Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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18.08.2016

Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge des Baugewerbes ist wirksam - trotz der Erfassung von Solo-Selbstständigen

LAG Berlin-Brandenburg 21.7.2016, 14 BVL 5007/15

Das LAG Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass die am 6.7.2015 erfolgten Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge der Baubranche wirksam sind. Dem stehe nicht entgegen, dass hiernach erstmals auch Solo-Selbstständige zur Zahlung eines Beitrags für die Berufsbildung verpflichtet seien. Das Gericht ließ allerdings die Rechtsbeschwerde zum BAG zu.

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18.08.2016

Altersrente: Arbeitnehmer müssen die Zahlung von Rentenbeiträgen während der Ausbildung beweisen

SG Mainz 17.6.2016, S 10 R 511/14

Wer aufgrund seiner Ausbildungszeit früher in Rente gehen möchte, muss im Zweifelsfall gegenüber der Rentenversicherung beweisen, dass während der Ausbildung auch tatsächlich Rentenbeiträge gezahlt worden sind. Insoweit reicht die Glaubhaftmachung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Vielmehr muss konkret die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgewiesen werden. Das ist auch Jahrzehnte später nicht unzumutbar.

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12.08.2016

Ruhegeldzahlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Arbeitsgericht Berlin 12.7.2016, 16 Ca 12713/15

Das Ruhegehalt einer ehemaligen leitenden Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist nicht sittenwidrig. Vielmehr handelt es sich um eine einer Freistellungsvereinbarung vergleichbare Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der ordentlich unkündbaren Klägerin.

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12.08.2016

Unfallversicherungsschutz für Fußballer

SG Trier 6.7.2016, S 5 U 141/15

Nach BSG-Rechtsprechung kommt es bei der Feststellung, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, nicht entscheidend auf die Entgelthöhe an. Infolgedessen können auch Vertragsamateure (hier: ein Fußballer) mit einer monatlichen Vergütung von 250 € bei einer schwerwiegenden Verletzung gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den Status "Arbeitsunfall" geltend machen.

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08.08.2016

Bonusanspruch: Volle Leistungsüberprüfung durch das Gericht

BAG 3.8.2015, 10 AZR 710/14

Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen zu entscheiden, unterliegt diese Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung. Entspricht die Entscheidung nicht billigem Ermessen, ist sie gem. § 315 Abs. 3 BGB als unverbindlich anzusehen und die Höhe des Bonus durch das Gericht auf Grundlage des Vortrages der Parteien festzusetzen.

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08.08.2016

Fristlose Kündigung eines Autohausverkäufers wegen Trunkenheitsfahrt kann wirksam sein

ArbG Düsseldorf 12.7.2016, 15 Ca 1769/16

Auch wenn es sich beim Kündigungssachverhalt (hier: illegales Autorennen unter Alkoholeinfluss) um ein außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers handelt, kann eine fristlose Kündigung wirksam sein, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers in die Eignung des Arbeitnehmers (hier: als Autoverkäufer) durch sein Verhalten schwer erschüttert wurde und das Ansehen des Hauses gefährdet ist. Dies gilt vor allem, wenn der Arbeitnehmer wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens im Straßenverkehr zuvor bereits abgemahnt worden war.

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03.08.2016

Kein Diskriminierungsschutz für Scheinbewerbungen

EuGH 28.7.2016, C-423/15

Eine Situation, in der eine Person mit ihrer Stellenbewerbung nicht die betreffende Stelle erhalten, sondern nur den formalen Status als Bewerber erlangen möchte, und zwar mit dem alleinigen Ziel, eine Entschädigung geltend zu machen, fällt nicht unter den Begriff "Zugang zur Beschäftigung oder zu abhängiger Erwerbstätigkeit" i.S.d. Bestimmungen und kann, wenn die nach Unionsrecht erforderlichen Tatbestandsmerkmale vorliegen, als Rechtsmissbrauch bewertet werden.

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29.07.2016

KSchG: Auch Personen in Elternzeit muss der Schutz der Regeln zur Massenentlassung gewährt werden

BVerfG 8.6.2016, 1 BvR 3634/13

Wird einer Person in Elternzeit wegen der Durchführung eines vorrangigen behördlichen Verfahrens nicht im 30-Tages-Zeitraum nach § 17 Abs.1 KSchG gekündigt und verliert sie deshalb den Massenentlassungsschutz, verstößt dies gegen die Gleichheitssätze aus Art. 3 Abs.1 und Abs.3 S.1 GG.

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28.07.2016

EuGH-Vorlage: Ist die Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung sozial ungerechtfertigt?

BAG 28.7.2016, 2 AZR 746/14 (A)

Zu klären sind Fragen zur Auslegung von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16). Für den Zweiten Senat ist erheblich, ob die Kirchen nach dem Unionsrecht bei einem an Arbeitnehmer in leitender Stellung gerichteten Verlangen nach loyalem und aufrichtigem Verhalten unterscheiden dürfen zwischen Arbeitnehmern, die der Kirche angehören, und solchen, die einer anderen oder keiner Kirche angehören.

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28.07.2016

Arbeitskampf: Verletzung der Friedenspflicht kann zur Schadensersatzpflicht führen

BAG 26.7.2016, 1 AZR 160/14

Ein Streik, dessen Kampfziel auch auf die Durchsetzung von Forderungen gerichtet ist, welche die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzen, ist rechtswidrig und verpflichtet bei schuldhaftem Handeln zum Ersatz der dem Kampfgegner entstandenen Schäden. Die streikführende Gewerkschaft kann in einem solchen Fall nicht einwenden, die Schäden wären auch bei einem Streik ohne friedenspflichtverletzende Forderungen entstanden.

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