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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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18.03.2019

Prozess wegen Umgangs- und Namensrechts eines Kindes führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

FG Münster v. 12.2.2019 - 2 K 750/17 E

Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Beurkundung des Nachnamens eines minderjährigen Kindes sowie mit dem Umgangsrecht für dieses Kind entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Dem Abzug steht § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG entgegen, wonach nur solche Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr laufen würde, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können; nach der Rechtsprechung des BFH sind hiermit nur die materiellen Lebensgrundlagen gemeint.

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15.03.2019

Kündigung durch Bausparkasse in Niedrigzinsphase

OLG Köln 18.1.2019, 6 U 74/18

Für einen Unterlassungsantrag, der darauf gerichtet ist, einer Bausparkasse zu verbieten, Bausparverträge aufgrund einer nach Vertragsschluss eingetretenen Veränderung der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus wichtigem Grund und/oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage zu kündigen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Antrag nicht nur die von dem Kläger beanstandete außergerichtliche Kündigung, sondern auch die Rechtsverteidigung der Beklagten im Prozess erfasst und weil die Erklärung der Kündigung einer gerichtlichen Auseinandersetzung über deren Berechtigung zwingend vorausgehen muss.

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15.03.2019

Keine Mehrwertsteuer auf Gebühren für Mitteilung an das zentrale Hundehalterregister

VG Hannover 8.3.2019, 10 A 1522/17

Eine GmbH, die mit der Führung eines zentralen Hundehalterregisters in Niedersachsen betraut ist, darf auf Gebühren für die Mitteilung an das Register keine Mehrwertsteuer aufschlagen. Die GmbH ist selbst nicht umsatzsteuerpflichtig; ihre Umsatzsteuerpflicht scheitert daran, dass die fragliche Tätigkeit - die Entgegennahme und Bearbeitung einer Mitteilung nach § 6 Abs. 1 NHundG - keine sonstige Leistung i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG ist.

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15.03.2019

Küchengeräteverkauf vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung als Arbeitsvermittler

BAG v. 14.3.2019 - 6 AZR 171/18

Hat ein Arbeitnehmer in einer früheren Tätigkeit eine Vertriebskompetenz erworben, vermittelt ihm dies allein noch keine einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler, die im Entgeltsystem der Bundesagentur für Arbeit entgeltsteigernd zu berücksichtigen wäre.

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15.03.2019

Festsetzung eines Verzögerungsgeldes muss ermessensgerecht sein

FG Münster v. 8.2.2019 - 4 K 590/17 AO

Die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO wegen Nichteinräumung eines Datenzugriffs durch das Finanzamt muss ermessensgerecht erfolgen. Im Hinblick auf den Zweck des Verzögerungsgeldes kommt es bei Erwägungen des Finanzamts ausschließlich auf Verzögerungen beim betroffenen Steuerpflichtigen, nicht aber auf generalpräventive Aspekte an.

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15.03.2019

Beim Auflösungsantrag gem. § 9 KSchG durch den Insolvenzverwalter ist der Abfindungsanspruch eine Massenverbindlichkeit

BAG v. 14.3.2019 - 6 AZR 4/18

Macht erst der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG rechtshängig und löst das Gericht das Arbeitsverhältnis daraufhin auf, ist der Anspruch auf Abfindung nach § 10 KSchG eine Masseverbindlichkeit, die nach § 53 InsO vorweg zu berichtigen, also wie geschuldet in voller Höhe zu erfüllen ist.

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15.03.2019

Kindeswohlgefährdung: Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer gerichtlichen Maßnahme nach § 1666 BGB

BGH v. 6.2.2019 - XII ZB 408/18

Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer gerichtlichen Maßnahme nach § 1666 BGB ist auch das Verhältnis zwischen der Schwere des Eingriffs in die elterliche Sorge und dem Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für das Kind zu beachten. Die - auch teilweise - Entziehung der elterlichen Sorge ist daher nur bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, nämlich ziemlicher Sicherheit, verhältnismäßig. Die Differenzierung der Wahrscheinlichkeitsgrade auf der Tatbestandsebene und der Rechtsfolgenseite ist geboten, um dem Staat einerseits ein - ggff. nur niederschwelliges - Eingreifen zu ermöglichen, andererseits aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine Korrekturmöglichkeit zur Verhinderung übermäßiger Eingriffe zur Verfügung zu stellen.

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14.03.2019

Wahrscheinlichkeitsangaben bei Arzt-Patient-Gesprächen müssen nicht den Angaben auf Packungsbeilagen entsprechen

BGH v. 29.1.2019 - VI ZR 117/18

Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendete Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dicitionary für Regulatory Activities (MedDRA) zu orientieren.

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14.03.2019

Steuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

BFH v. 7.11.2018 - II R 38/15

Die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern, die ein Elternteil in einem Schenkungsvertrag durch Auflage gegenüber dem beschenkten Kind angeordnet hat, kann - ebenso wie die Verpflichtung hierzu - aufgrund einer Zusammenschau grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungsvorschriften von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb im Grunde als abgekürzter Übertragungsweg darstellt. Die Steuerfreiheit kann sich aus der mehrfachen Anwendung derselben grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschrift für die unterbliebenen Zwischenerwerbe ergeben.

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14.03.2019

Keine einstweilige Anordnung für den Vollzug des sog. "Streikbrecherverbots" gemäß AÜG

BVerfG v. 12.2.2019 - 1 BvR 842/17

Das Verbot gem. § 11 Abs. 5 Satz 1 und 2 AÜG, bei unmittelbar bevorstehendem Arbeitskampf Leiharbeitnehmer einzusetzen, birgt für den Arbeitgeber, der möglicherweise zukünftig mit arbeitsniederlegenden Streikmaßnahmen seiner Arbeitnehmer rechnen muss, keine derart schwerwiegenden Nachteile, als dass das Verbot bis zur Entscheidung der Hauptsache ausgesetzt werden müsste.

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