Arbeitsrecht | Sozialrecht

Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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23.07.2013

Auch Schichtarbeiter können einen Anspruch auf Teilzeitarbeit mit bestimmter Arbeitszeitverteilung haben

LAG Köln 10.1.2013, 7 Sa 766/12

Im Mehr-Schicht-Betrieb eingesetzte Arbeitnehmer können - ebenso wie andere Beschäftigte - aus § 8 Abs. 4 TzBfG einen Anspruch auf Teilzeitarbeit mit bestimmter Verteilung der Arbeitszeit haben. Der Anspruch besteht grds. auch dann, wenn zur Erfüllung des Teilzeitwunsches organisatorische Änderungen erforderlich sind. Gewisse organisatorische Anstrengungen sind bei jeder Einrichtung von Teilzeitarbeit erforderlich und gesetzesimmanent. Sie stehen dem Teilzeitbegehren nur dann entgegen, wenn sie über das zumutbare Maß hinausgehen.

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22.07.2013

Leiharbeit: Equal Pay-Anspruch kann auch Weihnachtsgeld umfassen

LAG Schleswig-Holstein 21.5.2013, 2 Sa 398/12

Leiharbeitnehmer haben gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG grds. einen Anspruch auf das gleiche Entgelt wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Dieser Equal Pay-Anspruch umfasst auch Sonderleistungen, wie etwa das Weihnachtsgeld. Gilt im Entleiherbetrieb insoweit allerdings eine Stichtagsklausel, hat der Leiharbeitnehmer nur dann Anspruch auf die Sonderzahlung, wenn er am Stichtag in dem Unternehmen eingesetzt war.

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19.07.2013

Neue Vorgaben für Entgeltbescheinigungen und weitere Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht

Zum 1.7.2013 ist die Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 GewO (Entgeltbescheinigungsverordnung - EBV) in Kraft getreten. Die Verordnung gibt konkret vor, welche Mindestangaben die Entgeltbescheinigungen enthalten müssen (z.B. Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts). Außerdem erhalten Software-Ersteller einheitliche Vorgaben für die Programmierung der Bescheinigungssoftware.

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18.07.2013

Spitzenmanager riskieren bei Entgegennahme von nicht geschuldeten Zusatzleistungen eine außerordentliche Kündigung

LAG Baden-Württemberg 11.7.2013, 3 Sa 129/12

Nehmen Spitzenmanager (hier: der Chef von Mercedes-Benz USA) von ihrem Unternehmen Leistungen entgegen, auf die sie keinen Anspruch haben, so kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Leistungen von erheblichem wirtschaftlichen Wert handelt und der Spitzenmanager weiß, dass er hierauf keinen Anspruch hat.

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18.07.2013

Erstmals allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Gerüstbauer (plus aktuelle Mindestlohn-Übersicht)

Für die rund 20.000 Gerüstbauer in Deutschland gilt ab dem 1.8.2013 ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von zehn Euro in der Stunde. Auf diese Entgeltgrenze hatten sich die Tarifpartner für das Gerüstbauerhandwerk bereits im Februar 2013 verständigt. Auf ihren Antrag hat das Bundesarbeitsministerium diesen Tarifvertrag nunmehr für allgemeinverbindlich erklärt.

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11.07.2013

Nicht vorübergehender Einsatz von Leiharbeitnehmern verboten - Zustimmungsverweigerungsrecht des BR

BAG 10.7.2013, 7 ABR 91/11

Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG n.F. erfolgt die Überlassung von Leiharbeitnehmern an einen Entleiher "vorübergehend". Diese Bestimmung enthält nicht lediglich einen unverbindlichen Programmsatz, sondern untersagt die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung. Die Norm stellt zudem ein Gesetz i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG dar. Daher kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs jedenfalls seine Zustimmung zu einem zeitlich unbegrenzten Einsatz eines Leiharbeitnehmers verweigern.

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10.07.2013

Wieder Streit bei der BA: In Auswahl für Versetzungen sind auch vormals unbefristet Beschäftigte einzubeziehen

BAG 10.7.2013, 10 AZR 915/12

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zahlreiche Arbeitsverträge aufgrund des Urteil des BAG vom 9.3.2011 (Az.: 7 AZR 728/09) "entfristet". Soweit hierdurch Versetzungen erforderlich geworden sind, durfte sie die Auswahl der zu versetzenden Arbeitnehmer nicht auf die vormals befristet Beschäftigten beschränken. Eine solche Auswahl ist unbillig und führt zur Unwirksamkeit der jeweiligen Versetzung.

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10.07.2013

Sind Betriebsratsbeschlüsse auch bei fehlender Mitteilung der Tagesordnung wirksam?

BAG 9.7.2013, 1 ABR 2/13

Nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG muss in der Ladung zu einer Betriebsratssitzung auch die Tagesordnung mitgeteilt werden. Ein Verstoß hiergegen führte nach der bisherigen Rechtsprechung des Ersten und Siebten Senats des BAG zur Unwirksamkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse, wenn nicht sämtliche Betriebsratsmitglieder anwesend waren. Da der Erste Senat dieses Erfordernis aufgeben möchte, hat er jetzt nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim Siebten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung festhält.

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09.07.2013

Behinderte Arbeitnehmer: EU-Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen verpflichten

EuGH 4.7.2013, C-312/11

Die Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Beschäftigung und die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen. Dies betrifft etwa Regelungen zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Arbeitsrhythmus oder zur Aufgabenverteilung. Nicht ausreichend sind insoweit Regelungen, die behinderten Menschen keine unmittelbare gerichtliche Geltendmachung ihrer Rechte erlauben.

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09.07.2013

Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag um einen Tag zu lang - Keine Anfechtbarkeit

LAG Mecklenburg-Vorpommern 17.4.2013, 2 Sa 237/12

Überschreitet die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags den Zwei-Jahres-Zeitraum des § 14 Abs. 2 TzBfG um einen Tag, so besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort. Der Arbeitgeber kann die Befristung nicht erfolgreich mit der Begründung anfechten, dass er sich beim Datum verschrieben habe. Denn insoweit liegt regelmäßig kein Erklärungs- oder Inhaltsirrtum vor, sondern ein unbeachtlicher Kalkulationsirrtum.

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