Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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09.04.2015

Insolvenz: Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung

BAG 11.3.2015, 10 AZB 101/14

Die Beantwortung der Frage, ob die zu erstattenden Verfahrenskosten Insolvenz- oder Masseforderungen sind, kann nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) verlagert werden. Die Organe dieses Verfahrens sind vielmehr grundsätzlich an die Kostengrundentscheidung gebunden.

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07.04.2015

Zur Frage der Entgeltfortzahlung während ambulanter Kuren

LAG Niedersachsen 27.3.2015, 10 Sa 1005/14

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Krankheitsfall, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie sich in einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge befinden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel die Krankenkasse, die Maßnahme bewilligt hat und dass diese medizinisch notwendig ist.

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02.04.2015

Mit 1,58 Meter zu klein, um Bundespolizistin zu werden?

VG Schleswig 26.3.2015, 12 A 120/14

Die Bundespolizei darf eine Bewerberin für den höheren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei nicht deshalb ablehnen, weil sie nur 1,58 Meter groß ist und damit nicht über die von der Behörde vorgegebene Mindestkörperlänge verfügt. Die Ablehnung einer solchen Bewerberin verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und begründet deshalb einen Entschädigungsanspruch.

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02.04.2015

Studie: Querdenker sind in Unternehmen nicht gefragt

Ideale Mitarbeiter sollten verlässlich, produktiv, loyal und angepasst sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Dr. Andrea Derler von der FernUniversität in Hagen. Danach bevorzugen die meisten Unternehmen angepasste Beschäftigte. Unter den zehn am meisten erwünschten Eigenschaften finden sich auch noch Fleiß, Höflichkeit und Teamfähigkeit. Unerwünschte Eigenschaften sind dagegen Selbstbewusstsein, Unbelehrbarkeit und Abweichung von Firmentrends.

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30.03.2015

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Gehälter steigen durchschnittlich um 4,83 Prozent

Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben sich am 28.3.2015 auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Danach steigen die Gehälter der im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigten in diesem und im kommenden Jahr um insgesamt 4,83 Prozent. Die Beschäftigten müssen künftig allerdings höhere Beiträge für ihre Zusatzversorgung zahlen, um die Leistungen auch bei steigender Lebenserwartung zu sichern. Kein gemeinsames Verhandlungsergebnis gab es zudem bei der Frage der tariflichen Eingruppierung von angestellten Lehrern.

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30.03.2015

Unterschiedliche Berücksichtigung von Berufserfahrung im TV-L verstößt gegen das EU-Recht

ArbG Berlin 18.3.2015, 60 Ca 4638/14

§ 16 Abs. 2 TV-L, wonach eine aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber (also z.B. dem Land) erworbene Berufserfahrung zu einer anderen Stufeneinordnung führt als eine Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber, verstößt nach Auffassung des Arbeitsgerichts Berlin gegen das Unionsrecht. Diese Unterscheidung sei unvereinbar mit der europarechtlich gewährleisteten Freizügigkeit.

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27.03.2015

Kündigung nach künstlicher Befruchtung ist unwirksam

BAG 26.3.2015, 2 AZR 237/14

Der besondere Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen aus § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG beginnt im Fall einer Schwangerschaft nach einer künstlichen Befruchtung außerhalb des Körpers (Invitro-Fertilisation) bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle und nicht erst mit ihrer erfolgreichen Einnistung.

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27.03.2015

Auch arbeitslose Einwanderer können im Einzelfall einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben

EuGH-Generalanwalt 26.3.2015, C-67/14

EU-Ausländer, die sich zum Zweck der Arbeitssuche nach Deutschland begeben, können zwar grds. vom Bezug bestimmter Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II (ALG II) ausgeschlossen werden. Das gilt aber nicht generell. Wenn der EU-Ausländer in Deutschland bereits eine Beschäftigung ausgeübt hat, dürfen ihm derartige Leistungen nicht automatisch ohne individuelle Prüfung verweigert werden.

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25.03.2015

Auszubildende haben auch bei öffentlicher Förderung einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung

BAG 17.3.2015, 9 AZR 732/13

Auszubildende haben auch dann einen Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung, wenn ihr Ausbildungsplatz mit öffentlichen Geldern gefördert wird. Die Angemessenheit der Vergütung hat sich insoweit nicht am Budget des Ausbilders zu orientieren, sondern ist bereits bei der Vereinbarung des Budgets für die vorgesehene Zahl von Ausbildungsplätzen zu berücksichtigen.

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24.03.2015

Zuspätkommen wegen eines Sturms: Arbeitnehmer können einen Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift haben

LAG Düsseldorf 23.3.2015, 9 TaBV 86/14

Sieht eine Betriebsvereinbarung (BV) vor, dass Zeiten des Arbeitsausfalls wegen Naturkatastrophen dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben werden, so schließt dies das eigentlich vom Arbeitnehmer zu tragende Wegerisiko mit ein. Insoweit handelt es sich um eine für die Arbeitnehmer günstigere Regelung, die den allgemeinen Grundsätzen vorgeht. Arbeitnehmer, die wegen eines Sturms zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen, haben daher nach einer solchen BV einen Anspruch auf Gutschrift der ausgefallenen Arbeitszeit.

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