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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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18.05.2017

Uber Black: EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Mietwagen-App

BGH 18.5.2017, I ZR 3/16

Der BGH hat dem EuGH im Zusammenhang mit der Vermittlung von Mietwagen über die App "Uber Black" Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Fraglich ist insbesondere, ob unionsrechtliche Bestimmungen einem Verbot von "Uber Black" entgegenstehen.

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18.05.2017

Einstufung als bedeutendes Unternehmen der Landeskreditbank Baden-Württemberg bleibt bestehen

EuG 16.5.2017, T-122/15

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg bleibt als "bedeutendes" Unternehmen eingestuft, da sie die Kriterien dafür erfüllt. Besondere Umstände, die die Herabstufung auf ein "weniger bedeutsames" Unternehmen rechtfertigen würden, liegen nicht vor.

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18.05.2017

Erklärungsabgabeverpflichtung nach § 56 Satz 2 EStDV

Kurzbesprechung

§ 56 Satz 2 EStDV verpflichtet den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist. Diese Verpflichtung gilt nur für den unmittelbar auf den festgestellten Verlustabzug folgenden Veranlagungszeitraum. Im Fall einer Antragsveranlagung kommt der Steuerpflichtige mit der Abgabe der Ein-kommensteuererklärung nicht nur seiner Erklärungspflicht gemäß § 56 Satz 2 EStDV nach, sondern stellt zugleich einen die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3 AO auslösenden Antrag auf Veranlagung i.S. des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG.

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18.05.2017

Umsatzsteuerliche Rechtsfolgen bei in einem Freihafen bewirkte Umsätze innerhalb eines Organkreises

Kurzbesprechung

Die Regelung in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b UStG bewirkt nicht, dass eine im Freihafen ansässige Organgesellschaft als im Inland ansässig gilt.

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18.05.2017

Inanspruchnahme des Schenkers nach vorheriger Inanspruchnahme des Beschenkten

Kurzbesprechung

Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die Entrichtung der Schenkungsteuer vertraglich übernommen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde nach einer zu niedrigen Festsetzung der Steuer gegen den Beschenkten für die Differenz zu der rechtmäßig festzusetzenden Steuer den Schenker in Anspruch nimmt.

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18.05.2017

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen

Kurzbesprechung

Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.

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18.05.2017

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung

Kurzbesprechung

Die Hinzurechnung verausgabter Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist auch in Zwischenvermietungsfällen anzuwenden.

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18.05.2017

Hinzurechnung von Mieten für Konzertsäle

Kurzbesprechung

Konzertveranstalter müssen die Kosten für die tageweise Anmietung von Konzertsälen und anderen Veranstaltungsstätten bei der Gewerbesteuer nach 3 8 Nr. 1e GewStG anteilig ihrem Gewinn wieder hinzurechnen.

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18.05.2017

Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

Kurzbesprechung

Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten dem Grunde nach als Werbungskosten abziehbar. Die für die Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen begründete Rechtsprechung ist auf alle Formen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs anwendbar.

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18.05.2017

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Kurzbesprechung

Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns.

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