Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

 Das müssen Sie im Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben. 

Online-Dossier: Digitalisierung im Prozessrecht – Videokonferenztechnik, Elektronischer Rechtsverkehr, Online-Verfahren
In unserem stetig anwachsenden Online-Dossier finden Sie zahlreiche Aufsätze und wertvolle Kommentierungen zu den neuen Vorschriften sowie praxisnahe Hilfestellungen und bleiben bei allen Entwicklungen auf den neuesten Stand.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

Weitere Online-Dossiers:
Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht

pro Seite
13.03.2026

Objektbezogene Beschränkung des Stimmrechts der Sondereigentümer durch Vereinbarung

BGH v. 27.2.2026 - V ZR 189/24

Es ist grundsätzlich möglich, das Stimmrecht der Sondereigentümer durch Vereinbarung objektbezogen zu beschränken (hier: "Angelegenheiten der Tiefgarage"). Der Umfang der Beschränkung muss sich eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung ergeben; verbleiben bei der gebotenen objektiven Auslegung einer entsprechenden Klausel nicht aufklärbare Zweifel über deren Inhalt, ist die beabsichtigte Einschränkung unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der bestimmte Wohnungs- bzw. Teileigentümer (hier: Stellplatzeigentümer) im Hinblick auf die Verwalterbestellung oder die auf Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan bezogenen Beschlüsse kein Stimmrecht haben, ist nichtig.

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13.03.2026

Identitätsdokumente transsexueller Personen

EuGH v. 12.3.2026 - C-43/24

Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die es nicht zulässt, die Daten betreffend das Geschlecht eines Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, zu ändern, verstößt gegen das Unionsrecht.

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12.03.2026

Zur Aufhebung der Nachlassverwaltung im Falle der Masselosigkeit des Nachlasses

OLG Oldenburg v. 24.2.2026 - 3 W 4/26

Im Falle der offensichtlichen Masselosigkeit des Nachlasses ist der Nachlassverwalter nicht verpflichtet, die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Das Gericht kann die Nachlassverwaltung in diesem Falle aufheben.

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11.03.2026

Volljähriges Kind darf Geburtsnamen der Mutter annehmen

AG Schöneberg v. 5.3.2026 - 71f III 109/25

Die Namensänderung eines volljährigen Kindes aufgrund von § 1617d Abs. 3 BGB folgt einzig und allein der zeitlich vorausgegangenen Namensänderung des Elternteils nach § 1355 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 und 2 BGB. Auf die Umstände der möglicherweise vorangegangenen Namenserwerbstatbestände des Kindes (Einbenennung, öffentlich-rechtliche Namensänderung) stellt § 1617d BGB für die begehrte Rückkehr des Kindes zum Geburtsnamen des jeweiligen Elternteils dagegen gerade nicht ab.

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10.03.2026

Faksimile: Zum Vorliegen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts

BGH v. 11.2.2026 - VIII ZR 37/24

Erklärt ein Käufer ausdrücklich (nur) die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, schließt dies auch dann, wenn die Erklärung nicht von dem Käufer persönlich, sondern von dessen Rechtsanwalt abgegeben wurde, eine Auslegung dahingehend, dass der Käufer damit (konkludent) auch den Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat, nicht aus. Ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - wie für die Bejahung eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB erforderlich - vorliegt, ist anhand eines Vergleichs der vertraglich jeweils geschuldeten - und nicht anhand eines Vergleichs der von den Parteien nachfolgend jeweils erbrachten - Leistungen zu bestimmen.

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10.03.2026

Versäumnisbeschluss: Beschwerde kann nicht in Einspruch umgedeutet werden

BGH v. 4.2.2026 - XII ZB 328/25

Die in einer Familienstreitsache von einem Rechtsanwalt nach ergangenem Versäumnisbeschluss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegte Beschwerde kann nicht in einen Einspruch umgedeutet werden.

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09.03.2026

Halter eines falsch geparkten Autos trägt Mitschuld an Unfall

AG München v. 12.2.2026, 344 C 8946/25

Auch wenn es auf einem Parkplatz ohne Linien möglicherweise üblich ist, die Durchfahrt zu beparken, wenn es zu wenig Parkplätze gibt, führt dies nicht zu einem Recht auf ein Parken in der Durchfahrt. Denn im Straßenverkehr ist vieles üblich, was mit der StVO nicht vereinbar ist. Der Halter eines falsch geparkten Autos trägt somit Mitschuld an einem Unfall.

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09.03.2026

Gesundheitsschäden nach Corona-Impfung: Mögliche Ansprüche gegen den Impfstoff-Hersteller

BGH v. 9.3.2026 - VI ZR 335/24

Der BGH hat erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden, die eine gegen das Corona-Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend macht. Nachdem die Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten, hat der BGH nun auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

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09.03.2026

Sterbendes Pony fällt auf Tierärztin: Kein Schmerzensgeld

OLG Frankfurt a.M. v. 29.1.2026 - 3 U 127/25

Fällt ein Pony während des Sterbeprozesses, den eine Tierärztin durch eine Injektion ausgelöst hat, auf die Tierärztin, haftet die Eigentümerin des Ponys nicht für dadurch verursachte Schäden. Das Umfallen des Tieres stellt keine Realisierung einer Tiergefahr dar, sondern ist allein auf die Schwerkraft zurückzuführen.

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04.03.2026

WEG: Haltung von Bienenvölkern auf dem Balkon ist verboten

LG Köln v. 15.1.2026 - 15 S 17/25

Die Bienenhaltung überschreitet die zulässige Wohnnutzung (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG) und stellt einen nicht unerheblichen Nachteil i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG dar. Maßgeblich ist eine konkrete, objektive Beeinträchtigung nach der Verkehrsanschauung. Das Anbringen des Schildes (hier: "Honig aus eigener Imkerei") im Treppenhaus stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar und bedarf nach § 20 Abs. 1 WEG eines Gestattungsbeschlusses.

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