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BeratermodulDieses Beratermodul bietet Ihnen alle Veranlagungshandbücher und Praktiker-Handbücher aus dem IDW Verlag.Mehr erfahren
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BeratermodulRechtssicherheit und Kompetenz mit dem Beratermodul Medienrecht. Für alle Fragen rund um die Recherche und Berichterstattung in Presse, Funk und neuen Medien.Mehr erfahren
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BeratermodulZeitschrift für Ausbildung, Fortbildung und VerwaltungspraxisMehr erfahren
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BeratermodulJura trifft Medizin. Zahlreiche große Kommentare zum Medizinrecht und Fachzeitschriften GesR und medstra in einer Datenbank.Mehr erfahren
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BeratermodulDie ZWH informiert über aktuelle Probleme aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.Mehr erfahren
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BeratermodulHeidelberger Kommentar Arztrecht – Krankenhausrecht – MedizinrechtMehr erfahren
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BeratermodulDas Standardwerk zum EU-Zollrecht/ZollwertMehr erfahren
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In der fünften steuerstrafrechtlichen Folge erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung von 0,5% pro Monat für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014.
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Der Data Governance Act ist neben dem Data Act eine weitere Regulierung, die auf das „Sharing“ von Daten abzielt. Er schafft keine Pflicht zum „Sharing“, aber Anforderungen an ein „Sharing“ von Daten. Auf den ersten Blick ein Spannungsverhältnis zur DSGVO oder doch nicht. Dieser Frage geht der Podcast nach!
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Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 12.01.2023 (Rs. C‑154/21) den Auskunftsanspruch in Bezug auf die Benennung der (Kategorie der) Empfänger (Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO) konkretisiert.
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Das VG Bremen hat in seinem Urteil vom 17.12.2024, 4 K 2297/23, eine umfangreiche Pflicht zur Auskunft über die Löschung personenbezogener Daten und des Nachweises dieser Löschung konstatiert. In der Praxis fordern nun auch betroffene Personen in diesem Umfang Informationen und Nachweise. Besteht eine solche Pflicht oder verkennen die betroffenen Personen, dass das VG Bremen über ein behördliches Auskunftverlangen nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DSGVO entschieden hat? Dieser Frage geht der Podcast nach und beleuchtet die Thematik etwas umfassender.
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Hat das OLG Köln mit seinem Urteil vom 23.05.2025, 15 UKl 2/25, das KI Training durch Meta – abschließend – gestattet, welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die datenschutzrechtliche Bewertung des Trainings von KI oder sogar auf deren Nutzung – und wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn ein Verwaltungsgericht entschieden hätte? Im Interview klärt Kristin Benedikt (Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, von 2015-2020 Leitung des Bereichs Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Mitglied des Vorstands der GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. und des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)) diese Fragen auf und gibt einen weitreichenderen Blick auf die Auswirkungen der Entscheidung!
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In der Entscheidung des LG Berlin II vom 20.08.2025 (Urt. v. 20.08.2025, 2 O 202/24) ging es um eine mittels KI generierte Stimme, die einer bekannten Stimme zum Verwechseln ähnlich klang. Das Landgericht Berlin II befasste sich mit der Frage der Zulässigkeit, der fiktiven Lizenzgebühr und ob sich eine Berechtigung aufgrund der Nutzung einer KI-Software ergeben kann. Wenngleich die Entscheidung einen wohl nicht alltäglichen Sachverhalt betrifft, können die Kernaussagen von allgemeiner Relevanz sein – jedenfalls regt die Entscheidung zum Nachdenken an.
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Mit seinem Urteil vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, hat der EuGH einen Meilenstein zur Bestimmung des Personenbezugs im Datenschutzrecht gesetzt. Der EuGH erteilt dem absoluten bzw. objektiven Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs eine klare Absage. Es gilt damit der relative bzw. subjektive Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs. Der EuGH befasst sich anhand seiner Rechtsprechung seit 2016 mit Kriterien zur Bestimmung des Personenbezugs. Diese Ausführungen müssen jedoch unter vertiefter Berücksichtigung dieser Entscheidungen gelesen werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Darüber hinaus befasst sich der EuGH auch mit der Frage, ob die betroffenen Personen (dennoch) über potentielle Empfänger informiert werden müssen, auch wenn die Information für diese nicht personenbezogen ist. Der Podcast arbeitet die wesentlichen Aussagen des Urteils des EuGH vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, heraus, stellt sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung und wirft einen Blick auf die Auswirkungen für Auftragsverhältnisse (bspw. der Nutzung von Cloud Services), den Drittlandtransfer und die Bewertung des Einsatzes von KI.
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„The Bridge Blueprint - Thesen zur einheitlichen Anwendung von Datenschutz- und KI-Regulierung beim KI-Einsatz“ in seiner Version wurde durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein und Den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Version 0.9 veröffentlicht, um den Brückenschlag zwischen Datenschutz und KI-Nutzung zu erreichen. Es werden 5 Hauptthesen formuliert. Im Gespräche mit Marit Hansen, Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein, werden diese beleuchtet und besprochen.
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Sind Zweckbestimmung im Sinne des AI-Act und Zweckbindung im Sinne der DSGVO Unterschiedliches oder doch gleich? Diese Frage diskutiere ich mit Kristin Benedikt. Wir beleuchten die Bedeutung der Zweckbestimmung im AI-Act und wie sich diese auf die Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO auswirkt. In der Diskussion ergeben sich Leitlinien für die Praxis zum Zusammenspiel von AI-Act und DSGVO!
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Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 13. November 2025, Rs. C-654/23, Inteligo Media SA / ANSPDCP mit der Zulässigkeit der E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden befasst. Die Grundlage für die Entscheidung ist Art. 13 der Datenschutzrichtline für elektronische Kommunikation 2002/58/EG, der in Deutschland in § 7 UWG umgesetzt wurde. Darüber hinaus nimmt der EuGH auch Stellung zum Verhältnis dieser Richtlinie zur DSGVO mit Blick auf die Frage der Rechtsgrundlage. Der Podcast setzt die Regelungen in ihren – auch historischen – Kontext, beleuchtet die Aussagen des EuGH und ordnet sie für die Praxis ein.
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juris Steuerrecht Premium
Das gesamte steuerrechtliche Wissen der jurisAllianz in einem mächtigen, intelligenten Recherche-Werkzeug
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In der dritten steuerstrafrechtlichen Folge von „Otto Schmidt live – der Podcast“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Urteil des BGH zur Bedeutung der Mitunternehmerschaft in der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuerhinterziehung.
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Die praxisbezogenen Datenbankinhalte unterstützen die vielseitigen Anforderungen für Beratertätigkeiten im Steuerrecht. Dazu stehen Ihnen ausgewählte Werke des führenden Fachverlags Dr. Otto Schmidt auf der Plattform von juris online zur Verfügung.
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Zielgenau recherchieren im Brennpunkt von Strafrecht und Verwaltungsrecht.
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Der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 31.01.2023 „Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten“ befasst sich mit der Frage, ob Auftragsverarbeitern mit Muttergesellschaften in Drittländern die Zuverlässigkeit im Sinne des Art. 28 Abs. 1 DSGVO fehlen kann, wenn ein Risiko einer Zugriffsbefugnis durch öffentliche Stelle des Drittlandes besteht und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Podcast beleuchtet diesen Beschluss kritisch.
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Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zum Thema Großelternhaftung für den Enkelunterhalt.
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Aktuelles aus dem Arbeitsrecht: Corona-Verstöße im Betrieb - Welche Sanktionen drohen? - 11.12.2020
Melissa Peetz, Lektorin für den Bereich Arbeitsrecht im Verlag Dr. Otto Schmidt, im Interview mit unserem Experten Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Melissa Peetz, Lektorin für den Bereich Arbeitsrecht im Verlag Dr. Otto Schmidt, im Interview mit unserem Experten Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht. -
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich mit Urteil vom 11.11.2021, 1 K 17/21 mit der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten (m/w/d) im Lichte einer befristeten Anstellung befasst.
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Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO - 23.09.2020
Unter dem Schlagwort „Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO“ wurde die Entscheidung des LAG Sachen vom 08.10.2019 (7 Sa 128/19) kontrovers als Aufhebung des Schutzes des Datenschutzbeauftragten diskutiert.
Unter dem Schlagwort „Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO“ wurde die Entscheidung des LAG Sachen vom 08.10.2019 (7 Sa 128/19) kontrovers als Aufhebung des Schutzes des Datenschutzbeauftragten diskutiert. -
– Eva Becker zur Frage: Brauchen wir gesetzliche Regelungen zur „Ehe light“ oder zu einer Verantwortungsgemeinschaft?
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Das EU-Datenwirtschaftsrecht schafft mit einer Vielzahl von Rechtsakten Vorgaben zum Umgang mit Daten, insbesondere zum „Sharing“ (Data Act, Digital Governance Act, AI Act, etc.) zusätzlich werden weitere Vorgaben geschaffen, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten - zumindest - zum Teil erfordern (Digital Services Act, Cyber Resilience Act, DORA, etc.). Hier stellt sich die Frage nach dem Vorrang dieser jüngeren Rechtsakte. Sofern der Gesetzgeber diesen Aspekt geregelt haben sollte, hat er den möglichen Konflikt zum Datenschutzrecht nicht „zu Ende diskutiert“, sondern überlässt ihn mit unterschiedlichen Maßgaben der Praxis. Diese Unterschiede werden in dieser Podcast-Folge beleuchtet.
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Over-the-Top-Dienste (OTT) sind jetzt durch das TTDSG erfasst, weil das TKG sie als Telekommunikationsdienst qualifziert.
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Das VG Wiesbaden hatte sich in seinem Urteil vom 19.01.2022, 6 K 361/21.WI, mit der Frage zu befassen, ob das Datenschutzrecht die Rechtsverteidigung im Prozess beschränkt.
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TTDSG-RefE vom 12.01.2021 - 28.01.2021
Wofür soll das neue Datenschutzrecht gelten?
Wofür soll das neue Datenschutzrecht gelten? -
Das OVG Saarlouis hat sich in seiner Entscheidung vom 16.02.2021 (2 A 355/19) im Spannungsverhältnis DSGVO, UWG und Richtlinie 2002/58/EG (Stichwort: ePrivacy-Richtlinie) bei der Bewertung der Zulässigkeit von Telefonwerbung bewegt.
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Mit Urteil vom 22.06.2023, Rs. C-579/21, hat sich der EuGH erneut mit dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO befasst und ihm eine Grenzen durch Interessenabwägung gezogen. Der Podcast stellt die Entscheidung in den Kontext der Entscheidungen vom 12.01.2023 und 04.05.2023 und beleuchtet die Grenzen des Auskunftsanspruchs anhand der aktuellen EuGH-Entscheidung.