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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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26.02.2018

Keine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz nach § 238 AO

FG Köln 29.1.2018, 15 V 3279/17

Gegen die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 6 % p.a. nach § 238 AO sind derzeit mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Diese Verfahren führen nach Überzeugung des Senats aber nicht dazu, dass ein Aussetzungsinteresse der Antragsteller so hoch zu gewichten wäre, dass dieses eine - faktisch auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus wirkende - Suspendierung der Verzinsungsregelung bewirkt.

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26.02.2018

Erneute Gebühren für Rechtsanwalt bei Einspruch gegen Versäumnisurteil mehr als zwei Jahre nach Zustellung des Urteils

BGH 16.11.2017, V ZB 152/16

Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit. Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung des Urteils eingelegt worden ist, in dem gerichtlichen Verfahren weiter tätig wird.

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26.02.2018

Bestimmbarkeit des Inhaltsadressaten

BFH 23.8.2017, I R 52/15

Steuer- und Feststellungsbescheide, die die Adressaten lediglich in einem Bescheidkopf mit der jeweiligen Steuernummer benennen und weder eine (vollständige oder abgekürzte) Firmenbezeichnung noch eine Anschrift tragen ("leeres Adressfeld"), erfüllen nicht die Voraussetzungen an die hinreichende Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit ihres Inhaltsadressaten.

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23.02.2018

Werbung von Legal-Tech-Anbieter für Abfindungen ist irreführend

LG Bielefeld 12.12.2017, 15 O 67/17

Die Werbung erzeugt dadurch einen wettbewerbswidrigen Anreißeffekt, dass Arbeitnehmer, die soeben durch Kündigung ihren Arbeitsplatz verloren haben, veranlasst werden, über einen bequemen Online-Abfindungsrechner aus der Anonymität heraus einmal durchrechnen zu lassen, mit welcher Abfindung sie eventuell rechnen dürfen. Durch die Eröffnung des Rechtsschutzzuganges über ein Rechenprogramm wird eine gewisse Richtigkeitsgewähr suggeriert, obwohl tatsächlich keine individuelle Prüfung erfolgt.

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23.02.2018

Zur Wertgrenze von Werbegeschenken an Apotheker

OLG Stuttgart 22.2.2018, 2 U 39/17

In der Heilmittelwerbung gilt die Wertgrenze von 1 € auch bei Werbegeschenken an Fachkreise, zu denen insbesondere Apotheker und Ärzte zählen. Bei einer kostenlosen Leistung ist oft zu erwarten, dass sich der Empfänger in irgendeiner Weise erkenntlich zeigen wird.

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23.02.2018

Bloßes Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts kann Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen

BGH 31.1.2018, XII ZB 133/17

Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein. Das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fortsetzung einer begonnenen Geltendmachung kann das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen.

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23.02.2018

Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.2.2018 hat die Finanzverwaltung zum geänderten Abschnitt 3a.3 des Umsatzsteuer - Anwendungserlasses eine besondere Anwendungsregelung erlassen.

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23.02.2018

Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer auf die deutsche Einkommensteuer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.2.2018 hat die Finanzverwaltung zur Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer nach Art. 15a Abs. 3 DBA-Schweiz Stellung genommen.

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23.02.2018

Beachtung des Internationalen Privatrechts auch im Steuerrecht

Kurzbesprechung

Gerichte dürfen Verträge, die ausländischem Recht unterliegen, nicht nach deutschem Recht auslegen. Sie müssen daher nicht nur die ausländischen Rechtsnormen, sondern auch deren Anwendung in der Rechtspraxis ermitteln und haben hierfür ggf. einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

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23.02.2018

Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen

Kurzbesprechung

Ob trotz fehlender ausdrücklicher Differenzierung des Gesetzgebers zwischen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch an Arbeitnehmer und solchen an Arbeitgeber allein schon wegen des Verweises (in § 3 Nr. 2b EStG) auf "Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" der Wille des Gesetzgebers hinreichend deutlich zu entnehmen ist, die Steuerfreistellung nur für Leistungen an Arbeitnehmer vorsehen zu wollen, kann offenbleiben. Selbst bei unterstellter Steuerfreiheit der Zuschüsse kommt eine Minderung der Einkommensteuer in Höhe der vereinnahmten Zuschusszahlungen nicht in Betracht, weil in dieser Höhe der geltend gemachte Betriebsausgabenabzug für die Löhne an die mit den Zuschüssen geförderten Mitarbeiter nach § 3c Abs. 1 EStG wegen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs der Lohnzahlungen mit steuerfreien Einnahmen zu kürzen ist.

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22.02.2018

Beachtung des Internationalen Privatrechts auch im Steuerrecht

Kurzbesprechung

Gerichte dürfen Verträge, die ausländischem Recht unterliegen, nicht nach deutschem Recht auslegen. Sie müssen daher nicht nur die ausländischen Rechtsnormen, sondern auch deren Anwendung in der Rechtspraxis ermitteln und haben hierfür ggf. einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

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22.02.2018

Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

Kurzbesprechung

Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen kommt es dabei nicht an.

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22.02.2018

Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen

Kurzbesprechung

Ob trotz fehlender ausdrücklicher Differenzierung des Gesetzgebers zwischen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch an Arbeitnehmer und solchen an Arbeitgeber allein schon wegen des Verweises (in § 3 Nr. 2b EStG) auf "Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" der Wille des Gesetzgebers hinreichend deutlich zu entnehmen ist, die Steuerfreistellung nur für Leistungen an Arbeitnehmer vorsehen zu wollen, kann offenbleiben. Selbst bei unterstellter Steuerfreiheit der Zuschüsse kommt eine Minderung der Einkommensteuer in Höhe der vereinnahmten Zuschusszahlungen nicht in Betracht, weil in dieser Höhe der geltend gemachte Betriebsausgabenabzug für die Löhne an die mit den Zuschüssen geförderten Mitarbeiter nach § 3c Abs. 1 EStG wegen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs der Lohnzahlungen mit steuerfreien Einnahmen zu kürzen ist.

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22.02.2018

Kein Rückgängigmachen eines zu Lasten des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft gebildeten Investitionsabzugsbetrags bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen

Kurzbesprechung

Eine begünstigte Investition i.S. des § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird.

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22.02.2018

Steuerfreie Beitragserstattung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen

Kurzbesprechung

Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei.

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22.02.2018

Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

BFH 24.10.2017, II R 44/15

Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen kommt es dabei nicht an.

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22.02.2018

Darlehensvertrag: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als neun Jahre nach Darlehensrückzahlung

OLG Frankfurt a.M. 10.1.2018, 17 U 134/17

Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Darlehensvertrages allein reicht nicht aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können. Dies gilt insbesondere für die Rückzahlung der Darlehensvaluta am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit.

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22.02.2018

Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund Massenentlassung gekündigt werden

EuGH 22.2.2018, C-103/16

Die Gründe dürfen jedoch nicht mit dem schwangeren Zustand der Arbeitnehmerinnen in Zusammenhang liegen. Zudem muss der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren Arbeitnehmerin die ihre Kündigung rechtfertigenden Gründe und die sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmer ausgewählt wurden.

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22.02.2018

Bereitschaftsdienst an einem bestimmten zur Arbeit nahgelegenen Ort mit Rufbereitschaft ist "Arbeitszeit"

EuGH 21.2.2018, C-518/15

Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen muss und während der er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als "Arbeitszeit" anzusehen. Die Vorgaben schränken die Möglichkeiten des Arbeitnehmers erheblich ein, sich anderen Tätigkeiten widmen zu können.

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22.02.2018

Subjektives Interesse des Mieters ist bei der Bestimmung des Beschwerdewerts bei Untersagung der Tierhaltung in Mietwohnung zu berücksichtigen

BGH 30.1.2018, VIII ZB 57/16

Wird eine Klage des Mieters auf Zustimmung zur Tierhaltung in der Mietwohnung abgewiesen, ist der Wert des Beschwerdegegenstands einer dagegen gerichteten Berufung einzelfallabhängig unter umfassender Berücksichtigung des Interesses des Mieters zu bestimmen. Subjektive Gesichtspunkte, wie die Bedürfnisse der Mieter, sind dabei miteinzubeziehen, da die Wohnung Mittelpunkt der privaten Existenz ist. Die zu berücksichtigenden Umstände sind dabei so individuell und vielseitig, so dass sich jede schematische Lösung verbietet.

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