Arbeitsrecht | Sozialrecht

Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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10.03.2026

Unwirksame Probezeitkündigung - Beteiligung Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte

BAG v. 30.10.2025 - 2 AZR 177/24

Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit i.S.d. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist. Die ordnungsgemäße Durchführung des vom Landesgesetzgeber vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens ist, auch wenn dem Personalrat ein bloßes Mitwirkungsrecht zusteht, Wirksamkeitsvoraussetzung einer jeden Kündigung.

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04.03.2026

Heinrich Kiel zum neuen Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt

Der Bundespräsident hat Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Frau Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihm am 27. Februar 2026 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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04.03.2026

Inken Gallner zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen

Der Rat der Europäischen Union hat Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner durch Beschluss vom 5. Dezember 2025 mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) berufen.

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03.03.2026

Beschäftigung der Frauen auf Rekordhoch bei gleichzeitig hoher Teilzeitquote

Zwar ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahr 2025 auf ein Rekordhoch gestiegen. Allerdings arbeitet mehr als die Hälfte der Frauen in Teilzeit, bei den Männern ist es nur jeder Siebte.

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02.03.2026

Markus Krumbiegel ist neuer Vorsitzender Richter am BAG - Zwei neue BAG-Richter

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Markus Krumbiegel mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Krumbiegel übernimmt den Vorsitz des Achten Senats. Außerdem wurden mit Matthias Kreutzberg-Kowalczyk und Markus Weingarth zwei neue BAG-Richter ernannt.

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02.03.2026

Zahl der erteilten Arbeitsmarktzulassungen an ausländische Staatsangehörige seit 2021 stark gestiegen

Um in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, benötigen ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU in der Regel eine Arbeitsmarktzulassung durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Anzahl dieser Arbeitsmarktzulassungen ist seit 2021 um 140 % gestiegen - auf gut 521.000 im Jahr 2025. Das ist auch gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Plus von 17 %. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis. Ebenso Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl bewilligt worden ist.

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02.03.2026

30-Minuten-Regel in Rufbereitschaft zu kurz bemessen?

LAG Niedersachsen v. 17.12.2025 - 8 SLa 502/25

Die Vorgabe, während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten "am Patienten" verfügbar zu sein, ist unzulässig. Das BAG hat nun Gelegenheit zur Klarstellung, ob es unter dem in seiner bisherigen Rechtsprechung verwendeten Begriff der "Arbeitsaufnahme" den Zeitpunkt der Ankunft des Arbeitnehmers am Arbeitsort oder vielmehr den Zeitpunkt der "Verfügbarkeit am Patienten" (bzw. - bei nichtärztlichen Arbeitnehmern - den Zeitpunkt der nach Durchführung arbeitgeberseitig aufgegebener Vorbereitungshandlungen hergestellten tatsächlichen Einsatzfähigkeit) versteht.

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02.03.2026

Ver.di-Warnstreik bei Vivantes-Tochtergesellschaften: LAG bestätigt Umfang der Notdienstpläne im laufenden Warnstreik

LAG Berlin-Brandenburg v. 26.2.2026 - 11 GLa 147/26

Das LAG Berlin-Brandenburg hat am 26.2.2026 die Entscheidung des ArbG Berlin, womit dieses in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat, bestätigt.

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27.02.2026

Zeitpunkt der Einführung der Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte an Schulen in Bremen unterliegt nicht der Mitbestimmung

OVG Bremen v. 7.1.2026 - 6 LP 165/25

Der Zeitpunkt der Einführung der Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte an Schulen in Bremen unterliegt nicht der Mitbestimmung, denn dass die Arbeitszeit erfasst werden muss, ist bereits durch Gesetz geregelt. Auch über die Frage, mit welchen technischen Mitteln die Arbeitszeit erfasst wird (z.B. in einer App auf dienstlichen IPads, in händisch geführten Listen o.ä.) hat letztendlich der Senat der Freien Hansestadt zu entscheiden.

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27.02.2026

Kündigungsschutzverfahren zweier Beschäftigter gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

ArbG Braunschweig v. 25.2.2026 - 4 Ca 313/25 u.a.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am 25.2.2026 Kündigungsschutzklagen von zwei Mitarbeitern, die dem oberen Managementkreis angehören, gegen die Volkswagen AG verhandelt. Das Arbeitsgericht hat in einem Fall im Wege eines Teilurteils entschieden, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung beendet worden ist, jedoch aufgrund der ordentlichen Kündigung fristgemäß endet. Wegen der Annahmeverzugsansprüche des Klägers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sowie der mit der Widerklage geltend gemachten Auskunftsansprüche erging ein Auflagenbeschluss.

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