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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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11.11.2024

Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zur Nutzung von "Pegasus" durch den BND

BVerwG v. 7.11.2024 - 10 A 5.23

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen. Den erbetenen Auskünften stünden überwiegende öffentliche Interessen entgegen. Auch der Schutz der Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Geheim- und Nachrichtendiensten könnte bei Erteilung der Auskünfte beeinträchtigt werden, urteilte das BVerwG.

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11.11.2024

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 46)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

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11.11.2024

Lehrkräfte: Sozialversicherungspflicht immer von Umständen des Einzelfalls abhängig

BSG v. 5.11.2024 - B 12 BA 3/23 R

Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.

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11.11.2024

Familiengericht zuständig bei anfechtungsrechtlicher Streitigkeit zwischen Schwiegerkind und Schwiegervater?

BGH v. 18.9.2024 - XII ZB 25/24

Grundsätzlich handelt es sich bei anfechtungsrechtlichen Streitigkeiten nach §§ 129 ff. InsO nicht um Familiensachen iSv § 266 FamFG. Anders kann es sich aber bei der Anfechtung einer Rechtshandlung nach dem Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz) verhalten. Bei derartigen Streitigkeiten können sich Angehörige des in § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG genannten Personenkreises als Anfechtender und Anfechtungsgegner gegenüberstehen. Ist dies der Fall, kann der Streitigkeit nicht allein wegen ihres anfechtungsrechtlichen Hintergrundes der erforderliche Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe abgesprochen werden.

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08.11.2024

Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner

BSG v. 5.11.2024 - B 12 KR 9/23 R u.a.

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren.

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08.11.2024

Ordentliche Kündigung von Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe durch Sparkasse

BGH v. 22.10.2024 - XI ZR 214/23

Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge jährlich bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach § 700 Abs. 1 Satz 3, § 696 Satz 1 BGB auch dann nur bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn sich die jährliche Sparrate nach jeweils 12 Monaten um einen festen Prozentsatz erhöht.

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08.11.2024

Streitwert bei Klagen auf künftige Hausgelder bei Bestehen einer Fortgeltungsklausel

OLG Frankfurt a.M. v. 16.8.2024 - 2 W 10/24

Der Streitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder richtet sich nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO, auch wenn der zugrundeliegende Wirtschaftsplan eine Fortgeltungsklausel enthält; § 9 ZPO ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. § 9 ZPO soll nur für Rechte gelten, die ihrer Beschaffenheit nach von dauerndem Bestand sind, andernfalls gilt § 3 ZPO. Daran fehlt es jedoch bei einem Wirtschaftsplan.

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08.11.2024

ABCDE

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07.11.2024

Stellen Aufwendungen für die Adoption zweier Kinder außergewöhnliche Belastungen dar?

FG Münster v. 25.6.2024 - 14 K 1085/23 E

Die Adoptionen sind keine (medizinischen) Heilbehandlungen. Sie sind nicht medizinisch indiziert und werden nicht in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Berufsordnung der Ärzte vorgenommen. Der Entschluss zur Adoption beruhte vielmehr - auch nach erfolgloser Kinderwunschbehandlung - auf einer vom Willen der Kläger getragenen (neuen) freien Entscheidung, die ungewollte Kinderlosigkeit nunmehr durch Adoptionen zu beenden.

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07.11.2024

Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und anschließender Zusammenveranlagung

FG Münster v. 20.3.2024 - 3 K 1764/22

Mit Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO ist nicht nur die entsprechende Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, sondern zugleich auch die des § 233a Abs. 2a AO angeordnet worden. Damit besteht für die Finanzverwaltung auch die Verpflichtung, Erstattungsbeträge, die sich aufgrund der nachträglichen, rückwirkenden Zusammenveranlagung der vormaligen Lebenspartner und jetzigen Ehepartner ergeben, nach Maßgabe des § 233a Abs. 2a AO zu verzinsen. Allerdings liegt bislang eine höchstrichterliche Entscheidung zum Beginn des Zinslaufs bei Steuererstattungen, die sich in Fällen der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und sich daran anschließender Zusammenveranlagung ergeben, noch nicht vor, weshalb die Revision zugelassen wurde.

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07.11.2024

Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit

Kurzbesprechung

1. Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
2. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.
3. Die Selbstkosten im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG umfassen nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht.

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07.11.2024

Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der EU

Kurzbesprechung

1. Die Regelung des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 23.06.2017 (EStG a.F.) ist europarechts- und verfassungskonform.
2. Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a.F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann die Ausschlussfrist auch durch einen nach dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung (Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) zu berücksichtigenden, im Ausland gestellten Antrag gewahrt werden.
3. Eine Antragsgleichstellung erfolgt jedoch nicht, wenn der Antrag im Wohnmitgliedstaat zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, in dem noch kein Auslandsbezug vorlag (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ‑‑EuGH‑‑ Chief Appeals Officer u.a. vom 29.09.2022 - C-3/21, EU:C:2022:737). Liegt ein Auslandsbezug vor und teilt der Antragsteller den grenzüberschreitenden Sachverhalt weder den entsprechenden Behörden im Wohnmitgliedstaat noch im Tätigkeitsstaat mit, stellt allein der Umstand, dass der Wanderarbeitnehmer wiederkehrende Leistungen erhalten hat, keinen Antrag dar (EuGH-Urteile Chief Appeals Officer u.a. vom 29.09.2022 - C-3/21, EU:C:2022:737; Familienkasse Sachsen vom 25.04.2024 - C-36/23, EU:C:2024:355).

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07.11.2024

Kindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen

Kurzbesprechung

1. Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden.
2. Unter bestimmten Voraussetzungen können behinderungsbedingte Fahrtaufwendungen neben dem Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden, soweit sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden und angemessen sind.
3. Die durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 09.12.2020 eingefügte Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden.
4. Aus A 19.4 Abs. 5 Satz 7 und dem Vorwort der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom 17.09.2021 kann nicht abgeleitet werden, dass die Verwaltung sich selbst binden wollte, die Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG bereits für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2020 als Schätzungsregelung anzuwenden.

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07.11.2024

Im Namen des Schuldners? Sofortige Beschwerde durch anwaltlichen Betreuer des Schuldners gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH v. 12.9.2024 - IX ZB 9/24

Legt der anwaltliche Betreuer des Schuldners im Insolvenzverfahren sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters ein, ergibt die gebotene Auslegung im Regelfall, dass das Rechtsmittel im Namen des Schuldners eingelegt ist.

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06.11.2024

Kabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Das Bundeskabinett hat am 6.11.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Ziel sind ein fairer Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen. Zudem gilt es, Steuern und Sozialbeiträge für den Haushalt und die Sozialkassen zu sichern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat dabei eine zentrale Rolle.

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06.11.2024

Aufgabe der Selbstständigkeit kann für Unterhaltsschuldner zumutbar sein

OLG Hamm v. 4.7.2024 - 4 UF 35/24

Dem Unterhaltsschuldner kann die Aufgabe einer selbstständigen Existenz zugunsten einer besser bezahlten abhängigen Beschäftigung zumutbar sein. Etwas Anderes kann gelten, wenn gerade die Selbstständigkeit eine auf die Bedürfnisse der Kinder erforderliche Flexibilität bei den Arbeitszeiten bietet, die eine abhängige Beschäftigung nicht gewährleistet. Welche Kosten nach der Trennung für eine Krankenversicherung angemessen sind, richtet sich insbesondere auch danach, wie die Kinder zu Zeiten der intakten Ehe versichert waren.

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06.11.2024

Digitalisierung und weniger Bürokratie im Genossenschaftsrecht

Das Bundeskabinett hat am 6.11.2024 den vom BMJ vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Damit sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verbessert werden. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

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06.11.2024

Behandelnde Ärztin kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit als Zeugin aussagen

ArbG Berlin v. 19.3.2024 - 22 Ca 8667/23

Gelingt es dem Arbeitgeber im Prozess um Leistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG den Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeit zu erschüttern, kann bei dahingehendem Beweisantritt des Arbeitnehmers die Vernehmung des behandelnden Arztes als sachverständiger Zeuge geboten sein. Auch im Rahmen der Vernehmung des behandelnden Arztes als Zeugen darf sich die Beweiswürdigung des Tatrichters indes nicht in Widerspruch zu der Ausgangsüberlegung setzen, wonach einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein hoher Beweiswert zukommt.

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06.11.2024

Banken Crédit agricole und Credit Suisse waren an SSA-Anleihen-Kartell beteiligt

EuG v. 6.11.2024 - T-386/21

Die Banken Crédit agricole und Credit Suisse haben sich an einem Kartell im Sektor der supranationalen Anleihen, Staatsanleihen und Anleihen öffentlicher Stellen in US-Dollar ("SSA Bonds") beteiligt. Die EU-Kommission hat zu Recht eine Zuwiderhandlung festgestellt; die Höhe der 2021 verhängten Geldbußen wird aufrechterhalten.

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06.11.2024

Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Girovertrags gegenüber dem Kunden einer Genossenschaftsbank

BGH v. 15.10.2024 - XI ZR 50/23

Wenn der Geschäftsverkehr der Mitglieder mit ihrer Genossenschaft nicht korporationsrechtlicher Art ist, sondern auf vertraglicher Grundlage beruht, spielt er sich außerhalb des Mitgliedschaftsverhältnisses ab, so dass rein schuldrechtliche Beziehungen entstehen und das Mitglied der Genossenschaft insoweit wie ein außenstehender Dritter gegenübertritt. Wie der Senat bereits mit Urteil vom 15.1.2013 (XI ZR 22/12, WM 2013, 316 Rn. 14 f. mwN) entschieden hat, ist das Giroverhältnis ein Geschäftsbesorgungsverhältnis, das durch dienstvertragliche Elemente geprägt ist.

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