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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.01.2025

Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.1.2025 hat die Finanzverwaltung die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (BStBl. I 2021, 2483, verlängert durch das BMF-Schreiben vom 26.1.2023, BStBl. I 2023, 206) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verlängert.

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23.01.2025

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 23.12.2024 hat die Finanzverwaltung ausführlich zum amtlichen Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person Stellung genommen sowie das bisherige Anwendungsschreiben neu gefasst.

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23.01.2025

Neue Gesellschafter bei einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Kurzbesprechung

Wird eine an der grundbesitzenden Personengesellschaft mittelbar beteiligte Personengesellschaft in die Gesellschafterstruktur eingefügt (Verlängerung der Beteiligungskette), ohne dass sich die Gesellschafter geändert haben, ist kein neuer Gesellschafter der grundbesitzenden Personengesellschaft im Sinne von § 1 Abs. 2a Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes hinzugekommen.

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23.01.2025

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Out of Home-Werbung

Kurzbesprechung

1. Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) setzt subjektive Rechte an unkörperlichen Gütern mit selbständigem Vermögenswert voraus, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition ‑‑ein Abwehrrecht‑‑ besteht (Anschluss an die Senatsurteile vom 26.04.2018 - III R 25/16; vom 19.12.2019 - III R 39/17 und vom 29.06.2022 - III R 2/21). Kann eine mit der Mediaplanung beauftragte Spezialagentur aus ihren Verträgen mit den Werbeträgeranbietern keine Ansprüche ableiten, die über die Erfüllung der Verpflichtung zum Sichtbarmachen von Werbung hinausgehen und eine Abwehrbefugnis gegenüber Dritten beinhalten, fehlt es an einer Rechteüberlassung im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG.
2. Für die rechtliche Zuordnung von Verträgen, die Werbung mit digitalen oder analogen Werbeträgern zum Gegenstand haben, zum Vertragstyp Werkvertrag oder Mietvertrag ist entscheidend, ob die Vertragsparteien als Hauptleistungspflicht ein vom Anbieter mit dem Werbeträger zu erzielendes Arbeitsergebnis oder das Zur-Verfügung-Stellen des Werbeträgers zur Nutzung durch den Kunden vereinbart haben. Bei digitaler Werbung steht regelmäßig nicht die Benutzung der digitalen Fläche, sondern eine mit der digitalen Fläche vom Anbieter zu erbringende Werbeleistung im Vordergrund. Übernimmt der Anbieter von analogen Werbeträgern neben der Pflicht zur Anbringung der Werbemittel gewichtige auf den Werbeerfolg bezogene Pflichten, kann dies zur Einordnung des Vertrags als Werkvertrag führen.

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23.01.2025

Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums

Kurzbesprechung

Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums ("zu Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war.

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23.01.2025

Volljährigenadoption: Gesetzliche Regelungen über namensrechtlichen Folgen verfassungsgemäß

BVerfG v. 24.10.2024 - 1 BvL 10/20

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann. Die gesetzlichen Regelungen über die Volljährigenadoption ordnen im Grundsatz an, dass als Folge der Adoption die angenommene volljährige Person den Familiennamen der annehmenden Person als Geburtsnamen erhält. Damit kann einhergehen, dass sich auch der geführte Familienname der angenommenen Person ändert und sie ihren bisherigen Familiennamen lediglich noch als Teil eines Doppelnamens beibehalten kann. Die Entscheidung des BVerfG ist mit 5:3 Stimmen ergangen - die Richterin Ott, der Richter Eifert und die Richterin Meßling haben ein Sondervotum verfasst.

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23.01.2025

Zur Pfändbarkeit der Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von im Rahmen eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrags verwahrter Gelder

BGH v. 16.1.2025 - IX ZR 91/24

Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von im Rahmen eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrags verwahrter Gelder sind grundsätzlich pfändbar und gehören zur Insolvenzmasse. Sie stehen weder nur bedingt pfändbaren Bezügen noch Ansprüchen aus Lebensversicherungen gleich, die nur auf den Todesfall abgeschlossen sind und deren Versicherungssumme 5.400 € nicht übersteigt.

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22.01.2025

Kostenbeteiligung bei Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen Teilschulung

BAG v. 20.8.2024 - 9 AZR 259/23

Vereinbarungen über die Beteiligung eines Arbeitnehmers an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung benachteiligen den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen. Dies gilt auch für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung zum Gegenstand haben.

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22.01.2025

WEG: Verzicht Alternativangebote mit Verweis auf "die besondere Situation im Handwerkerbereich"?

LG Frankfurt a.M. v. 1.8.2024 - 2-13 S 23/24

"Wegen der besonderen Situation am Handwerkermarkt" können die Wohnungseigentümer nicht auf das Erfordernis von Vergleichsangeboten verzichten, wenn diese erforderlich sind, um die Ermessensentscheidung auf eine ausreichend gesicherte Tatsachengrundlage zu stellen. Von dem Erfordernis der Alternativangebote bestehen Ausnahmen, wenn das Auftragsvolumen gering ist oder sich das Angebot im Rahmen des Üblichen bewegt. Maßgeblich ist dabei stets eine Einzelfallbetrachtung.

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22.01.2025

Insolvenz einer Fluggesellschaft und Flugpreiszahlung per Gutschein

BGH v. 16.1.2025 - IX ZR 236/23

Schließt ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Luftfahrtunternehmens einen neuen Beförderungsvertrag ab, handelt es sich bei den Beförderungsansprüchen um Masseverbindlichkeiten, auch wenn der Flugpreis mittels eines Gutscheins bezahlt wird, den das Luftfahrtunternehmen anlässlich der Annullierung eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gebuchten und bezahlten Flugs dem Gläubiger ausgestellt hat. Annulliert das Luftfahrtunternehmen einen Flug, kann der Gläubiger auch dann die Erstattung des Flugpreises in Geld verlangen, wenn er den Flugpreis mittels eines Gutscheins bezahlt hat, den das Luftfahrtunternehmen anlässlich der früheren Annullierung eines vom Gläubiger vollständig bezahlten Flugs ausgestellt hat.

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