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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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10.01.2025

Kein vertragliches Widerrufsrecht durch Erteilung einer "Widerrufsbelehrung" bei einem Kilometerleasingvertrag

LG Darmstadt v. 16.12.2024 - 1 O 109/24

Die Erteilung einer vorformulierten "Widerrufsbelehrung" bei Abschluss eines Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung stellt auch dann kein Angebot auf Gewährung eines vertraglichen Widerrufsrechts dar, wenn zu dem Zeitpunkt der Erteilung bereits höchstrichterlich entschieden und dem Leasingunternehmen bekannt war, dass bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung generell kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

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10.01.2025

Fehlende Sachentscheidung bei fehlerhafter Ablehnung der Einleitung eines Abänderungsverfahrens in Kindschaftssachen

OLG Bamberg v. 23.12.2024 - 2 UF 218/24

Lehnt auf entsprechende Anregung eines Elternteils das Familiengericht trotz entsprechender Anhaltspunkte für einen möglichen Abänderungsbedarf die Einleitung eines Abänderungsverfahrens in einem Umgangsverfahren ab, fehlt es an einer Sachentscheidung in der Hauptsache. Das Verfahren kann in einem solchen Fall gem. § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG an das Familiengericht von Amts wegen zurückverwiesen werden.

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10.01.2025

Zur Angabe der Art des Darlehens und der Vertragslaufzeit bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Annuitätendarlehen

BGH v. 3.12.2024 - XI ZR 151/23

Der BGH hat sich vorliegend mit der Angabe der Art des Darlehens nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB und der Vertragslaufzeit nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 6 EGBGB bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Annuitätendarlehen befasst.

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09.01.2025

Alle weiteren am 9.1.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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09.01.2025

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2025

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.12.2024 hat die Finanzverwaltung auf der Basis der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung v. 3.12.2024 (BGBl I Nummer 394) die ab 1.1.2025 für lohnsteuerliche Zwecke anzusetzenden Werte bei unentgeltlicher oder verbilligter Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer bekannt gegeben.

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09.01.2025

Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 5.12.2024 hat die Finanzverwaltung ausführlich zur Anwendung von § 4k EStG Stellung genommen.

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09.01.2025

Auslegungsfragen zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.12.2024 hat die Finanzverwaltung auf die Aufhebung des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG reagiert und ihr BMF-Schreiben v. 14.1.2022 - IV C 2 - S 2770/20/10001 :001, BStBl. I 2022, 160 ersetzt.

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09.01.2025

Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft; Reichweite der Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL (Rechtslage vor Inkrafttreten des § 4 Nr. 29 UStG)

Kurzbesprechung

1. Eine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin.
2. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieht, erbringt nicht zwangsläufig gleichzeitig Geschäftsführungsleistungen an ihre Mitglieder.
3. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die mit einer bei ihr angestellten Arbeitnehmerin Reinigungsleistungen an ihre Mitglieder ausführt und steuerfreie Leistungen von Subunternehmern bezieht, um die bezogenen Leistungen unmittelbar an ihre Mitglieder für die Ausübung von deren ärztlicher Tätigkeit weiterzuleiten, kann sich für Besteuerungszeiträume vor Einführung des § 4 Nr. 29 UStG erfolgreich auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL berufen, wenn die Praxisgemeinschaft hierfür lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordert und aufgrund der Gewährung der Steuerbefreiung keine Wettbewerbsverzerrungen drohen.

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09.01.2025

BMF veröffentlicht Muster der Umsatzsteuererklärung 2025

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.12.2025 hat die Finanzverwaltung die Muster zur Umsatzsteuererklärung 2025 veröffentlicht.

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09.01.2025

Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Kurzbesprechung

1. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 27.11.2020 - X B 63/20, BFH/NV 2021, 531, Rz 7).
2. Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind unter anderem das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.
3. Das Tatbestandsmerkmal der "Sanierungsabsicht der Gläubiger" hat im Rahmen des § 3a Abs. 2 EStG eine eigenständige Relevanz (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 27.11.2020 - X B 63/20, BFH/NV 2021, 531, Rz 9). Damit wäre es unvereinbar, das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals stets bereits dann zu vermuten, wenn ein einzelner Gläubiger im Zusammenhang mit einer Sanierung auf eine Forderung ganz oder teilweise verzichtet.

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