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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2020 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Der gesetzliche Mindestlohn

Ab dem 1.1.2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die bereits im Jahr 2018 beschlossene Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem gleichen Jahr.

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung (ALG II)

Am 1.1.2020 treten weitere Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung in Kraft: Während bisher für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) grds. eine Mindestversicherungszeit von zwölf Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren erforderlich war, gilt künftig eine erweiterte Rahmenfrist von 30 Monaten. Des Weiteren hat der Gesetzgeber die Zugangsbedingungen der Sonderregelung zu der auf sechs Monate verkürzten Mindestversicherungszeit für Personen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, nochmals erleichtert.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und Insolvenzgeld

Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird ab dem 1.1.2020 befristet bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent mittels Rechtsverordnung (Beitragssatzverordnung) gesenkt. Dies entlastet sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Berufsausbildungsrecht

Am 1.1.2020 tritt das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) in Kraft.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Beitragsentlastungen für Betriebsrentner

Ab 2020 müssen Betriebsrentner nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 € liegt. Der Freibetrag gilt gleichermaßen für monatliche Zahlungen wie für einmalige Kapitalauszahlungen. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentenfreibetragsgesetz), dem der Bundestag am 13.12.2019 zugestimmt hat.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Änderungen bei der Arbeitnehmerentsendung

Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2018/957 die bisherige Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern) geändert. Die Änderungsrichtlinie ist bis zum 30.7.2020 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu liegt seit dem 12.11.2019 ein Referentenentwurf vor ("Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern (Entsenderichtlinie)").

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Der Brexit und das Arbeitsrecht

Kommt der Brexit und falls ja mit oder ohne Deal? Das steht im Moment noch nicht fest. Der deutsche Gesetzgeber hat sich auf den "Worst Case" eingestellt und mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung Regelungen beschlossen, die im Fall eines Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands aus der EU ohne Austrittsabkommen in Kraft treten werden.

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20.12.2019

Sonderumlagen als Gewinnminderungen i.S. des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG

BFH v. 22.5.2019, I R 16/17

Typischer Anwendungsfall des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG ist die Beteiligung eines durch § 8b KStG begünstigten Betriebs gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einem (regelmäßig selbst rechtsfähigen) Verband, der wiederum an einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beteiligt. Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Auf die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das aufsehenerregende Arbeitszeiturteil des EuGH (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 - C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) wartet die Fachwelt zwar noch vergeblich. Auch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung ist noch nicht in Sicht. Andere Neuerungen hat der Gesetzgeber aber auf den Weg gebracht, wie z.B. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft treten wird, und damit weitere im Zusammenhang stehende Verordnungen.

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