer müssen zur Kündigung berechtigende Äußerungen nicht zwingend unterlassen

ArbG Berlin 2.9.2014, 31 Ga 11742/14

Berichtet ein Arbeitnehmer öffentlich über Missstände bei seinem Arbeitgeber, ohne zuvor eine innerbetriebliche Klärung versucht zu haben, so verstößt er zwar gegen Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag und kann ggf. fristlos gekündigt werden. Damit geht aber nicht zwingend ein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Unterlassung derartiger Äußerungen einher. Denn diese können trotz des arbeitsvertraglichen Pflichtenverstoßes von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein.

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02.09.2014

Vorbereitungsassistenten eines Zahnarztes können Arbeitnehmer sein

LAG Köln 11.8.2014, 6 Ta 192/14

Ein sog. Vorbereitungsassistent, der in die Praxis eines Zahnarztes eingegliedert ist, kann Arbeitnehmers sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine 40-Stunden-Woche, eine feste monatliche Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vereinbart sind. Der Zahnarzt kann sich in diesem Fall auch nicht darauf berufen, dass der Assistent seine Arbeitszeit frei bestimmen kann. Denn im Rahmen einer 40-Stunden-Woche verbleibt für den Assistenten kaum ein Spielraum zur freien Einteilung seiner Arbeitszeit.

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