Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Arbeitsstättenverordnung

Bereits im Dezember 2016 in Kraft getreten ist die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die das Bundeskabinett am 3.11.2016 beschlossen hatte. Damit werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert. Außerdem werden einige schon bislang bestehende Regelungen konkretisiert und diese teilweise an neue Anforderungen angepasst.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Flexirentengesetz

Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz - FlexReG) tritt überwiegend zum 1.1.2017, in Teilen aber auch (z.B. hinsichtlich der besseren Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst oder der flexibleren Zuzahlungsmöglichkeit bei Rentenabschlägen) zum 1.7.2017 in Kraft. Mit der Neuregelung verfolgt die Bundesregierung im Wesentlichen zwei Ziele: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus soll attraktiver gemacht werden. Hierfür sind eine Reihe von Änderungen vor allem im SGB VI und SGB III geplant.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am 26.10.2016 im Rahmen seiner Zustimmung zur Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Es folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Diese entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns, das nächste Mal also 2018 über eine Anpassung zum 1.1.2019.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: SGB II

Ab dem 1.1.2017 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 409 Euro.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: SGB III

Zum 1.1.2017 wird die soziale Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung neu geregelt. Danach sind Pflegepersonen versicherungspflichtig, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mind. "Pflegegrad 2" in einem zeitlichen Umfang von mind. zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mind. zwei Tage in der Woche pflegen. Zudem muss die Pflegeperson unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung gewesen sein oder einen Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung (insb. Arbeitslosengeld) gehabt haben. Die Beiträge werden allein von den Pflegekassen gezahlt.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Insolvenz- und Kurzarbeitergeld

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird 2017 von bisher 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent gesenkt. Dies regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017, die am 1.1.2017 in Kraft tritt. Der Umlagesatz von 0,09 Prozent gilt für das Kalenderjahr 2017.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz beträgt ab dem 1.1.2017 weiterhin 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Betriebliche Altersversorgung

Ab dem 1.1.2017 sind Anbieter von Riester- und Basisrentenverträgen verpflichtet, ihre Kunden vor Abschluss des Vertrags mit einem neuen Produktinformationsblatt zu informieren. Das Blatt dient der Erhöhung der Transparenz gegenüber dem Verbraucher und enthält wichtige Informationen zu wesentlichen Merkmalen der Produkte, insbesondere zu deren Chancen und Risiken sowie zu deren Kosten. Kosten, die im Produktinformationsblatt nicht ausgewiesen sind, muss der Kunde nicht übernehmen. Kostenänderungen sind vom Anbieter anzuzeigen.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Mutterschutzgesetz

Ebenfalls noch im Entwurfsstadium befindet sich die Reform des Mutterschutzrechts. Ziel der geplanten Neuregelung ist es, Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser zu schützen und das aus dem Jahr 1952 stammende Mutterschutzgesetz (MuSchG) an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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23.12.2016

Die EU-Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen Massenentlassungen untersagen

EuGH 21.12.2016, C-201/15

Unter bestimmten Umständen können die EU-Mitgliedstaaten Regelungen schaffen, wonach der Staat im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer und der Beschäftigung Massenentlassungen untersagen kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein gerechtes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Arbeitnehmer und der Beschäftigung einerseits und der Niederlassungsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit der Arbeitgeber andererseits. Zudem dürfen die gesetzlichen Kriterien für die Beurteilung einer Massenentlassung nicht zu allgemein und ungenau gefasst sein.

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22.12.2016

Bundeskabinett beschließt Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen und damit eine grundlegende Reform des Betriebsrentenrechts auf den Weg gebracht. Ziel der Neuregelung ist es, einen größeren Verbreitungsgrad der Betriebsrente zu erreichen. Angesprochen werden sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen.

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20.12.2016

Arbeitgeber müssen bei Gründung einer Scheingesellschaft SV-Beiträge nachzahlen

SG Heilbronn 6.12.2016, S 11 R 1878/16

Gründen Arbeitnehmer eine Gesellschaft (hier: eine OHG), um das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses zu verschleiern, so kann der Arbeitgeber noch Jahre später auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch genommen werden. Soweit er mit der Gesellschaft Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen hat, handelt es sich um gem. § 117 BGB nichtige Scheingeschäfte, so dass die Vorschriften über das verdeckte Rechtsgeschäft Anwendung finden.

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16.12.2016

Vorlage an den EuGH zu den Auskunftspflichten abhängiger Unternehmen bei Massenentlassungen

LAG Berlin-Brandenburg 24.11.2016, 10 Sa 284/16 u.a.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat dem EuGH einige Fragen zur Auslegung der Auskunftspflicht von abhängigen Unternehmen bei Massenentlassungen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es will zum einen wissen, in welchen Fällen § 17 Abs. 3a KSchG, der die Auskunftspflichten abhängiger Unternehmen regelt, konkret anwendbar ist, und zum anderen, welche Informationen das beherrschende Unternehmen hiernach weitergeben muss.

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13.12.2016

Veröffentlichung von Kommentaren auf Facebook-Seite des Unternehmens kann mitbestimmungspflichtig sein

BAG 13.12.2016, 1 ABR 7/15

Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber zwar nicht generell untersagen, eine Facebook-Seite zu betreiben. Der Mitbestimmung kann aber die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegen, Kommentare von anderen Facebook-Nutzern auf dieser Seite unmittelbar zu veröffentlichen. Soweit sich diese auf das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern beziehen, führt das zu einer mitbestimmungspflichtigen Überwachung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtung i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

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13.12.2016

EuGH-Vorlage: Müssen Arbeitgeber Urlaubsansprüche ohne Antrag des Arbeitnehmers von sich aus erfüllen?

BAG 13.12.2016, 9 AZR 541/15 (A)

Das BAG hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Arbeitgeber nach dem EU-Recht verpflichtet sind, Urlaub von sich aus zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag stellt und damit ein Verfall des Urlaubsanspruchs zum Jahresende droht. Das deutsche Recht sieht eine solche Verpflichtung nicht vor.

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12.12.2016

Achtung Ironie! Arbeitnehmer können auch Korrektur eines zu positiven Zeugnisses verlangen

LAG Hamm 14.11.2016, 12 Ta 475/16

Der Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers kann auch dann nicht erfüllt sein, wenn der Arbeitgeber vom Zeugnisentwurf des Arbeitnehmers "nach oben" abweicht. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem Gesamteindruck des Zeugnisses ergibt, dass die Bewertungen einen ironischen Charakter haben und damit nicht ernst gemeint sind.

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09.12.2016

Bereitschaftsbetreuer des Jugendamts üben keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus

SG Dresden 15.11.2016, S 33 R 773/13

Bereitschaftsbetreuer des Jugendamtes, die Kinder in Krisensituationen bei sich aufnehmen, sind nicht gesetzlich sozialversichert. Gegen ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV sprechen insbesondere die Freiheit der Bereitschaftsbetreuer bei der Ausgestaltung der Betreuung, die vertragliche Mitverpflichtung des Ehepartners und das niedrige Betreuungsgeld.

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05.12.2016

Zur Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Fehler im Wahlausschreiben

ArbG Düsseldorf 28.11.2016, 2 BV 286/16

Eine Betriebsratswahl ist nicht nichtig, aber anfechtbar, wenn der Wahlvorstand im Wahlausschreiben unterschiedliche Angaben zur Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder gemacht hat, er einerseits für alle Arbeitnehmer Briefwahl angeordnet, andererseits ein Wahltermin für die Stimmabgabe festgelegt hat und wenn die Wahlunterlagen nicht versandt wurden.

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02.12.2016

Generelles Kopftuch-Verbot in Kitas ist verfassungswidrig

BVerfG 18.10.2016, 1 BvR 354/11

Erzieherinnen in Kindertagesstätten kann es nicht generell untersagt werden, bei der Arbeit ein islamisches Kopftuch zu tragen. Ein Verbot äußerlicher religiöser Bekundungen ist auch in diesem Bereich nur verhältnismäßig, wenn hiervon nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr für den Einrichtungsfrieden und die Neutralität des öffentlichen Einrichtungsträgers ausgeht. Das ist beim bloßen Tragen eines islamischen Kopftuchs nicht der Fall, da hiermit allein noch kein werbender oder gar missionarischer Effekt verbunden ist.

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25.11.2016

Die neue 40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen von Arbeitgebern

LAG Köln 22.11.2016, 12 Sa 524/16

Auch Arbeitgeber müssen bei verspäteter oder unvollständiger (Lohn-)Zahlung gemäß dem neuen § 288 Abs. 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz i.H.v. 40 Euro leisten. Dem steht nicht entgegen, dass die Pauschale auf separat entschädigte Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet wird, es im Arbeitsrecht aber keinen Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten gibt. Die Norm ist nach ihrem Zweck trotzdem anwendbar, zumal es keine Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht gibt.

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