Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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03.02.2015

Betriebsratsschulung: Arbeitgeber können Betriebsrat auf kostengünstigeres Inhouse-Seminar verweisen

ArbG Trier 20.11.2014, 3 BV 11/14

Arbeitgeber können den bei ihnen gebildeten Betriebsrat jedenfalls dann darauf verweisen, eine Fortbildung nach § 37 Abs. 6 BetrVG als Inhouse-Schulung durchzuführen, wenn der Besuch eines inhaltsgleichen externen Seminars zu einer deutlichen Kostenmehrbelastung führen würde (hier: plus 70 Prozent) und keine gewichtigen Interessen des Betriebsrats entgegenstehen. Das Interesse an einem Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern anderer Betriebsräte kann deutlich höhere Kosten für ein externes Seminar nicht rechtfertigen.

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03.02.2015

Zur Wertfestsetzung beim Streit über mehrere Abmahnungen

LAG Berlin-Brandenburg 29.12.2014, 17 Ta (Kost) 6128/14

Der Streit über eine Abmahnung ist regelmäßig mit einer Bruttomonatsvergütung zu berechnen, ohne dass es auf die Anzahl und die Art der in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe sowie auf das konkrete Klageziel ankommt. Mehrere in einem Verfahren angegriffene Abmahnungen werden höchstens mit dem Vierteljahresverdienst bewertet. Ein höherer Streitwert als eine Bruttomonatsvergütung kommt dabei auch in Betracht, wenn die Abmahnungen aus dem gleichen Grund erfolgen.

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30.01.2015

Arbeitnehmer müssen rechtsunwirksame Versetzung nicht befolgen

LAG Köln 28.8.2014, 6 Sa 423/14

Ist eine Versetzung objektiv rechtswidrig, liegt in der Nichtaufnahme der Arbeit am neuen Arbeitsort keine zur Kündigung berechtigende beharrliche Arbeitsverweigerung. Die Rechtsprechung des BAG zur vorläufigen Verbindlichkeit einer unbilligen Direktionsrechtsausübung lässt sich auf das Kündigungsrecht nicht übertragen.

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30.01.2015

Kein Mindestlohn im reinen LKW-Transitverkehr

Die Bundesregierung setzt die Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische LKW-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst aus. Hierüber hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 30.1.2015 mit ihrem polnischen Amtskollegen verständigt. Die Interimslösung gilt bis zur Klärung europarechtlicher Fragen zur Anwendung des MiLoG auf den Verkehrsbereich.

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28.01.2015

Für den Sonderkündigungsschutz ab Ankündigung einer Pflegezeit gilt keine Höchstfrist

Thüringer LAG 2.10.2014, 6 Sa 345/13

Der Kündigungsschutz des § 5 PflegeZG ab Ankündigung einer Pflegezeit ist nicht zeitlich auf eine Höchstfrist vor deren Beginn begrenzt. Daher greift er z.B. auch dann ein, wenn ein Arbeitnehmer für in sechs Monaten eine Pflegezeit von wenigen Tagen ankündigt. Dies ist selbst dann nicht unbedingt rechtsmissbräuchlich, wenn die Ankündigung in Kenntnis einer unmittelbar bevorstehenden Kündigung erfolgt.

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28.01.2015

Aufzeichnungspflichten zum MiLoG: Ändern oder erst einmal beobachten?

Die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten soll kurzfristig nicht geändert werden. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am 28.1.2015 im Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das BMAS noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden. Gleichwohl gingen die Auffassungen der Parteien über einen Änderungsbedarf auseinander.

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27.01.2015

Kirchlicher Arbeitgeber kann einer Erzieherin bei Veröffentlichung privater Pornos im Internet kündigen

ArbG Augsburg 22.10.2014, 10 Ca 1518/14

Die private Veröffentlichung von pornografischen Fotos und Filmen im Internet durch eine Mitarbeiterin einer kirchlichen Behinderteneinrichtung stellt eine Loyalitätsverletzung dar, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Mitarbeiterin auf den im Internet veröffentlichten Fotos und Filmen erkennbar ist.

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27.01.2015

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zum BEM

LAG Rheinland-Pfalz 18.12.2014, 5 Sa 518/14

Arbeitgeber sind grds. nicht verpflichtet, zu Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) einen Rechtsbeistand des Arbeitnehmers hinzuzuziehen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt geschwächt ist oder auf Seiten des Arbeitgebers mehrere Personen am Gespräch beteiligt sind. Es gibt insoweit keinen Anspruch auf "Waffengleichheit".

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26.01.2015

Anbringen einer Kamera-Attrappe unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats

LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.11.2014, 3 TaBV 5/14

Eine Klinik kann im Außenbereich ihres Gebäudes die Attrappe einer Videokamera anbringen, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einholen zu müssen. Ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG scheidet aus, weil die Kamera-Attrappe objektiv nicht geeignet ist, Arbeitnehmer zu überwachen. Es besteht auch kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da mit der Attrappe nicht kontrolliert werden kann, wer wann das Gebäude betritt oder verlässt.

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22.01.2015

Leiharbeitnehmer-Einsatz darf inhaltlich und zeitlich beschränkt werden

EuGH-Generalanwalt 20.11.2014, C-533/13

Die Leiharbeitsrichtlinie verbietet zwar grds. Einschränkungen der Leiharbeit. Das gilt aber nicht für solche Einschränkungen, die aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Tarifvertrag den Einsatz von Leiharbeitnehmern auf vorübergehende Aufgaben beschränkt, die aus objektiven Gründen nicht durch die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens ausgeführt werden können. Gleiches gilt für das Verbot, Leiharbeitnehmer über einen längeren Zeitraum mit Aufgaben zu betrauen, die auch der Stammbelegschaft obliegen.

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