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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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30.08.2024

Weihnachtsgeld trotz Kündigung? Keine Privilegierung des § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB

ArbG München v. 11.7.2024, 25 Ca 707/24

Nach Ansicht der Kammer führen - wenn auch nur geringfügige - Abweichungen zu den tarifvertraglichen Regelungen dazu, dass hinsichtlich der Regelung für die Sonderzahlung, für die auch auf den Manteltarifvertrag verwiesen wird, die Privilegierung des § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht gilt. Denn nur die uneingeschränkte Verweisung führt zu einer derartigen Privilegierung.

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30.08.2024

Wirksame Kündigung trotz Verwendung eines falschen Firmenstempels

ArbG Suhl v. 14.8.2024 - 6 Ca 96/24

Die Verwendung eines falschen Firmenstempels macht eine Kündigung nicht unwirksam. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Aussteller der Kündigung über die Kopfzeile und auch das Unterschriftenfeld erkennbar ist.

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30.08.2024

Corona-Sonderzahlung - Höhe des Anspruchs in der Ansparphase einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell

BAG v. 4.7.2024 - 6 AZR 3/24

Zur Bestimmung der Höhe der Corona-Sonderzahlung nach § 2 Abs. 2 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29.11.2021 (TdL) ist im Fall einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell der Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter zugrunde zu legen. Dabei gilt für die gesamte Zeit im Blockmodell eine einheitliche Teilzeitquote, auch wenn die Arbeitszeit in der Anspar- und der Freistellungsphase ungleichmäßig verteilt ist.

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30.08.2024

Wirksames notarielles Testament trotz leichtgradiger Demenz

LG Frankenthal v. 18.7.2024 - 8 O 97/24

Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führt automatisch zur sog. Testierunfähigkeit. Entscheidend ist insoweit, ob sich die betreffende Person trotz ihrer Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite ihrer Anordnungen bilden kann und in der Lage ist, frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden.

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30.08.2024

Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens erfolglos

BVerfG v. 13.7.2024 - 1 BvR 1929/23

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Erbprätendenten nicht zur Entscheidung angenommen, mit der dieser sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens gewandt hatte. Die Verfassungsbeschwerde wahrt nicht den Grundsatz der Subsidiarität.

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29.08.2024

Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

BGH v. 11.7.2024 - III ZR 176/22

Der BGH hat sich vorliegend mit der Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (hier: Tragfähigkeit von Indizien) und mit der Problematik der Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz befasst.

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29.08.2024

(Teilentgeltliche) Übertragung der Immobilie auf die Tochter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

FG Niedersachsen v. 29.5.2024 - 3 K 36/24

Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen i.S.d. § 23 EStG. In der BFH-Rechtsprechung ist weiterhin ungeklärt, ob bei teilentgeltlichen Übertragungen im Rahmen des § 23 EStG durch die Heranziehung von Verkehrswerten auf den Zeitpunkt der Übertragung lediglich fiktive, aber nicht tatsächlich realisierte Überschüsse im Sinne der sog. strengen Trennungstheorie der Besteuerung unterliegen, weshalb die Revision zugelassen wurde.

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29.08.2024

Alle weiteren am 29.8.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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29.08.2024

Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite; keine Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht

Kurzbesprechung

1. Landeszuweisungen an eine Gemeinde zur Errichtung einer Anlegebrücke für den öffentlichen Fährverkehr sind kein Entgelt, wenn sie nicht für eine Leistung der Gemeinde, sondern aus strukturpolitischen Gründen zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur gezahlt werden.
2. Für die Unternehmereigenschaft ist nicht erforderlich, dass eine Tätigkeit auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet ist; ein typisch unternehmerisches, marktübliches Verhalten ist auch im Verlustfall unternehmerisch.
3. Bei Eingangsleistungen, die ausschließlich in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen stehen, ist die Art der Finanzierung (durch Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit oder durch Zuschüsse) für die Feststellung, ob ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, ohne Belang.
4. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts unterhält umsatzsteuerrechtlich nur ein einziges Unternehmen, so dass in dem ihr gegenüber zu erlassenden Umsatzsteuerbescheid all ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten zu erfassen sind.

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29.08.2024

Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Kurzbesprechung

1. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden gehört, verliert diese Zuordnung nicht dadurch, dass sich die Umstände ändern, die ihre Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen begründet haben, sondern grundsätzlich erst dadurch, dass der Steuerpflichtige sie aus dem Betriebsvermögen entnimmt.
2. Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden (entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑). Für den Zeitpunkt und den Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind. Auf die Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung eines Beteiligungsverlusts im Privatvermögen nach § 17 Abs. 4 EStG kann in diesem Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden.
3. Bei einem Übergang vom Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist im ersten Jahr nach dem Übergang (Übergangsjahr) ein Übergangsgewinn zu ermitteln. Fehler bei der Ermittlung des Übergangsgewinns im Übergangsjahr können nur durch eine Änderung des Einkommensteuerbescheids für das Übergangsjahr korrigiert werden.

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