Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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16.01.2018

Arbeitsverträge mit Bundesligaspielern dürfen befristet werden - Rechtfertigung wegen "Eigenart der Arbeitsleistung"

BAG 16.1.2018, 7 AZR 312/16

Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG wegen der Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt. Im Spitzenfußballsport besteht die Besonderheit, dass von den Spielern Höchstleistungen erwartet und geschuldet werden, die diese nur für eine begrenzte Zeit erbringen können. Das begründet in der Regel ein berechtigtes Interesse der Vereine an der Befristung der Arbeitsverhältnisse.

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16.01.2018

Arbeitszeugnis: Die Erwähnung einer "selbstständigen Arbeitsweise" ist kein allgemeiner Zeugnisbrauch

LAG Düsseldorf 29.11.2017, 12 Sa 936/16

Eine Assistentin mit Sekretariatsaufgaben in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei kann nicht verlangen, dass ihr im Arbeitszeugnis ausdrücklich eine selbstständige Arbeitsweise bescheinigt wird. Dies ist in derartigen Kanzleien nicht üblich und stellt daher keinen allgemeinen Zeugnisbrauch dar.

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12.01.2018

Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein müssen weiblich sein - Keine unzulässige Benachteiligung von Männern

LAG Schleswig-Holstein 2.11.2017, 2 Sa 262 d/17

Männer erhalten in Schleswig-Holstein aufgrund gesetzlicher Grundlagen keine Stelle als Gleichstellungsbeauftrage im öffentlichen Dienst. Diese Ungleichbehandlung ist gem. § 8 Abs. 1 AGG zulässig. Die entsprechende landesgesetzliche Grundlage ist trotz der Nachteile für Männer mit dem GG und dem Unionsrecht vereinbar.

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11.01.2018

Arbeitgeber haftet nicht für Schäden einer vom Betriebsarzt durchgeführten Impfung

BAG 21.12.2017, 8 AZR 853/16

Der Arbeitgeber haftet dem Arbeitnehmer regelmäßig nicht für Schäden aufgrund einer vom Betriebsarzt durchgeführten Impfung, da zwischen den Arbeitsvertragsparteien kein Behandlungsvertrag zustande kommt. Eine etwaige Aufklärungspflichtverletzung des Betriebsarztes muss sich der Arbeitgeber nicht zurechnen lassen.

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11.01.2018

Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Maskenbildnerin kann wegen Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein

BAG 13.12.2017, 7 AZR 369/16

Die arbeitsvertragliche Vereinbarung einer überwiegend künstlerischen Tätigkeit einer Maskenbildnerin an einer Bühne kann die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG rechtfertigen.

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09.01.2018

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Weitere Gesetzesänderungen

Seit dem 1.1.2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i.H.v. 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde ohne jegliche Einschränkung. Der Pflegemindestlohn steigt auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten.

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22.12.2017

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Änderungen im Beschäftigtendatenschutz

Das neue Jahr ist für die arbeitsrechtliche Praxis mit einigen wichtigen Änderungen verbunden. Besonders hervorzuheben sind neben den Änderungen im Betriebsrentenrecht und beim Mutterschutz die datenschutzrechtlichen Neuerungen. Ab dem 25.5.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Gleichzeitig tritt auch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) in Kraft. Mit letzterem ist das BDSG neu gefasst worden, um Widersprüche zur DSGVO zu vermeiden.

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22.12.2017

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Änderungen im Betriebsrentenrecht und bei der Zusatzversorgung

Zum 1.1.2018 treten einige wichtige Neuerungen im Betriebsrentenrecht in Kraft. Diese beruhen großenteils auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Des Weiteren zu beachten sind aber auch die Änderungen aufgrund des EU-Mobilitäts-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes.

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22.12.2017

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Reform des Mutterschutzgesetzes

Zum 1.1.2018 tritt das "Gesetz zur Neuerung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)" in Kraft. Ziel der Neuregelung ist die Sicherstellung eines zeitgemäßen und verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Mutterschutz. Zudem wollte der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz verständlicher und klarer strukturieren und damit seine Anwendbarkeit erleichtern.

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22.12.2017

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Änderungen im Schwerbehindertenrecht

Mit Wirkung zum 1.1.2018 tritt gem. Art. 26 BTHG die Neufassung des SGB IX in Kraft. Rechtsanwender müssen sich insbesondere an eine neue Nummerierung der einzelnen Paragrafen gewöhnen. Eine Synopse der für Arbeitsrechtler einschlägigen Normen finden Sie im ArbRB-Experten-Blog. Ebenfalls zum 1.1.2018 tritt die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft.

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22.12.2017

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Fernsehübertragung von Gerichtsprozessen

Am 19.4.2018 treten die auf dem Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG, BGBl. I 2017, 3546) beruhenden Änderungen im GVG und im ArbGG in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist es, gerichtliche Verfahren und Verhandlungen einer größeren (Medien-)Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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22.12.2017

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Ab dem 1.1.2018 beträgt der Rentenbeitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten.

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22.12.2017

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Sozialhilfe

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem SGB XII:

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22.12.2017

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Änderungen im SGB II sowie bei der Insolvenzgeldumlage

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem SGB XII. Zudem tritt zum 1.1.2018 die Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III für das Jahr 2018 in Kraft.

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22.12.2017

Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Betriebsratswahl

Im Frühjahr 2018 ist es wieder so weit: Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden statt. Damit Sie sich optimal auf die Wahl vorbereiten und vor allem Fehler in der Durchführung vermeiden können, haben wir ein großes Informationspaket rund um das Thema Betriebsratswahlen für Sie zusammengestellt.

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22.12.2017

Betriebsratswahlen 2018: Alle Informationen und Arbeitshilfen auf einen Klick

Im Frühjahr 2018 ist es wieder so weit: Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden statt. Damit Sie sich optimal auf die Wahl vorbereiten und vor allem Fehler in der Durchführung vermeiden können, haben wir ein großes Informationspaket rund um das Thema Betriebsratswahlen für Sie zusammengestellt.

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22.12.2017

Arbeitsbedingungen in der EU sollen transparenter werden

Die EU-Kommission hat am 21.12.2017 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU angenommen. Damit möchte sie die bestehende Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung aktualisieren und ersetzen. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind die Ausweitung der Informationspflichten des Arbeitgebers auf alle Arbeitnehmer im Sinn der EuGH-Rechtsprechung sowie auf atypische Arbeitsverhältnisse und die Einführung neuer Mindestrechte. Im nächsten Schritt müssen das EU-Parlament und der Rat den Vorschlag prüfen.

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14.12.2017

Einsichtsrecht des Betriebsrats: Bruttoentgeltlisten dürfen nicht anonymisiert bereitgestellt werden

LAG Hamm 19.9.2017, 7 TaBV 43/17

Die Bruttoentgeltlisten i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG dürfen dem Betriebsrat nicht anonymisiert zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Auch die Bestimmungen des EntgeltTranspG - insbesondere § 13 Abs. 2 und 3 - und datenschutzrechtliche Bestimmungen gebieten keine Anonymisierung.

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14.12.2017

Weihnachtsgratifikation: Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers über die Höhe

BAG 23.8.2017, 10 AZR 376/16

Räumt der Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber in zulässiger Weise ein in Bezug auf die Höhe der Sonderzahlung einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.v. 315 BGB ein, kann er über die Höhe jeweils nach billigem Ermessen entscheiden. Ob die Leistungsbestimmung billigem Ermessen entspricht, ist einzelfallabhängig. Allein die gleiche Bestimmung der Höhe über einen längeren Zeitraum führt nicht dazu, dass jede andere Leistungsbestimmung nicht mehr der Billigkeit entspräche.

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14.12.2017

Örtlicher Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

BAG 26.9.2017, 1 ABR 27/16

Aufgabe des Betriebsrats ist es, für eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit zu sorgen. Der unternehmensbezogene Gleichbehandlungsgrundsatz betrifft allerdings nicht die innerbetriebliche, sondern die überbetriebliche Lohngerechtigkeit. Ein Mitbestimmungsrecht steht daher dem Gesamtbetriebsrat und nicht dem örtlichen Betriebsrat zu.

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