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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.06.2026

Zu den Voraussetzungen einer Auftragserteilung unter Ehegatten während der Trennungsphase

BGH v. 15.4.2026 - XII ZB 247/25

Zwar entsteht dann, wenn Ehegatten während des Zusammenlebens die Aufgabenbereiche innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Weise regeln, dass einer von ihnen die Wirtschaftsführung im Wesentlichen allein übernimmt, daraus auch dann kein Auftragsverhältnis i.S.d. §§ 662 ff. BGB, wenn die verfügbaren Mittel im Wesentlichen aus den Einkünften oder dem Vermögen des anderen Ehegatten zufließen. In einem solchen Fall kann weder nach Auftragsrecht noch aufgrund eines eigenständigen familienrechtlichen Anspruchs die Rückzahlung von Geldern verlangt werden, deren familienbezogene Verwendung nicht belegt werden kann. Befindet sich die Ehe aufgrund Zerrüttung bereits in der Trennungsphase, dann beanspruchen für das Zusammenleben ggf. getroffene Regelungen indessen nicht ohne Weiteres Fortgeltung, weil das zugrundeliegende Vertrauensverhältnis nicht mehr in gleicher Weise gegeben sein wird.

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02.06.2026

Außerordentliche Kündigung der Leiterin Intendanz des RBB bestätigt

LAG Berlin-Brandenburg v. 29.5.2026 - 12 Sa 861/23

Das LAG Berlin-Brandenburg hat das Urteil des ArbG Berlin bestätigt, das die fristlose Kündigung der Leiterin der Intendanz des RBB als wirksam angesehen hatte. Die Klägerin habe die Rechnung einer Unternehmensberatung über 12.000 € zzgl. Mehrwertsteuer freigegeben, ohne den Rechtsgrund für die Rechnung und die Leistungserbringung in einer den Anforderungen genügenden Weise und nachvollziehbar geprüft zu haben. Damit liege ein wichtiger Grund für die Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vor.

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02.06.2026

Unzulässige Beschwerde eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers gegen Beschlagnahmebeschlüsse

LG Nürnberg-Fürth v. 21.5.2026 - 12 Qs 36/26 u.a.

Der Beschuldigte als solcher kann sich nicht zulässigerweise gegen Ermittlungshandlungen beschweren, die lediglich Rechte Dritter berühren. Ehemalige Geschäftsführer einer GmbH sind nicht mehr beschwerdeberechtigt hinsichtlich der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen dieser Gesellschaft. Die bloße Geschäftsbeziehung zu einer von der Beschlagnahme betroffenen Gesellschaft begründet keine geschützte Interessen- oder Rechtsposition des Beschwerdeführers, die ihn zum Angriff gegen eine den Geschäftspartner betreffende Beschlagnahme berechtigte.

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02.06.2026

ArbG weist Klage auf Untersagung von Streiks in Kitas der Berliner Kita-Eigenbetriebe ab

ArbG Berlin v. 29.5.2026 - 56 Ca 3396/25

Das ArbG Berlin hat die Klage des Landes Berlin abgewiesen, mit der das Land der Gewerkschaft ver.di untersagen wollte, Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin zur Durchsetzung von Streikforderungen über bestimmte Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Auszubildenden durchzuführen.

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02.06.2026

Arbeitsgericht weist Klage auf Untersagung von Streiks in Kitas der Berliner Kita-Eigenbetriebe ab

ArbG Berlin v. 29.5.2026 - 56 Ca 3396/25

Das ArbG Berlin hat die Klage des Landes Berlin abgewiesen, mit der das Land der Gewerkschaft ver.di untersagen wollte, Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin zur Durchsetzung von Streikforderungen über bestimmte Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Auszubildenden durchzuführen.

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01.06.2026

BGH-Abweichung: Schwere Sexualdelikte hindern Einwand der Leistungsunfähigkeit

OLG Hamm v. 9.4.2026 - 6 UF 90/25

Einem Unterhaltsschuldner kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt sein, sich gegenüber seinem minderjährigen Kind auf eine durch eine Haftstrafe bedingte Leistungsunfähigkeit zu berufen, wenn er aufgrund schwerer Missbrauchstaten gegenüber dem Kind und nahen Angehörigen inhaftiert ist. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, da der Senat von der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur selbst verschuldeten Leistungsunfähigkeit abweicht.

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01.06.2026

Zum Recht der Aktionäre auf Akteneinsicht

BayObLG v. 28.5.2026 - 101 VA 68/26 e

Aus der Rechtskrafterstreckung und Gestaltungswirkung des § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG und der daraus abzuleitenden Gewährleistung des rechtlichen Gehörs im fremden Anfechtungsprozess ergibt sich das rechtliche Interesse des Aktionärs i.S.d. § 66 Abs. 1 ZPO am Obsiegen der unterstützten Partei. Im Rahmen des § 299 Abs. 2 ZPO ist es nicht maßgeblich, ob der Aktionär zur Entscheidung über die Ausübung seines Beitrittsrechts auf die Akteneinsicht angewiesen ist. Anderenfalls würden die Anforderungen an die Darlegung eines rechtlichen Interesses i.S.d. § 299 Abs. 2 ZPO überspannt.

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01.06.2026

Keine Konvaleszenz bei mehrfacher Sicherungsabtretung nach Insolvenzeröffnung

LG Waldshut-Tiengen v. 13.5.2026 - 1 O 160/25

Im Falle doppelter oder mehrfacher Sicherungsabtretung einer Forderung scheidet nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Zedentin eine Konvaleszenz der zweiten Sicherungsabtretung aus. Ein späterer Wegfall des Sicherungszwecks führt weder automatisch zum Rückfall der Forderung an die Insolvenzschuldnerin noch genügt ein Freigabeschreiben für den Beweis einer Rückabtretung.

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01.06.2026

Treuwidrige Kündigung eines Genossenschaftskontos

OLG Frankfurt a.M. v. 6.5.2026 - 17 U 94/25

Die Ausübung des Kündigungsrechts auf der Grundlage von Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken kann treuwidrig sein, wenn die Bank mit der Kündigung ohne jeden sachlichen Grund nach freiem Belieben die Voraussetzung für den Ausschluss des Genossen aus der Genossenschaft wegen Nichtnutzung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft (§ 9 Abs. 1 lit. f der Satzung der Beklagten) schafft. Ein sachlicher Grund für die Kündigung besteht, wenn die Umstände, die die Bank zur Kündigung veranlassen, derart beschaffen und zu bewerten sind, dass ein unvoreingenommener, vernünftiger Beobachter das Verhalten der Bank für eine nachvollziehbare und der Sachlage angemessene Reaktion halten muss.

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01.06.2026

Politische Amtsträger müssen scharfe und polemische Kritik hinnehmen

OLG Stuttgart v. 22.5.2026 - 6 U 160/25

Zwar können auch Amtsträger Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Äußerungen aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geltend machen. Maßgeblich ist jedoch eine Abwägung mit der Meinungsfreiheit, wobei politische Amtsträger scharfe und polemische Kritik grundsätzlich hinnehmen müssen.

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