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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.09.2025

Erbrecht: Formulierung "die es besonders gut konnte mit dem Sohn" ist zu unbestimmt

OLG Karlsruhe v. 10.7.2025, 14 W 36/24 (Wx)

Zwar muss der Erblasser den Bedachten nicht individuell bestimmt bezeichnen; er muss ihn aber so genau bezeichnen, dass der Bedachte - erforderlichenfalls unter Zuhilfenahme gesetzlicher Auslegungsregeln - ermittelt werden kann. Eine testamentarische Anordnung, wonach nach dem Tode des Vorerben "diejenige Person erben [solle], die es besonders gut konnte mit [dem Vorerben]", ist nicht hinreichend bestimmt und enthält daher keine wirksame Bestimmung eines Nacherben.

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01.09.2025

Schadensersatz nach Phishing-Angriff: Grobe Fahrlässigkeit des Kunden und Mitverschulden der Sparkasse

OLG Dresden v. 5.6.2025 - 8 U 1482/24

Das OLG Dresden hatte über einen Schadensersatzanspruch eines Sparkassenkunden zu entscheiden, der Opfer eines Phishing-Angriffs geworden war. Grundsätzlich bestehe dieser Anspruch, so das OLG, allerdings stehe diesem ein gegenläufiger Schadensersatzanspruch der Sparkasse entgegen, da der Kunde sich bei dem Phishing-Angriff grob fahrlässig verhalten habe. Der gegenläufige Schadensersatzanspruch der Sparkasse sei jedoch um 20% wegen eines Mitverschuldensanteils der Sparkasse zu reduzieren, da das Login auf das Online-Banking des Kunden zu einfach gestaltet gewesen sei. Im Ergebnis musste die Sparkasse daher ca. 10.000 Euro des Gesamtschadens von ca. 50.000 Euro erstatten.

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01.09.2025

Keine PKH wegen Verwertungspflicht von GmbH-Anteilen

KG Berlin v. 7.8.2025 - 7 W 13/25 (2)

Ein PKH-Antragsteller hat nach § 115 III ZPO sein Vermögen einzusetzen, um die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Hierzu hat er von ihm gehaltene unternehmerische Beteiligungen, wie z.B. GmbH-Anteile zumindest zu beleihen. Diese gehören nicht zum Schonvermögen i.S.d. § 115 III ZPO i.V.m. § 90 SGB XII. Erwächst aus dem Gegenstand der Beauftragung ein Rechtsstreit zwischen dem Beauftragten und einem Dritten, so hat der Beauftragte regelmäßig gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Ersatz der ihm als Prozesskosten entstehenden Aufwendungen (ggf. als Vorschuss gem. § 669, § 670 BGB). Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beauftragten scheidet daher regelmäßig aus.

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01.09.2025

Anteilige Reisepreisrückerstattung wegen Motorenlärms auf Kreuzfahrtschiff

AG Berlin-Schöneberg v. 17.7.2025 - 2 C 128/20

Liegt auf einem Kreuzfahrtschiff eine Kabine der Kategorie "Superior" direkt neben den Schiffsgeneratoren, die 24 Stunden am Tag laufen, und wird der Lärm bei zusätzlich laufendem Schiffsmotor so laut, dass die Nachtruhe erheblich gestört wird, ist eine anteilige Reisepreisrückerstattung gerechtfertigt. An Tagen, an denen nur die Ruhepausen am Tage gestört wurde, ist eine Minderung von 10 %, an Tagen an denen die Nachtruhe gestört wurde, von 20 % angemessen und ausreichend.

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01.09.2025

Nachweis der Existenz und Vertretungsberechtigung einer israelischen Limited Company durch Bescheinigung eines israelischen Notars

Thüringer OLG v. 28.7.2025 - 3 W 175/25

Die Existenz und Vertretungsberechtigung einer israelischen Limited Company kann dem Grundbuchamt gegenüber durch die gesiegelte und mit der Apostille versehene Bescheinigung eines israelischen Notars nachgewiesen werden, wenn sich aus ihr die tatsächlichen Grundlagen für die entsprechenden notariellen Feststellungen ergeben.

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01.09.2025

Handyaufnahmen von Tagesgeschehnissen genießen urheberrechtlichen Schutz

LG Frankfurt a.M. v. 16.5.2025 - 2-06 O 299/24

Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z.B. von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden.

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01.09.2025

Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Referenzzeitraum

BAG v. 3.6.2025 - 9 AZR 137/24

Die Inanspruchnahme voller Erwerbsminderungsrente ist nicht vorwerfbar und rechtfertigt daher keine Schmälerung des Urlaubsentgelts. Hat der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum seine Arbeit unverschuldet versäumt, ist sein gewöhnlicher Arbeitsverdienst für die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen. Bei Arbeitnehmern mit gleichmäßiger täglicher Arbeitszeit und konstanter Tagesvergütung bedarf es keiner ins Detail gehenden Berechnung.

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01.09.2025

Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Josef Biebl im Ruhestand

Mit Ablauf des 31. August 2025 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Josef Biebl in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Biebl war seit dem 1. November 2009 Richter am Bundesarbeitsgericht. Seit Mai 2015 war er stellvertretender Vorsitzender des Fünften Senats. Unter seiner Mitwirkung ergingen Entscheidungen zum Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr verdienten Arbeitsentgelts, zum Mindestlohn für Bereitschaftszeiten ausländischer Betreuungskräfte und für Zeitungszusteller, zu Vergütungsfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und zum Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

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01.09.2025

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 36)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

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29.08.2025

Rechtliches Gehör: Zum Vorliegen einer die Streupflicht auslösenden allgemeinen Glätte

BGH v. 1.7.2025 - VI ZR 357/24

Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn offenkundig unrichtig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht zum Vorliegen einer die Streupflicht auslösenden allgemeinen Glätte gestellt werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der die Räum- und Streupflicht Verletzende und für die Sicherheit eines Verkehrswegs Verantwortliche durch die Pflichtverletzung die maßgebliche Ursache für einen Unfall setzt, der sich infolge der nicht beseitigten Gefahrenlage ereignet. Ein die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen ausschließender, weit überwiegender Verursachungsbeitrag des Geschädigten kann nur angenommen werden, wenn das Handeln des Geschädigten von einer ganz besonderen, schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit gekennzeichnet ist.

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