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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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13.06.2025

Zum Erfordernis der einfachen Signatur bei Übersendung eines Schriftsatzes auf einem sicheren Übermittlungsweg

BGH v. 9.4.2025 - XII ZB 599/23

Die einfache Signatur besteht aus der Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, etwa der maschinenschriftliche Namenszug unter dem Schriftsatz oder eine eingescannte Unterschrift. Die Anfügung der Bezeichnung "Rechtsanwältin" unter dem Schriftsatz stellt keine Signatur dar (im Anschluss an BGH v. 7.9.2022 - XII ZB 215/22 - FamRZ 2022, 1865).

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13.06.2025

Webshop: Kündigungsschaltfläche auch bei einmaligem Entgelt für Verbraucher und automatischem Vertragsende nach vereinbarter Laufzeit erforderlich

BGH v. 22.5.2025 - I ZR 161/24

Hat der Unternehmer dem Verbraucher ermöglicht, über eine Internetseite einen Vertrag über die wiederkehrende Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zu schließen, so muss er auf der Internetseite eine Kündigungsschaltfläche auch dann bereitstellen, wenn der Verbraucher für die vertraglichen Leistungen des Unternehmers ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet.

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12.06.2025

Zur Anwendbarkeit der aufgehobenen Vorschrift des § 7 a UVG auf bereits vor dem 1.1.2025 fällig gewordene und dann übergegangene Unterhaltsansprüche

BGH v. 21.5.2025 - XII ZB 486/24

Die zum 1.1.2025 aufgehobene Vorschrift des § 7 a UVG ist auch weiterhin auf Unterhaltsansprüche anzuwenden, die bereits vor diesem Zeitpunkt fällig geworden und dann auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse übergegangen sind. § 7 a UVG hindert die gerichtliche Geltendmachung derartiger Unterhaltsansprüche für solche Zeiträume nicht, in denen der Unterhaltspflichtige über eigenes Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II verfügte. Letzteres war auch dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige die Absetzbeträge des § 11 b SGB II übersteigende Erwerbseinkünfte erzielte und lediglich ergänzende Leistungen nach dem SGB II bezog (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 31.5.2023 - XII ZB 190/22, FamRZ 2023, 1287).

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12.06.2025

Flug verpasst - Wann ist ein Eintreffen noch rechtzeitig?

LG Koblenz v. 25.3.2025 - 1 O 114/24

An einem entschädigungspflichtigen Sonderopfer fehlt es, wenn ein Passagier seinen Flug versäumt, weil er nicht rechtzeitig zur Sicherheitskontrolle erscheint und deshalb die Kontrolle nicht mehr vor Abschluss des Boardings passieren kann. In diesem Zusammenhang - also bei der Beurteilung der Frage der Rechtzeitigkeit des Eintreffens des Passagiers - kommt es auch auf die Empfehlungen des Flughafenbetreibers und die Vorgaben der Fluggesellschaft an.

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12.06.2025

Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag

BGH v. 20.5.2025 - XI ZR 22/24

Im Hinblick auf eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnungsmethode genügt es nach ständiger Senatsrechtsprechung, wenn der Darlehensgeber die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter in groben Zügen benennt. Die Darstellung einer finanzmathematischen Berechnungsformel ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Schadensberechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode ist die vorbeschriebene Differenzrechnung ein wesentlicher, in groben Zügen zu benennender Parameter, ohne den die Methode der Berechnung nicht nachvollziehbar ist.

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12.06.2025

Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3 KStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 6.6.2025 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der BFH-Entscheidung v. 29.8.2024 - V R 43/21 Stellung genommen.

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12.06.2025

Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer Identifikationsnummer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 6.6.2025 hat die Finanzverwaltung Abschnitt 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer Identifikationsnummer geändert.

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12.06.2025

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 3.6.2025 hat die Finanzverwaltung eine finale Staatenaustauschliste 2025 i.S.d. § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2025 bekannt gemacht.

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12.06.2025

Statthafte Klageart und Klagefrist für die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Kurzbesprechung

1. Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung des gegen eine Finanzbehörde gerichteten Anspruchs aus Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Verpflichtungsklage gemäß § 40 Abs. 1 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung ‑‑FGO‑‑ (Anschluss an Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.2022 - 6 C 10.21, BVerwGE 177, 211, Rz 14).
2. Die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität gebieten es nicht, eine Verpflichtungsklage, die einen Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO zum Gegenstand hat, losgelöst von der in § 47 Abs. 1 FGO beziehungsweise in § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO geregelten Frist (das heißt "jederzeit") erheben zu können.

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12.06.2025

Registergericht: Keine Aufnahme einer vom Notar eingereichten Gesellschafterliste bei sicherer Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit

BGH v. 18.3.2025 - II ZB 11/24

Der Ausschließungsgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG liegt auch dann vor, wenn ein Dritter an der Beurkundung beteiligt ist, der von der Ehefrau des Notars als alleinige Geschäftsführerin einer GmbH in deren Namen bevollmächtigt wird, die GmbH bei der Beurkundung von Willenserklärungen zu vertreten. Das Registergericht kann die Aufnahme einer vom Notar eingereichten Gesellschafterliste ablehnen, wenn es ohne weitere Ermittlungen sichere Kenntnis davon gewinnt, dass die mit ihr bescheinigte Änderung in den Personen der Gesellschafter nicht stattgefunden hat. Eine sichere Kenntnis liegt nur vor, wenn diese in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht offensichtlich keinem Zweifel unterliegt.

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