Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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05.05.2015

Alle Aufsätze zum Mindestlohngesetz im Überblick

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Das scheint nur auf dem ersten Blick einfach. Bei genauerer Betrachtung ergeben sich dagegen zahlreiche Folgefragen, die im ArbRB in zahlreichen Aufsätzen eingehend behandelt worden sind. Für einen besseren Überblick über die Veröffentlichungen finden Sie hier eine Sammlung dieser Aufsätze.

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04.05.2015

Drei neue Richter/innen am BAG: Dr. Annette Volk, Dr. Guido Schlünder und Matthias Waskow

Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Würzburg Dr. Annette Volk, den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Dr. Guido Schlünder und den Richter am Arbeitsgericht Hamburg Matthias Waskow mit Wirkung vom 1.5.2015 zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Das Präsidium hat Dr. Annette Volk dem Fünften Senat, Dr. Guido Schlünder dem Zehnten Senat und Matthias Waskow dem Siebten Senat zugeteilt.

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04.05.2015

Der ehemalige Richter am BAG Prof. Dr. Hans-Wolf Friedrich ist verstorben

Am 17.4.2015 ist der ehemalige Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Hans-Wolf Friedrich im Alter von 73 Jahren verstorben. Friedrich war 1994 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen worden. Dort gehörte er zunächst dem Vierten Senat und seit März 2005 dem Sechsten Senat an. Zudem war er viele Jahre Mitglied des Präsidiums des Bundesarbeitsgerichts, bevor er zum 31.1.2007 mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurde.

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04.05.2015

Massenentlassung setzt Kündigung von mindestens 20 Arbeitnehmern eines einzelnen Betriebs voraus

EuGH 30.4.2015, C-80/14

Die nach der Massenentlassungsrichtlinie bestehenden Informations- und Konsultationspflichten setzten voraus, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums mindestens 20 Arbeitnehmern eines einzelnen Betriebs gekündigt wird. Denn der Begriff "Betrieb" bezieht sich in einem Unternehmen mit mehreren Einheiten nicht auf das gesamte Unternehmen, sondern nur auf die Einheit, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgaben konkret zugewiesen sind.

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30.04.2015

Auch gemeinnützige Einrichtungen müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen

BAG 29.4.2015, 9 AZR 108/14

Auch für gemeinnützige Einrichtungen zur Förderung der Berufsausbildung gilt, dass die von ihnen gezahlte Ausbildungsvergütung die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte Vergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten darf. Liegt eine solche Unterschreitung vor, wird vermutet, dass die Vergütung unangemessen ist. Diese Vermutung kann der Ausbildungsbetrieb zwar grds. widerlegen. Hierfür reicht es allerdings nicht aus, dass er darlegt, dass die Ausbildungsvergütung durch Spenden finanziert wird.

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29.04.2015

Kündigung als "Strafe" für die Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ist unwirksam

ArbG Berlin 17.4.2015, 28 Ca 2405/15

Verlangt ein Arbeitnehmer die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und reagiert der Arbeitgeber hierauf mit dem Angebot, die Arbeitszeit in einem Umfang zu reduzieren, dass bei gleichbleibendem Gehalt die Mindestlohngrenze eingehalten wird, so berechtigt eine Ablehnung des Änderungsangebots den Arbeitgeber nicht zur Kündigung. Eine solche Kündigung stellt eine verbotene Maßregelung i.S.v. § 612a BGB dar.

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28.04.2015

Beschäftigte der Kommunen haben nur noch in Altfällen einen Anspruch auf Bewährungsaufstieg

ArbG Düsseldorf 16.3.3015, 15 Ca 8 u. 9/15

Im Geltungsbereich des für die Kommunen geltenden TVöD-VKA ist ein Bewährungsaufstieg derzeit nur noch möglich, wenn der jeweilige Mitarbeiter bereits unter Geltung des BAT eingestellt und in den TVöD übergeleitet wurde. Später eingestellte Mitarbeiter der Kommunen können daher lediglich bei Veränderung ihrer Tätigkeit höhergruppiert werden und nicht mehr bereits nach Absolvierung einer bestimmten Bewährungszeit.

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28.04.2015

Arbeitslosen sind mindestens zwei Bewerbungen pro Woche zumutbar

LSG Rheinland-Pfalz 16.12.2014, L 3 AS 505/13

Eine Eingliederungsvereinbarung, wonach das Arbeitslosengeld II (ALG II) gemindert wird, wenn der Arbeitslose nicht mindestens zwei Bewerbungen pro Woche schreibt, ist grds. wirksam. Eine Minderung des ALG II scheidet in diesem Fall nur dann aus, wenn der Arbeitslose nachweist, dass nicht genug Stellenangebote vorhanden waren, um der Verpflichtung aus der Eingliederungsvereinbarung nachzukommen.

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24.04.2015

Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes ist wirksam

LAG Berlin-Brandenburg 17.4.2015, 2 BVL 5001/14 u. 2 BVL 5002/14

Das LAG Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass das BMAS die Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes aus den Jahren 2008 und 2010 wirksam für allgemeinverbindlich erklärt hat. Daher müssen auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber der Branche Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes zahlen. Die Entscheidung ist ein Novum, da bis zu einer Gesetzesänderung im letzten Jahr nicht die Landesarbeitsgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte für die Überprüfung von Allgemeinverbindlicherklärungen zuständig waren.

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24.04.2015

Konzernunternehmen können durch unternehmerische Entscheidungen Betriebsrentenanpassungen beeinflussen

BAG 21.4.2015, 3 AZR 729/13

Für den Anspruch eines Betriebsrentners auf Anpassung der Leistungen aus § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG kommt es auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des die Rentenzahlung schuldenden Unternehmens an. Nicht maßgeblich ist hingegen die fiktive wirtschaftliche Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären. Daher bleibt eine Maßnahme, die u.U. zu einer konzerninternen Vorteilsverlagerung auf die Muttergesellschaft führt, grds. unberücksichtigt, es sei denn, dass die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff vorliegen.

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