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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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25.09.2025

Geplanter Personalabbau: Welcher Zeitpunkt ist entscheidend für Bestimmung der Betriebsgröße?

LAG Berlin-Brandenburg v. 25.7.2025 - 12 SLa 640/25

Beruht ein Personalabbau auf einer einheitlichen unternehmerischen Planung, ist für die Bestimmung der regelmäßigen Beschäftigtenanzahl i.S.v. § 23 Abs. 1 KSchG als zeitlicher Anknüpfungspunkt auf die unternehmerische Entscheidung abzustellen, aus der sich ergibt, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich insgesamt entlassen werden. Dies erfasst die Situation, dass nach einem Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB ein Restbetrieb, der die dem Betriebsübergang widersprechenden Beschäftigten zusammenfasst, mit dem Ziel geführt wird, deren Beschäftigung in dem Betrieb zu beenden.

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25.09.2025

Unterhaltsschaden nach Körperverletzung mit Todesfolge

BGH v. 24.6.2025 - VI ZR 204/23

Im Hinblick auf die dem Tatrichter bei der Bemessung der Schadenshöhe gem. § 287 Abs. 1 ZPO zustehenden Freiheiten genügt es den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Kläger die Höhe des von ihm geforderten Ersatzes materiellen Schadens in das Ermessen des Gerichts stellt, zugleich aber einen Mindestbetrag sowie die tatsächlichen Grundlagen für die Schadensschätzung angibt. Einem Kläger, der mit einem von zwei Sachanträgen voll obsiegt hat und mit dem anderen unterlegen ist, ist wegen der in der Abweisung liegenden Beschwer die Berufungsinstanz eröffnet, dies zwar zu dem Zweck, um sich gegen die Abweisung zu wehren, aber mit der Folge, dass er auch den zuerkannten Anspruch erweitern kann.

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25.09.2025

Wettkandidat bei "Wetten, dass..?" kann als Unternehmer unfallversichert sein

BSG v. 24.9.2024 - B 2 U 12/23 R

Nicht versicherte Unternehmer werden wie Versicherte behandelt, wenn sie durch andere im Betrieb tätige Personen einen Unfall erleiden, es sei denn, die Ersatzpflicht des Schädigers ist bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Dass dem Wettkandidat bei "Wetten, dass..?" ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch zum Beispiel gegen seinen Vater als Fahrer des Unfallfahrzeugs zusteht, ist weder ausgeschlossen noch abschließend beurteilbar.

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24.09.2025

Kraneigentümer und Beteiligte beim Kranaufbau haften für Folgen eines Kranumsturzes

OLG Frankfurt a.M. v. 15.9.2025 - 29 U 50/24

Stürzt ein Kran infolge eines Montagefehlers beim Aufbau um, haften das mit dem Kranaufbau betraute Unternehmen, sein beim Aufbau mittätiger Geschäftsführer und die Eigentümerin des Krans gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz. Der mit der Kranprüfung nach Unfallverhütungsvorschriften betraute Sachverständige haftet dagegen Personen, die auf dem Nachbargrundstück verletzt wurden, nicht.

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24.09.2025

Vorübergehender Kontaktabbruch zum Mandanten noch keinen Grund zur Aufhebung der Beiordnung

LAG Hamm v. 24.7.2025 - 13 Ta 56/25

Ein vorübergehender Kontaktabbruch zu dem Mandanten stellt noch keinen Grund zur Aufhebung der Beiordnung i.S.d. § 48 Abs. 2 BRAO dar. Erst wenn der Prozessbevollmächtigte sich aufgrund des Verhaltens seines Mandanten nicht mehr in der Lage sieht, die ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegende Pflicht zur sachgerechten Interessenvertretung zu erfüllen, kann ausnahmsweise ein wichtiger Grund vorliegen.

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24.09.2025

Partei darf auf zeitnahe Kenntnisnahme ihrer Schriftsätze und Rüge etwaiger offensichtlicher äußerer formaler Mängel durch das Gericht vertrauen

BGH v. 20.8.2025 - VII ZB 16/24

Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt (Anschluss an u.a. BGH v. 7.5.2024 - VI ZB 22/23, MDR 2024, 927). Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden und offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben. Unterbleibt ein gebotener Hinweis des Gerichts, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang so rechtzeitig hätte erfolgen müssen, dass es der Partei noch möglich gewesen wäre, die Frist zu wahren.

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24.09.2025

Mieterhöhung: Was ist wohnwertmindernd und was ist nicht wohnwerterhöhend?

AG Berlin-Mitte v. 11.9.2025 - 6 C 5023/25

Eine wohnwertmindernde besonders Lärm belastete Lage liegt bei einer Zweizimmerwohnung auch dann vor, wenn nur eines der beiden Zimmer Fenster zur Lärmquelle aufweist. Kurze Entfernungen zum öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und zur Nahversorgung können in Anwendung des Berliner Mietspiegels 2024 nicht wohnwerterhöhend berücksichtigt werden.

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24.09.2025

Geschäftliche Tätigkeit in einer Wohnung allein durch Angabe der Wohnanschrift als Geschäftsadresse?

AG München v. 18.9.2025 - 419 C 23314/24

Der BGH hat im Hinblick auf die Frage, in welchem Umfang der Mieter einer Wohnung in den Mieträumen auch einer geschäftlichen Tätigkeit nachgehen darf, ohne dass dies vertragswidrig ist, entschieden, dass es darauf ankommt, ob der Mieter mit einer geschäftlichen Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt, etwa indem er die Wohnung Kunden empfängt oder dort Mitarbeiter beschäftigt. Die bloße Angabe der Wohnanschrift als Geschäftsadresse gegenüber Kunden, auf einer Website, trägt die Annahme einer Überschreitung der Grenze der Wohnnutzung allein nicht.

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23.09.2025

Musterfeststellungsklage zu Voraussetzungen und Verjährung von Ansprüchen auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen

BGH v. 23.9.2025 - XI ZR 29/24

Der BGH hat vorliegend im Rahmen einer Musterfeststellungsklage über verschiedene Voraussetzungen und über die Verjährung von Ansprüchen auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen entschieden.

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23.09.2025

Lidl darf App weiter als kostenlos bezeichnen

OLG Stuttgart v. 23.9.2025 - 6 UKl 2/25

Der Begriff "kostenlos" bringt lediglich und in zulässiger Weise zum Ausdruck - woran Lidl und die Verbraucher gleichermaßen ein Interesse haben -, dass die Verbraucher für die Nutzung der App und die erhofften Vorteile kein Geld bezahlen müssen. Dass Lidl bei der Anmeldung und Nutzung der App Daten der Verbraucher erhebt und diese in wirtschaftlicher Weise nutzt, steht ausdrücklich und in engem Zusammenhang mit dem Wort "kostenlos" in den Nutzungsbedingungen.

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